Bebauungspläne

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan legt verbindlich fest, wie die Grundstücksflächen in einem abgegrenzten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht in der Regel aus einer zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung) und textlichen Festsetzungen.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie örtliche Verkehrsflächen festgelegt. Darüber hinaus können nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) zahlreiche weitere Festsetzungen getroffen werden, zum Beispiel Flächen für den Gemeinbedarf, Nebenanlagen, Grün- und Freiflächen oder Versorgungsflächen.
Rechtliche Grundlagen und Begriffe zur Bauleitplanung haben wir auf der IHK-Seite zu den planungsrechtlichen Grundlagen zusammengestellt.

Rechtswirkung: Was bedeutet der Bebauungsplan rechtlich?

Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ist damit die verbindliche Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Jede Baugenehmigung wird daran gemessen, ob sie die Festsetzungen des Plans einhält.
Bebauungspläne können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehen. Laufende Verfahren werden häufig bereits auf den Internetseiten der Kommunen veröffentlicht. Einen Überblick über aktuell laufende Verfahren im IHK-Bezirk erhalten Sie auch auf unserer Seite zu den aktuellen Bauleitplanungen.

Bedeutung für Unternehmen und Standortwahl

Für Ihr Unternehmen ist der Bebauungsplan von zentraler Bedeutung: Er legt fest, welche betriebliche Nutzung auf Ihrem Grundstück zulässig ist und in welchem Umfang Sie bauen oder erweitern können.
Bei der Standortwahl sollten Sie insbesondere auf die festgesetzte Gebietskategorie achten. Für emittierende Betriebe – also Unternehmen, die Lärm, Gerüche oder andere Emissionen verursachen – kommen in der Regel Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) oder bestimmte Sondergebiete (SO) in Betracht. Ebenso wichtig ist der Blick auf die Nutzung in der Nachbarschaft: Rückt etwa eine Wohnnutzung an einen emittierenden Betrieb heran, kann dies langfristig zu Nutzungskonflikten führen.
Eine Übersicht zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zu den wichtigsten Gebietskategorien finden Sie auf unserer Seite Art und Maß der baulichen Nutzung. Weitere Hinweise zu typischen Festsetzungen in Bebauungsplänen haben wir auf der Seite Festsetzungen in der Bauleitplanung für Sie aufbereitet.

Ablauf des Bauleitplanverfahrens

Wenn ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert wird, erstellt die Gemeinde zunächst einen Planentwurf. Dieser durchläuft mehrere Beteiligungsschritte:
  • In der frühen Phase findet die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ statt. Hier werden Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange – dazu gehört auch die IHK Gießen-Friedberg – über die Planungsziele informiert und können erste Stellungnahmen abgeben. Die IHK bringt dabei sowohl gesamtwirtschaftliche Belange als auch die Belange einzelner Unternehmen in das Verfahren ein, soweit diese dem gesamtwirtschaftlichen Interesse nicht entgegenstehen.
  • Nach der weiteren Ausarbeitung des Plans folgt in der Regel die öffentliche Auslegung (Offenlage). Die Planunterlagen liegen für einen festgelegten Zeitraum, meist etwa vier Wochen, öffentlich aus; parallel werden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können in dieser Phase schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben.
Über die Berücksichtigung aller Stellungnahmen entscheidet der zuständige Gemeindevorstand bzw. die Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, im Amtsblatt bekanntgemacht und tritt damit in Kraft. Einen praxisnahen Überblick über die einzelnen Schritte bietet unser Leitfaden „Mitplanen | Mitreden | Mitmachen – Leitfaden zur städtebaulichen Planung“.

Einflussmöglichkeiten für Unternehmen

Wenn für Ihren Unternehmensstandort oder in dessen Umfeld ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert wird, sollten Sie die Beteiligungsmöglichkeiten aktiv nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die Planinhalte und prüfen Sie, ob sich Auswirkungen auf Ihren Betrieb ergeben, etwa durch zusätzliche Emissionsbegrenzungen, Erschließungsregelungen oder neue Nachbarschaften (z. B. Wohnbebauung in der Nähe eines produzierenden Betriebs).
Während der frühzeitigen Beteiligung und während der Offenlage können Sie als Unternehmen Stellungnahmen abgeben und Anregungen oder Bedenken vorbringen. Teilen Sie uns gerne mit, wenn Sie eine Stellungnahme planen. Die IHK Gießen-Friedberg ist selbst Träger öffentlicher Belange und kann Ihre unternehmerischen Interessen im Verfahren zusätzlich einbringen und sachlich untermauern.
Stand: 14.04.2026