Festsetzungen im Bebauungsplan

Im Bebauungsplan werden neben der Art der baulichen Nutzung verschiedene Festsetzungen getroffen, die regeln, wo und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie schaffen Transparenz für Eigentümer, Investoren und Unternehmen und sind wichtige Grundlage für die Beurteilung der Bebaubarkeit.

Festsetzungen zu Baugrenzen und Baulinien

Die im Bebauungsplan meistens farbig dargestellten überbaubaren Flächen werden in der Regel durch Baugrenzen oder Baulinien abgegrenzt. Innerhalb einer Baugrenze darf ein Gebäude frei angeordnet werden, die Grenze selbst darf jedoch nicht überschritten werden. Ist eine Baulinie festgesetzt, muss das Gebäude an dieser Linie errichtet werden, die Lage ist also deutlich stärker vorgegeben.

Offene und geschlossene Bauweise

Häufig wird im Bebauungsplan auch die Bauweise festgesetzt. In offener Bauweise errichtete Gebäude dürfen in der Regel nicht länger als 50 Meter sein und stehen meist mit seitlichem Abstand zueinander. Bei geschlossener Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Abstand aneinandergebaut; die Gebäudelänge überschreitet hier regelmäßig die 50 Meter. Die Festlegung der Bauweise hat Einfluss auf das Straßen- und Ortsbild und damit auch auf die städtebauliche Qualität eines Gebietes.

Höhenfestsetzungen

Um eine stark voneinander abweichende Höhenentwicklung der Gebäude zu vermeiden, werden im Bebauungsplan häufig Firsthöhen, Traufhöhen und die Höhe des Erdgeschossfußbodens festgesetzt. Solche Höhenvorgaben tragen zu einem geordneten Stadt- und Ortsbild bei und schaffen Planungssicherheit für Bauherren.

Festsetzungen zur Bepflanzung

Die Erschließung eines Baugebietes und auch der Bau einzelner Vorhaben sind immer mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Deshalb enthalten Bebauungspläne in der Regel auch Festsetzungen zur Bepflanzung und Begrünung, etwa zu Pflanzgeboten auf privaten Flächen oder zur Gestaltung von Grün- und Ausgleichsflächen. Diese Maßnahmen dienen dem Ausgleich der Eingriffe und tragen zur ökologischen Aufwertung des Gebietes bei.

Weiterführende Informationen

Grundlagen zur rechtlichen Einordnung von Bebauungsplänen finden Sie im Bereich Planungsrechtliche Grundlagen. Einen Überblick über die Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung erhalten Sie auf unserer Seite Art und Maß der baulichen Nutzung. Aktuelle Verfahren in der Region finden Sie unter aktuelle Bauleitplanungen.
Stand: 15.04.2026