Seite 30 - Wirtschaftsmagazin

WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 10/2014
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Im Juni haben die ersten Berufs-
kraftfahrer ihre Grundqualifika-
tionsprüfungen bei der IHK
Gießen-Friedberg abgelegt. Wir
sprachen mit Erhard Krug, Stell-
vertretender
Leiter
des
Geschäftsbereichs Standortpo-
litik, über den Sinn und Zweck
des Berufskraftfahrerqualifika-
tionsgesetzes.
Herr Krug, Sie sind bei der
IHK Gießen-Friedberg für
die Grundqualifikations-
prüfungen für Berufs-
kraftfahrer zuständig. Was
sind das für Prüfungen?
Die Grundqualifikationsprüfun-
gen wurden vor rund sechs Jah-
ren für den gewerblichen Perso-
nenverkehr und vor fünf Jahren
für den gewerblichen Güter-
Grundqualifikationsprüfung
Weiterbildung sorgt für mehr Sicherheit im Verkehr.“
kraftverkehr auf der Grundlage des
Berufskraftfahrerqualifikationsge-
setzes eingeführt. Das heißt kon-
kret: Wer aus beruflichen Gründen
Bus oder LKW fährt, seinen Füh-
rerschein nach dem 9. September
2008
als Busfahrer oder nach dem
9.
September 2009 als LKW-Fah-
rer erworben hat, muss neben
einem gültigen Führerschein der
Klassen D beziehungsweise C auch
eine Grundqualifikationsprüfung
vor einer Industrie- und Handels-
kammer ablegen.
Wie sieht eine solche Grund-
qualifikationsprüfung aus?
Die betroffenen Kraftfahrer haben
zwei Möglichkeiten des Qualifika-
tionsnachweises: Zum einen die
beschleunigte Grundqualifikation,
die ausschließlich schriftlich
abgelegt und bei uns im Hause alle
zwei Wochen durchgeführt wird.
Zulassungsvoraussetzung für
diese Prüfung ist ein 140-stün-
diger Vorbereitungslehrgang
bei einem akkreditierten
Weiterbildungsträger.
Bundesweit nehmen an
dieser
Prüfungsform
rund 97 Prozent der Prüf-
linge teil.
Zum anderen gibt es die Grund-
qualifikationsprüfung, die aus
einem schriftlichen und einem
praktischen Prüfungsteil be-
steht. Dieser gliedert sich in drei
Bereiche: in eine Fahrprüfung,
bei der der Prüfling mit dem
größtmöglichen Fahrzeug seiner
Führerscheinklasse antreten
muss, sowie in eine Abfahrts-
kontrolle und in eine kritische
Fahrsituation. Seit dem 1. Mai
2014
können an dieser Prüfung
auch Personen teilnehmen, die
noch nicht im Besitz einer gülti-
gen Fahrerlaubnis sind. Voraus-
setzung hierfür ist die Anwesen-
heit eines qualifizierten Fahrleh-
rers während der Prüfung. Bei
dieser Variante ist kein Vorberei-
tungslehrgang verpflichtend
vorgeschrieben.
Gilt diese Qualifikation für
alle Fahrzeugklassen, und
was erhofft sich der Gesetz-
geber von diesem Erlass?
Betroffen sind Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 3,5 Tonnen im Güter-
kraftverkehr sowie mit mehr als
acht Fahrgastplätzen im Personen-
verkehr. Ziel des Gesetzes ist es, die
Verkehrssicherheit und die Sicher-
heit für die Fahrer zu verbessern.
Der Gesetzgeber hofft, dass sich
durch die Grundqualifizierung ein
ökonomischer und ökologischer
Fahrstil entwickelt. Dieser soll
unter vielen positiven Auswirkun-
gen auch zu beispielsweise weni-
ger Kraftstoffverbrauch führen.
Wie ist die IHK Gießen-
Friedberg in die Grundquali-
fizierung eingebunden?
Wir nehmen die Prüfungen ab, und
zwar die Beschleunigte Grundqua-
lifikation und zusätzlich für die
mittelhessischen IHKs Limburg
und Lahn-Dill die Grundqualifika-
tion. Im Juni haben die ersten
Berufskraftfahrer für Bus und LKW
bei uns ihre Grundqualifikations-
prüfungen erfolgreich abgelegt.
Können Sie uns beschreiben,
wie die Prüfungen abliefen?
Die Grundqualifikation haben wir
zusammen mit dem TÜV Hessen,
der vertraglich vereinbart den Prü-
fer stellte, und der Fahrschule Jost
aus Bad Nauheim, die den Par-
cours im Industriegebiet von Bad
Vilbel-Massenheim
aufbaute,
durchgeführt. Beide Prüflinge, der
eine mit einem LKW samt Anhän-
ger, der andere mit einem Bus
samt Anhänger, hatten im ersten
Teil der Prüfung eine zweistündige
Überlandfahrt zu absolvieren.
Erhard Krug nahm im Juni in Mittelhessen zum ersten Mal die
Grundqualifikationsprüfung nach dem Berufskraftfahrerqualifika-
tionsgesetz ab.
Foto: IHK