WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 3/2014
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Prüfungsordnung für die Durchführung
von Abschluss- und Umschulungsprü-
fungen der IHK Gießen-Friedberg
Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg hat
am 20. November 2013 gemäß § 79 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 S. 1 des Berufsbil-
dungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBI. I, S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 22
des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weite-
rer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBI. , S. 2749), folgende Änderung des § 27 Abs.
2
der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfun-
gen vom 22. August 2007 beschlossen:
§ 27 (2) Prüfungszeugnis
(2)
Das Prüfungszeugnis enthält
-
die Bezeichnung „Prüfungszeugnis
nach § 37 Abs. 2 BBiG“ oder „Prüfungs-
zeugnis nach § 62 Abs. 3 BBiG in Ver-
bindung mit § 37 Abs. 2 BBiG“,
-
die Personalien des Prüflings (Name,
Vorname, Geburtsdatum),
-
die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
mit Fachrichtung oder prüfungsrele-
vantem Schwerpunkt. Weitere in der
Ausbildungsordnung ausgewiesene
prüfungsrelevante Differenzierungen
können aufgeführt werden,
-
die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungs-
bereiche und das Gesamtergebnis
(
Note), soweit ein solches in der Aus-
bildungsordnung vorgesehen ist,
-
das Datum des Bestehens der Prüfung,
-
die Namenswiedergaben (Faksimile)
oder Unterschriften des Vorsitzes des
Prüfungsausschusses und der beauf-
tragten Person der zuständigen Stelle
mit Siegel.
Im Prüfungszeugnis können darüber hin-
aus die selbstständigen Prüfungsleistun-
gen eines Prüfungsbereichs (§ 23 Abs. 2
Satz 2) ohne Bewertung aufgeführt wer-
den.
Im Prüfungszeugnis soll darüber hinaus
ein Hinweis auf die vorläufige Einord-
nung des Abschlusses im Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) und das sich
aus der Verknüpfung des DQR mit dem
Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)
ergebende EQR-Niveau enthalten sein.
Gießen-Friedberg, den 10. Dezember 2013
gez. Dr. Wolfgang Maaß
Präsident
gez. Dr. Matthias Leder
Hauptgeschäftsführer
Genehmigungsbescheid am 23. Januar
2014
erteilt durch das Hessische Mini-
sterium für Wirtschaft, Verkehr und Lan-
desentwicklung.
Im Auftrag
gez. Biewald
Die Vorstehende Änderung der Prüfungs-
ordnung wird hiermit ausgefertigt und
im Mitteilungsblatt „Wirtschaftsmaga-
zin“ veröffentlicht.
Gießen-Friedberg, den 3. Februar 2014
gez. Dr. Wolfgang Maaß
Präsident
gez. Dr. Matthias Leder
Hauptgeschäftsführer
Prüfungsordnung der IHK Gießen-
Friedberg für die Durchführung von
Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg hat am
20.
November 2013 gemäß § 79 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 S. 1 des Berufsbildungsge-
setzes vom 23. März 2005 (BGBI. I, S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes
zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25. Juli 2013 (BGBI. , S. 2749), folgende Änderung des § 24 Abs. 2 der Prüfungsord-
nung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen vom 1. Dezember
2008
beschlossen:
§ 24 (2) Prüfungszeugnis
(2)
Das Prüfungszeugnis enthält
-
die Bezeichnung „Zeugnis“ und die
Angabe der Fortbildungsregelung,
-
die Personalien der Prüfungsteilneh-
merin/des
Prüfungsteilnehmers
(
Name, Vorname, Geburtsdatum,
Geburtsort),
-
die Bezeichnung der Fortbildungsprü-
fung mit Datum und Fundstelle,
-
die Ergebnisse der Fortbildungsprü-
fung nach Maßgabe der jeweiligen
Fortbildungsregelung sowie Angaben
zu Befreiungen von Prüfungsbestand-
teilen,
-
das Datum des Bestehens der Prüfung,
-
die Namenswiedergaben (Faksimile)
oder Unterschriften des Vorsitzes des
Prüfungsausschusses und der beauf-
tragten Person der zuständigen Stelle
mit Siegel.
Im Prüfungszeugnis soll darüber hinaus
ein Hinweis auf die vorläufige Einord-
nung des Abschlusses im Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) und das
sich aus der Verknüpfung des DQR mit
dem Europäischen Qualifikationsrah-
men (EQR) ergebende EQR-Niveau ent-
halten sein.
Gießen-Friedberg, den 10. Dezember 2013
gez. Dr. Wolfgang Maaß
Präsident
gez. Dr. Matthias Leder
Hauptgeschäftsführer
Genehmigungsbescheid am 23. Januar
2014
erteilt durch das Hessische Mini-
sterium für Wirtschaft, Verkehr und Lan-
desentwicklung.
Im Auftrag
gez. Biewald
Die Vorstehende Änderung der Prüfungs-
ordnung wird hiermit ausgefertigt und
im Mitteilungsblatt „Wirtschaftsmaga-
zin“ veröffentlicht.
Gießen-Friedberg, den 3. Februar 2014
gez. Dr. Wolfgang Maaß
Präsident
gez. Dr. Matthias Leder
Hauptgeschäftsführer
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