VG Gelsenkirchen - erhöhter Grundsteuer Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist rechtswidrig
Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 5 K 2074/25) eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur Grundsteuerreform 2025 in Nordrhein-Westfalen getroffen. Das Gericht stufte einen erhöhten Hebesatz für Nichtwohngrundstücke als rechtswidrig ein, weil es an einer steuergerechten Rechtfertigung und einem sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung fehle.