Außenwirtschaftsrundschreiben Oktober 2025
Allgemein
Aktualisierung der Dual-Use-Güterliste 2025/26
Die Europäische Union überarbeitet in der Regel einmal jährlich den Anhang I der Dual-Use-Verordnung, um Änderungen in den internationalen Exportkontrollregimen zu berücksichtigen. Die jüngste Anpassung wurde am 8. September 2025 durch eine Delegierten Verordnung der EU-Kommission eingeleitet. Das Inkrafttreten des neuen Anhangs wird für November 2025 erwartet.
Neben überarbeiteten Begriffsdefinitionen wurden auch einzelne Listeneinträge geändert – etwa durch neue Parameter oder zusätzliche Nummern.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen über die Änderungen. Zudem hat die Generaldirektion Handel eine englischsprachige Pressemitteilung veröffentlicht, in der die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst sind. (Quelle: IHK)
Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Matrix zur diagonalen Kumulierung für neue Übergangsursprungsregeln aktualisiert
In seiner Fachmeldung vom 18. September informiert der Zoll über die von der EU-Kommission am 17.09.2025 im EU-Amtsblatt C/2025/5098 veröffentlichte Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens. Darin wird zur Anwendung der Regeln für den Ursprung betreffend der diagonalen Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) berichtet. Die Mitteilung ersetzt die im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung (EU) C/2025/3218 vom 16. Juni 2025.(Quelle EU-Kommission/DIHK)
Ursprungszeugnisse für Waren ab sofort vollständig digitalisiert
Nach erfolgreicher Testphase ist am 15. September 2025 das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) bundesweit in den Realbetrieb gestartet. Bislang konnten Unternehmen ihre Ursprungszeugnisse zwar schon online beantragen, für die Ausstellung und Verwendung war jedoch noch immer ein Ausdruck zwingend erforderlich. In Zukunft können Unternehmen nun ihre Ursprungszeugnisse komplett online beantragen, genehmigen lassen und herunterladen – komplett ohne Papier. Jedes digitale Ursprungszeugnis erhält eine eindeutige Seriennummer und einen Verifizierungscode und wird dadurch rechtsverbindlich, international verifizierbar und erfüllt globale Standards, wie die Kyoto-Konvention der WCO. Behörden, Banken und Handelspartner im In- und Ausland können ebenfalls die Echtheit online prüfen. (HIHK)
Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ aktualisiert
Am 11. September 2025 informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass das Merkblatt "Optimierte Antragstellung“ aktualisiert und veröffentlicht wurde. Es enthält insbesondere nähere Informationen zu den Neuerungen in der Antragsmaske des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems. (Quelle: BAFA)
ATLAS-Versand: Verschiebung von Dokumenten-Codierungen
In seiner ATLAS-Info 0838/2025 vom 22. September 2025 informiert der ITZ-Bund, dass die folgender Dokumenten-Codierungen im Versandverfahren wrden mit Wirkung vom 01.09.2025 von den Codelisten für Transportdokumente (I0943/I0945/I0946) in die Codelisten für Unterlagen (I0923/I0925/I0926) verschoben wurden. (Quelle. Zoll)
- N235 - Containerliste
- N271 - Packliste
- N785 - Frachtmanifest
- N787 - Ladungsverzeichnis
- N955 - Carnet ATA
ATLAS-Einfuhr: Unterlagencodierung Regionales Übereinkommen
Der ITZ-Bund informiert in seiner ATLAS – Info 0840/2025, dass die Unterlagencodierung "U163" „Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR“ als präferenzbegünstige Unterlage zur Verfügung steht. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 20. September 2025
In seiner ATLAS-Info 0835/25 informiert der Zoll über aktuelle ATLAS-Anpassungen.
Reduzierung der Frist zur Einleitung des Nachforschungsersuchens durch Teilnehmer
Teilnehmer können ein Nachforschungsersuchen jetzt bereits 20 Tage nach der Übergabe der Ware an das Ausfuhrverfahren einleiten. Dies geschieht durch die Übermittlung der Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT). Auch die Frist zur Vorlage eines Alternativnachweises für die Ausfuhr wird entsprechend auf 20 Tage verkürzt. Die entsprechenden Abschnitte in der Verfahrensanweisung ATLAS (Kapitel 4.9.5.2 Abs. 1 und 2) werden bei der nächsten Aktualisierung angepasst.
Systematische Neuaufstellung der Ausfuhr-Codelisten
In den ATLAS-Infos 0651/24 und 0704/25 wurde über die systematische Neustrukturierung der Ausfuhr-Codelisten informiert. Die Umstellung auf die neuen I-Codelisten erfolgt mit dem Wartungsfenster 09. Die bisherigen A-Codelisten (Länderlisten) werden nicht mehr aktualisiert und mit dem Rollout von ATLAS Release 10.2.2 vollständig aus dem Downloadbereich entfernt. (Quelle: Zoll)
Länder
Ägypten - ACI ab Januar 2026 auch für Luftfracht
Die ägyptische Zollbehörde hat offiziell angekündigt, dass das Advance Cargo Information (ACI)-System ab dem 1. Januar 2026 auch für alle Luftfrachtsendungen nach Ägypten verpflichtend wird. Damit setzt Ägypten einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Strategie zur Modernisierung und Digitalisierung der Zollprozesse, nachdem das System bereits seit Oktober 2021 für die Seefracht im Einsatz ist.
Ziel der Ausweitung auf die Luftfracht ist es, die Effizienz der Lieferketten zu steigern, die Grenzsicherheit zu verbessern und die Zollabfertigung zu beschleunigen. Das ACI-System wird über die nationale Plattform Nafeza betrieben und ermöglicht es Importeuren und Spediteuren, Frachtinformationen vorab elektronisch einzureichen. So können die Zollbehörden bereits vor dem Versand eine Risikobewertung durchführen, was zu einer schnelleren Abfertigung bei der Ankunft und weniger Verzögerungen an Flughäfen führen soll.
Gemäß der neuen Regelung müssen ausländische Exporteure alle relevanten Versanddokumente vor dem Versand elektronisch über die Plattform CargoX hochladen. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Advance Cargo Information Declaration (ACID), die vom ägyptischen Importeur über Nafeza auf Basis der Proforma-Rechnung beantragt wird. Die ACID-Nummer muss in allen Versanddokumenten enthalten sein – ohne sie ist eine Einfuhr nach Ägypten nicht zulässig. (Quelle: AHK)
EU - EUDR wird um 1 Jahr verschoben
Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23. September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.
Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.
Doch es sei mehr Zeit nötig, sagte Roswall, und die Kommission habe nun Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen eine weitere Verschiebung vorgeschlagen wird. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind.
Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche am Montag mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Roswall ließ offen, dass auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind. (Quelle: DIHK)
EU/Indonesien - Einigung auf ein Handelsabkommen
Die EU und Indonesien haben ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen abgeschlossen. Es schafft eine Freihandelszone mit über 700 Millionen Menschen, senkt Zölle auf Agrar- und Industriegüter und erleichtert den Marktzugang für europäische Unternehmen. Besonders profitieren strategische Sektoren wie Elektrofahrzeuge, IT und Pharma. Das Abkommen stärkt nachhaltiges Wachstum, schützt geistiges Eigentum und sichert die Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Nach der rechtlichen Prüfung und Zustimmung durch Parlament und Rat kann das Abkommen in Kraft treten. (Quelle: Europäische Kommission)
EU - Embargomaßnahmen
Russland
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland präsentiert. Hintergrund sind die jüngsten massiven Angriffe Russlands auf die Ukraine sowie die Verletzung des EU-Luftraums durch russische Drohnen. Ziel der Maßnahmen ist es, den Druck auf Moskau zu erhöhen und Russland zurück an den Verhandlungstisch zu bringen.
Das Paket umfasst ein Importverbot für russisches Flüssiggas, Sanktionen gegen 118 Schiffe der sogenannten Schattenflotte sowie ein vollständiges Transaktionsverbot für die Energieunternehmen Rosneft und Gazpromneft. Auch Finanzströme werden stärker kontrolliert: Transaktionen mit weiteren russischen und ausländischen Banken sowie mit Krypto-Plattformen werden untersagt. Zudem werden Exportbeschränkungen für kriegsrelevante Technologien ausgeweitet.
Die EU plant außerdem ein Reparationsdarlehen für die Ukraine, finanziert aus den Erträgen eingefrorener russischer Vermögenswerte. Die Rückzahlung soll erst erfolgen, wenn Russland Reparationen leistet. Die Sanktionen werden in enger Abstimmung mit den G7-Partnern und der „Koalition der Willigen“ umgesetzt.
Burundi
Guinea-Bissau
Iran
In seiner Veröffentlichung vom 30. September 2025 informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass das Iran-Embargo wieder eingeführt wurde.
Beschluss (GASP) 2025/1972, Verordnung (EU) 2025/1975
Beschluss (GASP) 2025/1972, Verordnung (EU) 2025/1975
Syrien
territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Menschenrechtsverletzungen
Terrorismus
(Quelle: Europäische Kommission)
EU - Antidumpingmaßnahmen
Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.
Antidumping - Glyoxylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Harnstoff mit Ursprung in Russland
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Die EU führt endgültige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam ein.
Die EU führt endgültige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam ein.
Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Alkylphosphonsäuren mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in fünf Ländern
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam.
Antisubvention – Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumpingverfahren gegenüber Schweinefleisch aus der EU
In dem Verfahren hat China eine vorläufige Entscheidung getroffen.
In dem Verfahren hat China eine vorläufige Entscheidung getroffen.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Kanada - Meldepflicht für Kunststoffimporte
Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um umfassende Daten über Kunststoffprodukte zu erfassen, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz zu erhöhen und gezielte Strategien zur Reduzierung von Plastikabfällen zu ermöglichen. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt, wobei die erste Phase im September 2025 beginnt.
Unternehmen, die Kunststoffverpackungen, elektronische Geräte oder Einwegprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, sind verpflichtet, jährlich Bericht zu erstatten – sofern ihre Produkte typischerweise im Haushaltsabfall landen. Ausgenommen sind kleine Unternehmen, die weniger als 1.000 Kilogramm Kunststoff pro Jahr in Verkehr bringen.
Die Unternehmen müssen unter anderem Angaben zur Kunststoffart, zur Herkunft des Materials, zur Produktkategorie und zur Menge machen. Die Berichte sind über ein Online-Portal einzureichen, das sich derzeit noch im Aufbau befindet. Die Frist zur Einreichung der Berichte ist jeweils der 29. September des Folgejahres – das heißt, Daten aus dem Jahr 2024 müssen spätestens am 29. September 2025 übermittelt werden.
Die Einführung der Berichtspflichten erfolgt in drei Phasen:
- Phase 1 (ab September 2025): Unternehmen müssen Daten zu Kunststoffverpackungen (gefüllt und ungefüllt), elektronischen und elektrischen Geräten sowie Einweg- oder Wegwerfprodukten melden, die im Kalenderjahr 2024 auf den kanadischen Markt gebracht wurden.
- Phase 2 (ab 2026): Die Meldepflicht wird auf Hersteller und Importeure von Kunststoffharzen und weiteren Kunststoffprodukten ausgeweitet. Zusätzlich müssen erstmals Angaben zu Kunststoffabfällen gemacht werden, die in Industrie-, Gewerbe- und Institutionseinrichtungen anfallen, sowie zu Kunststoffen, die gesammelt und zur Verwertung oder Entsorgung weitergeleitet wurden – für bestimmte Produktgruppen.
- Phase 3 (ab 2027): Die Berichterstattung zu gesammelten und weitergeleiteten Kunststoffen wird auf zusätzliche Kategorien ausgeweitet.
Weitere Berichtspflichten über das Jahr 2027 hinaus sollen in einem zukünftigen Informationsdokument festgelegt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Saudi-Arabien - Neue Anforderung an Importeure
Ab dem 1. Oktober 2025 sind Importeure in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.
Das saudi-arabische Konformitätsprogramm erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Grundsätzlich ist für regulierte Produkte ein Konformitätszertifikat nötig, für nicht regulierte reicht eine Selbsterklärung. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Südafrika - Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert
Am 26. September 2025 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht. Für die Zolltarifposition 8523.52.10 digitale "Smart Cards" ist ab sofort kein Letter of Authority der NRCS mehr erforderlich.
Südafrika stellt eine Liste mit allen Verboten und Beschränkungen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird: "Prohibited and Restricted Goods". (Quelle: Germany Trade & Invest)
USA - EU-Legislativvorschläge zur Umsetzung des Handelsabkommens
Am 29.08.2025 hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge vorlegt, die im Rahmen der EU-US Verhandlungen vereinbart wurden, damit die USA ab dem 01.08.2025 rückwirkend die Zölle im Automobilbereich senken. Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern. Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt. Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können. Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen. (Quelle: DIHK)
USA - Prüfung neuer Handelsmaßnahmen
Am 2. September 2025 leitete der Handelsminister eine Untersuchung gemäß Section 232 (19 U.S.C. 1862) ein, um die Auswirkungen der Einfuhr von Robotik und Industriemaschinen sowie von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), medizinischem Verbrauchsmaterial und medizinischer Ausrüstung, einschließlich Geräten, auf die nationale Sicherheit zu ermitteln.
Dabei sollen mehrere zentrale Aspekte untersucht werden, darunter die derzeitige und prognostizierte Nachfrage der beschriebenen Waren in den USA; die Rolle der ausländischen Lieferketten bei der Deckung der US-Nachfrage; die Möglichkeiten der inländischen Produktion sowie die Auswirkungen ausländischer staatlicher Subventionen auf die US-Wettbewerbsfähigkeit.
Kommentare können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens am 17. Oktober 2025 beim zuständigen Amt eingegangen sein. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Online-Seminar: Basiswissen Zolllager
- Online-Seminar: Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Reihen-und Dreiecksgeschäfte
- Online-Seminar: Aktive und passive Veredelung
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Lieferantenerklärung - Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
- Tarifierung mit Unterstützung von KI
- Akkreditiv - Fehler vermeiden und Zahlung sichern
- Rechtsgrundlagen für den Außenhandel - Schwerpunkt: Kaufverträge mit Formulierungshilfen deutsch/englisch
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Incoterms® 2020 - kompakt und praxisorientiert
- Vertriebsverträge: Gestaltungsspielräume nutzen!
- Aktuelle Fragen zum Russland/Belarus-Embargo bzw. zu Russland/Belarus-Sanktionen
- Online-Spezialseminar für Einkäufer: Lieferantenerklärungen
- Online-Seminar: Reparaturabwicklung mit dem Drittland
- Lieferantenerklärungen - Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Ländersprechtag Westbalkan Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien
- USA Ländersprechtag - Einblick aus Washington D.C. - Herausforderungen und Chancen für die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen
Veranstaltung des IHK-Verbund Mittelhessen

Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
Spotlight Internationalisierung: Vereinfachungen im Präferenzrecht am 9. Oktober 2025
Seit dem 01.01.2017 gilt in der EU das Verfahren des Registrierten Ausführers (REX). Dieses Verfahren ist in vielen Präferenzabkommen (z. B. mit Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und Entwicklungsländern) vorgesehen, wird erweitert und gewinnt an Bedeutung. Registrierte Ausführer profitieren von Zollvergünstigungen, ebenso Importe aus bestimmten APS-Ländern.
Auch der Ermächtigte Ausführer bietet Vorteile, etwa bei Geschäften mit Südkorea. Ab einem Sendungswert von 6.000 € kann der EU-Ursprung nur von einem Ermächtigten Ausführer erklärt werden.
Unternehmen, die diese Vereinfachung nutzen möchten, müssen Fachwissen im Präferenzrecht nachweisen und die Vorgaben korrekt umsetzen. Wir informieren kurz und knapp, welche Vorteile diese zwei Vereinfachungen für Sie haben.
International aktiv mit Dienstleistungen in Europa am 15. Oktober 2025
Fokus auf Frankreich, Italien, Österreich und Luxemburg
International aktive Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, eigenes Personal ins europäische Ausland zu entsenden – sei es für die Erstinstallation, Montagen, Wartungen und Serviceeinsätze, Messeauftritte oder Schulungen am gelieferten Equipment. Auch im EU-Binnenmarkt müssen im Vorfeld einige Fragen geklärt sein, und insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind die landesspezifischen Formalitäten oft eine Herausforderung.
Nutzen Sie unser kompaktes Format am 15. Oktober 2025 von 9:30 Uhr bis 16:35 Uhr, um sich an einem Tag über vier Zielmärkte zu informieren.
Webinar zu US-Zöllen auf Stahl, Aluminium & Kupfer am 16. Oktober 2025
Für Waren, die ganz oder teilweise aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, erhebt der US-Zoll bei der Einfuhr einen Zusatzzoll von 50 Prozent. Diese sogenannten Section 232 Zölle zum Schutz der nationalen Sicherheit sind nicht nur sehr teuer, sondern auch schwer zu berechnen. Der Zollexperte der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New York, Lucas Rehaag, beantwortet im Webinar vorab gestellte Fragen. Das Angebot richtet sich an hessische Unternehmen, die selbst in die USA liefern und aktuell oder künftig von Section-232-Zöllen betroffen sind.
Wirtschaftsstandort Paraguay: Perspektiven in Südamerika am 20. Oktober 2025
Paraguay ist ein interessanter Nischenmarkt im Herzen Südamerikas mit Grenzen zu Brasilien, Argentinien und Bolivien, einer wettbewerbsfähigen Agrarwirtschaft und nahezu vollständig aus Wasserkraft gedecktem Strombedarf. Neben der Landwirtschaft entwickeln sich rund um Asunción und die Grenzstadt Ciudad del Este dynamische industrielle und handelsnahe Cluster - ein attraktives Umfeld für Produktion, Zulieferung und Distribution.
Für den erfolgreichen Einstieg in den paraguayischen Markt sind jedoch einige erste Schritte entscheidend: Dazu zählen die sorgfältige Analyse der lokalen Gegebenheiten, die Auswahl geeigneter Partner vor Ort und die Berücksichtigung rechtlicher sowie kultureller Besonderheiten. Auch mögliche Risiken – etwa in Bezug auf Infrastruktur, Bürokratie oder politische Entwicklungen – sollten frühzeitig geprüft werden.
Unternehmen, die sich für einen Markteinstieg interessieren, können auf individuelle Beratung zurückgreifen. Diese unterstützt bei der Planung, Umsetzung und langfristigen Etablierung im paraguayischen Markt.
Roadshow Doing Business in São Paulo am 22. Oktober 2025
Brasilien ist das größte Land Südamerikas und spielt international eine Schlüsselrolle – sei es in der Friedenspolitik, im Welthandel oder beim Klima- und Waldschutz.
Der Bundesstaat São Paulo ist wirtschaftliches Zentrum des Landes: Mit rund einem Drittel des brasilianischen BIP, 46 Millionen Einwohnern und moderner Infrastruktur bietet er einen dynamischen Markt. Der Hafen Santos und der Flughafen Guarulhos zählen zu den größten des Landes.
Die Roadshow richtet sich an Unternehmen, die den Einstieg in Brasilien planen oder bestehende Aktivitäten ausbauen möchten. Geboten werden:
Impulsvorträge zu M&A, Patentrecht, Logistik, HR und rechtlichen Rahmenbedingungen
Persönliche Gespräche mit Fachleuten für erste Orientierung
IHK-Workshop: Erfolgreiche Kommunikation mit arabischen Geschäftspartnern am 22. Oktober 2025
In arabischen Ländern sind der Aufbau und die nachhaltige Pflege einer soliden Beziehungsebene wesentliche Voraussetzungen für den geschäftlichen Erfolg.
Der Workshop am 22.10.2025 von 9 bis 17 Uhr gibt neben der Vermittlung grundsätzlicher Verhaltensmuster und Kommunikationsstrategien zahlreiche praxisnahe Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung des geschäftlichen Engagements in arabischen Ländern.
Der Workshop am 22.10.2025 von 9 bis 17 Uhr gibt neben der Vermittlung grundsätzlicher Verhaltensmuster und Kommunikationsstrategien zahlreiche praxisnahe Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung des geschäftlichen Engagements in arabischen Ländern.
Workshop: Erfolgreich in den US-Markt starten – Ihre individuelle Roadmap zur Expansion am 28. Oktober 2025
Canva
Der US-Markt ist groß, schnell und voller Potenzial – aber auch komplex. Wenn Sie hier erfolgreich sein möchten, brauchen Sie mehr als nur gute Absichten: Sie brauchen eine klare, individuelle Strategie. Genau hier setzt unser Workshop an. Am 28. Oktober 2026 bieten wir Ihnen in der IHK Offenbach wir Ihnen ein interaktives Format, das auf Ihre spezifische Ausgangslage zugeschnitten ist.
Drei parallele Workshop-Stränge – exakt auf Ihre Situation zugeschnitten:
Export & Onlinehandel
Betriebsstätte (z. B. Vertriebsbüro)
Produktionsstandort
Sie wählen den für Ihr Unternehmen relevanten Pfad und arbeiten in kleinen Gruppen mit erfahrenen Experten aus Recht, Steuern und Geschäftsentwicklung. Ziel ist die Entwicklung einer maßgeschneiderten Roadmap, die direkt auf Ihre Unternehmensziele abgestimmt ist.
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats Oktober 2025
EEN-Matchmaking-Events
Die Meet the Buyer ist eine fünftägige Online-Veranstaltung vom 13. bis 17. Oktober 2025, die gezielte B2B-Meetings für Unternehmen im Bereich Agrifood und AgriTech bietet. Organisiert vom Enterprise Europe Network, ermöglicht das Event Unternehmen, Start-ups und Organisationen weltweit, neue Geschäftskontakte zu knüpfen und Kooperationen einzugehen. Teilnehmer können sich für bis zu zehn verschiedene Sessions anmelden und individuell 1:1-Meetings mit passenden Partnern planen. Käufer haben zudem die Möglichkeit, ihr Unternehmen im Vorfeld per Video oder Pitch zu präsentieren. Das Event ist eine effiziente Gelegenheit zur internationalen Geschäftsanbahnung – komplett online.
Melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
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Ein gemeinsames Rundschreiben der IHKs Fulda, Gießen-Friedberg, Lahn-Dill und Limburg!
Stand: 08.10.2025