Seite 21 - Wirtschaftsmagazin

WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 3/2014
21
WIRTSCHAFT UND POLITIK
Teils drastische Erhöhungen
IHK befragt alle 62 Kommunen des Bezirks zu Gewerbe- und Grundsteuer
F
ür das Jahr 2014 haben 17
Kommunen den Gewerbe-
steuerhebesatz angehoben,
28
Kommunen erhöhten den
Hebesatz der Grundsteuer. In
einzelnen Fällen wurde der
Hebesatz der Grundsteuer B
(
Grundstücke und Gebäude)
drastisch erhöht.
Die Gewerbesteuer ist eine
Gemeindesteuer und die wich-
tigste originäre Einnahmequelle
der Kommunen zur Bestreitung
ihrer öffentlichen Aufgaben.
Seit der Unternehmensteuerre-
form im Jahr 2008 kann die
Gewerbesteuer bis zu einem
Hebesatz von 380 Prozent voll-
ständig mit der Einkommen-
steuer verrechnet werden. Vor-
aussetzung ist, dass im entspre-
chenden Wirtschaftsjahr ausrei-
chend Einkommensteuer aus
gewerblicher Tätigkeit zur Ver-
rechnung vorhanden ist. Diese
Verrechnungsmöglichkeit be-
steht auf Grund von Steuerge-
setzen nur für Personengesell-
schaften, für Kapitalgesell-
schaften hingegen nicht.
Durch die Reform ist jedoch
die Möglichkeit weggefallen,
die Gewerbesteuer als Betriebs-
ausgabe abzuziehen“, stellt Dr.
Matthias Leder, IHK-Hauptge-
schäftsführer und Federführer
Steuern der Arbeitsgemein-
schaft hessischer IHK, fest. „Für
Kapitalgesellschaften bedeutet
somit eine Hebesatzerhöhung
automatisch eine Steuererhö-
hung. Folglich werden Kapital-
gesellschaften die Hebesätze
der Kommunen bei ihrer Stand-
ortwahl vergleichen. Denn es
geht um bares Geld. Im Stand-
ortwettbewerb wird eine Kom-
mune umso besser aufgestellt
sein, je niedriger ihr Gewerbe-
steuerhebesatz ist.“
Die 18 Kommunen des Land-
kreises Gießen weisen mit einem
durchschnittlichen Gewerbe-
steuerhebesatz von 372 Prozent
den höchsten Wert im IHK-
Bezirk auf. Der Vogelsbergkreis
mit 19 Kommunen folgt mit
durchschnittlich 368 Prozent.
Für die 25 Kommunen des Wet-
teraukreises wurde, wie auch im
Vorjahr, mit 337 Prozent der
geringste Durchschnittswert
ermittelt.
Den höchsten Gewerbesteu-
erhebesatz im IHK-Bezirk hat
weiterhin die Stadt Laubach mit
450
Prozent. Einen Gewerbe-
steuerhebesatz von 380 Prozent
oder mehr haben inzwischen
24
Kommunen; darunter 14 aus
dem Vogelsbergkreis und neun
aus dem Landkreis Gießen.
Zahlreiche Erhöhun-
gen der Grundsteuer
Für das Jahr 2014 haben -
wie auch im Jahr zuvor - zahl-
reiche Kommunen die Hebesät-
ze der Grundsteuer angehoben.
28
Kommunen erhöhten den
Hebesatz der Grundsteuer B; die
Grundsteuer A (landwirtschaft-
liche Grundstücke) erhöhten
17
Kommunen. Die Bandbreite
der Hebesätze bei der Grund-
steuer B reicht von 210 Prozent
in Münzenberg bis 600 Prozent
in Gießen; bei der Grundsteuer
A von null Prozent in Linden
bis 500 Prozent in Laubach. In
Gießen, Bad Nauheim und
Butzbach wurde der Hebesatz
der Grundsteuer B drastisch
erhöht. In Gießen von 380 auf
600
Prozent, in Bad Nauheim
von 340 auf 560 Prozent und in
Butzbach von 300 auf 450 Pro-
zent.
Damit liegen die Hebesätze
der Grundsteuer B in diesen
Kommunen weit über dem bis-
herigen Durchschnittswert der
Flächenländer (406 Prozent).
Nach Vorstellung des Hessi-
schen Finanzministeriums und
des Hessischen Rechnungshofs
sollen die Hebesätze der hessi-
schen Kommunen auf den
Durchschnittswert der Flächen-
länder angehoben werden. Die
kräftigen Anhebungen schießen
über dieses Ziel weit hinaus und
bescheren den genannten Kom-
munen nun zahlreiche Wider-
sprüche gegen die Grundsteuer-
bescheide. Aus Sicht der IHK
Gießen-Friedberg sollten die
drastischen Verschärfungen
zurückgenommen werden und
die Hebesätze der Grundsteuer B
allenfalls moderat angehoben
werden.
Die komplette Übersicht über
die Hebesätze in den drei Krei-
sen des Kammerbezirks ist
erhältlich bei der IHK Gießen-
Friedberg. Für alle Internetbe-
nutzer stehen die Daten zum
Download bereit.
n
Doreen Franz
Tel.: 06031/609-4105
E-Mail: franz@giessen-friedberg.ihk.de
, Dok.-Nr. 472
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