Online-Veranstaltung CBAM

Online-Veranstaltung am 14. Mai 2024

CBAM_IHK Stuttgart
CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität, sowie Wasserstoff. Maßgeblich ist die für den Import verwendete Zolltarifnummer. Da es bislang keine Bagatellgrenzen gibt, sind auch Importeure mit geringen Mengen betroffen.
Bereits seit dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, kamen diesbezüglich erste Meldepflichten auf Unternehmen zu. Denn während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht einreichen. Zum 1. Januar 2026 ist die vollständige Umsetzung geplant. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitere weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu.
In der Online-Veranstaltung des IHK Verbund Mittelhessen und der IHK Stuttgart geben wir Ihnen einen Überblick über die Verpflichtungen und wie Ihr Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden kann. Auch erste Erfahrungen hinsichtlich der CBAM-Berichte werden vorgestellt.
Die Teilnahme ist kostenfrei!
Stand: 18.04.2024