Außenwirtschaftsrundschreiben April 2024


Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!

Allgemeines

Going International 2024: Protektionismus drückt aufs internationale Geschäft

Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft mit immer mehr Handelshemmnissen konfrontiert. Das geht aus der aktuellen Umfrage "Going International" der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter knapp 2.400 Unternehmen hervor. Damit setzt sich der Trend zunehmender Handelsbarrieren fort. Neben den Herausforderungen auf ausländischen Märkten rücken auch hiesige Hemmnisse immer stärker ins Blickfeld. 81 Prozent der Unternehmen berichten von heimischen Herausforderungen beim internationalen Geschäft. 60 Prozent davon beklagen bürokratische Hürden und Unsicherheit bei der Umsetzung von Regulierungen, wie etwa dem EU-CO2 Grenzausgleich CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Diese Herausforderungen tragen dazu bei, dass die deutschen Betriebe von der zumindest moderat wachsenden Weltwirtschaft derzeit nur wenig profitieren können. (DIHK)
Umfrageergebnisse Going International 2024

No-Russia-Klausel - Formulierungsvorschlag der EU-Kommission

Das 12. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 18.12.2023 sieht vor, dass Unternehmen ab dem 20. März 2024 in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine sogenannte No-Russia-Klausel aufnehmen müssen. Damit wird die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt.
Verkäufe beziehungsweise Lieferungen an bestimmte Partnerländer sind von der Vorschrift ausgenommen. Diese sind in Anhang III der Verordnung (EU) 833/2014 aufgeführt. Aktuell handelt es sich dabei um die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz.
Zudem gibt es eine Regelung für bestehende Verträge: Wurden Verträge vor dem 19.12.2023 abgeschlossen, können diese bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.
Am 22.02.2024 hat die EU-Kommission einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für eine solche Vertragsklausel veröffentlicht. Sie findet sich unter Ziffer 6 der Erläuterungen zur No-Russia-Klausel. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert. Aktueller Stand März 2024.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und -Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren sowie relevante Genehmigungscodierungen. Es erklärt die Codierung für Güter, die keine Ausfuhrgenehmi-gung benötigen, und die Rechtswirkung der Codierungen in Ausfuhranmeldungen. Anlage 2 behandelt die Codierungen für Einfuhren aus Belarus, Russland und der Ukraine angesichts der aktuellen geopolitischen Lage. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Einfuhr: Neue Unterlagencodierungen

In seiner ATLAS-Info 0593/24 vom 26.03.2024 informiert der ITZBund über zwei neue Unterlagencodierungen bei der Einuhr von Kupferschrott und Bruchglas.
8GIZ „Konformitätserklärung (Kupferschrott) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013“
und
8GIY „Konformitätserklärung (Bruchglas) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 1179/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012“
Mit Ausstellung der Konformitätserklärung erklärt der Einführer oder Erzeuger, dass die Sendung sämtliche Kriterien der jeweiligen AbfallendeVO erfüllt (u. a. alle erforderlichen Dokumente/ Nachweise vorliegen, der Erzeuger der Materialien über ein gutachterlich geprüftes Qualitätsmanagement verfügt, usw.). Die Konformitätserklärung ist in der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren mit der zutreffenden Unterlagencodierung C058 (ür bestimmte Arten von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott), 8GIY oder 8GIZ anzumelden. Die Konformitätserklärung ist der Zollstelle nur vorzulegen, sofern sie von dieser zur Kontrolle angefordert wird.
(Quelle: Zoll)

Länder

EU – Schutzmaßnahmen auf Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/67 führte die EU Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Indica-Reis mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar ein. Das Gericht der Europäischen Union erklärte diese Durchführungsverordnung im November 2022 für nichtig (Rechtssache T-246/19). Vor diesem Hintergrund nahm die Kommission die Schutzmaßnahmenuntersuchung wieder auf.
Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Wiedereinführung der Maßnahmen gerechtfertigt ist (Durchführungsverordnung (EU) 2024/842). Betroffen sind Zölle, die im Zeitraum vom 18.01.2019 bis zum 18.01. 2022 erhoben wurden. Bereits erhobene Zölle werden nicht erstattet oder erlassen.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Indica-Reis (KN-Codes 1006 30 27, 1006 30 48, 1006 30 67 und 1006 30 98) mit Ursprung in Kambodscha und Myanmar. Es sind folgende Zollsätze vorgesehen:
  • für das erste Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens: 175 EUR je Tonne
  • für das zweite Jahr: 150 EUR je Tonne
  • für das dritte Jahr: 125 EUR je Tonne
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Embargomaßnahmen

Belarus
Somalia
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Menschenrechtsverletzungen
Terrorismus
(Quelle: Europäische Kommission)

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping, Antisubvention - Mangandioxide mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping – Korrosionsbeständige Stähle mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gewährt drei chinesischen Herstellern einen reduzierten Zollsatz. Die EU-Kommission führt zurzeit eine Auslaufüberprüfung durch.
Antisubvention – Biodiesel mit Ursprung in Indonesien
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Unternehmen, die vom Antidumpingzoll ausgenommen sind. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen.
Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Antisubvention - mobile Zugangstechnik mit Ursprung China
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Kombinierte Nomenklatur

Änderung der Erläuterungen
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an zwei Stellen geändert:
Die Erläuterungen zu Unterposition 3924 90 00 sowie 4818 90 10 und 4818 90 90 betreffen Waren  aus Kombinationen von Papiermaterial (C/2024/2381). Hier werden neue Absätze eingefügt.
Die Erläuterungen zu Position 8703 bezüglich Fahrzeugen vom Typ Van (C/2024/2382) erhält eine neue Fassung.
Freizeitschuhe
"Schuhe mit einem Oberteil aus gerautem Gewirke (100 Prozent Wolle) mit Textilfutter.
Die Schuhe haben eine Kunststoffsohle. Der Teil der Sohle mit Bodenkontakt weist eine glatte, gleichmäßige Oberfläche auf. Zehn gerade Kerben, die parallel zueinander quer über die Sohle eingearbeitet sind, verteilen sich über den Vorder- und den Fersenteil der Sohle. Die Sohle ist im vorderen Teil niedriger als im Fersenteil. Als Verschluss für die Schuhe dienen Schnürsenkel. Die Metallösen werden direkt in das Gewirke eingestanzt."
Die Ware gilt als Freizeitschuh zum Gehen und ist als "andere Schuhe" mit Laufsohlen aus Kunststoff und einem Oberteil aus Spinnstoffen unter folgendem KN-Code einzureihen: 6404 19 90.
Inletts für Kissen
"Eine Ware in Form einer Hülle/eines Inletts aus sehr dicht gewebtem, einfarbigem Gewebe aus 100 Prozent Baumwolle mit Abmessungen von etwa 80 cm × 80 cm. Die Ränder sind mit einem gewebten Paspelband verstärkt. An einer Seite befindet sich eine Öffnung von etwa 25 cm Länge, um das Befüllen zu ermöglichen.
Die Hülle/das Inlett ist so gestaltet, dass sie/es nach der Einfuhr beispielsweise mit Federn und/oder Daunen befüllt werden kann; die Öffnung wird anschließend dauerhaft verschlossen, wodurch ein Kissen entsteht."
Die Ware gilt als "andere konfektionierte Spinnstoffware" und ist unter folgendem KN-Code einzureihen: 6307 90 98.
Smartwatch
"Ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch), das aus einem berührungsempfindlichen AMOLED-Farbdisplay mit einer Diagonale von etwa 2,8 cm und einem Silikonarmband besteht und zusammen mit seinem Ladegerät als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht ist.
Das Gerät enthält außerdem:
  • 2 MB RAM-Speicher, 32 MB ROM-Speicher;
  • 159-mAh-Batterie;
  • Beschleunigungssensor, Gyroskop, optischen Herzfrequenzsensor;
  • Bluetooth 5.1-Verbindung.
Das Gerät ist nicht mit einer eSIM-/SIM-Karte ausgestattet, und es kann keine SIM-Karte eingesetzt werden. Es verfügt nicht über eine Nahfeldkommunikationsfähigkeit.
Das Gerät kann ohne Kopplung mit einem anderen Gerät für Folgendes verwendet werden:
  • Anzeige von Uhrzeit und Datum;
  • Messung der Herzfrequenz;
  • Messen der Schlafphasen;
  • Schrittzähler;
  • Aufzeichnung der Geschwindigkeit.
Das Gerät kann über Bluetooth mit einem anderen Gerät wie einem Smartphone ("Hosting-Gerät“) gekoppelt oder verbunden werden. Nach der Kopplung werden die gemessenen Daten zur weiteren Auswertung (durch Apps) an das Hosting-Gerät übertragen.
Nach der Kopplung verfügt das Gerät außerdem über folgende Funktionen:
  • Empfang von Benachrichtigungen über Anrufe mit der alleinigen Möglichkeit, sie abzulehnen (es können keine Anrufe angenommen werden);
  • Abfragen von SMS-Benachrichtigungen durch Anzeige des ersten Teils des Texts und Reaktion darauf (das Gerät bietet eine SMS-Schnellantwortfunktion mit vorformulierten Antworten, es können jedoch keine vollständigen, individuellen Nachrichten verfasst werden);
  • Bedienung von auf dem Hosting-Gerät befindlichen Apps für die Wiedergabe von Musik;
  • verschiedene Funktionen im Zusammenhang mit Programmen in den Bereichen Gesundheit und Sport;
  • Ermittlung des Stressniveaus."
Die Ware ist als "Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung, nur mit optoelektronischer Anzeige“ unter folgendem KN-Code einzureihen: 9102 12 00.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/Schweiz – Neustart für die Verhandlungen

Der Rat der Europäischen Union hat sein Verhandlungsmandat verabschiedet und die Europäische Kommission ermächtigt, im Namen der EU darüber Gespräche zu führen. Jetzt steht einer Neuauflage der Verhandlungen mit der Schweiz nichts mehr im Wege. Verhandelt werden soll ein umfassendes Maßnahmenpaket.
Das Maßnahmenpaket soll unter anderem folgende Punkte umfassen:
  • institutionelle Bestimmungen für bestehende und künftige Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen, beispielsweise eine dynamische Angleichung an EU-Gesetzgebung, einheitliche Auslegung und Anwendung sowie Streitbeilegung. Der institutionelle Rahmen sollte unter anderem für die Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung gelten.
  • Bestimmungen über staatliche Beihilfen.
  • Vereinbarungen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, unter anderem Horizon Europe.
  • Wiederaufnahme der Verhandlungen bezüglich Elektrizität und Lebensmittelsicherheit.
Zum Hintergrund
Die EU und die Schweiz hatten sich im November 2018 auf ein neues Rahmenabkommen verständigt. Das Abkommen sollte die bestehenden bilateralen Abkommen ersetzen. Im Mai 2021 brach die Schweiz die weiteren Verhandlungen jedoch ab. Anfang März 2024 hat die Schweiz ebenfalls ein neues Verhandlungsmandat für die Gespräche verabschiedet. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/Vietnam – Änderungen Anhang II des Protokolls Nr. 1 zum Freihandelsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12.03.2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/838 den Beschluss Nr. 2/2024 des Handelsausschusses vom 16.01.2024 zur Änderung von Anhang II des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.
Am 01.01.2017 und am 01.01.2022 wurden Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) vorgenommen.
Die Parteien des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam haben vereinbart, Anhang II des Protokolls Nr. 1 zu ändern, der eine Liste der erforderlichen Be- und Verarbeitungen enthält, um den Änderungen des HS Rechnung zu tragen. Der Beschluss ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. (Quelle: Zoll)

Schweiz – 13. EU-Sanktionspaket übernommen

Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert und übernimmt damit das 13. Sanktionspaket der EU vom 24.02.2024. Die Schweizer Maßnahmen sind am 01.03.2024 in Kraft getreten. Die Maßnahmen umfassen die Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen. Die Schweiz hat weitere 106 natürliche Personen und 88 Unternehmen und Organisationen neu aufgenommen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Simbabwe – Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Simbabwe ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.
Mit Statutory Instruments (SI) 186 & 187 of 2023 wird die Liste der unter das sogenannte Consignment Based Conformity Assessment-Programm (CBCA) fallenden Waren (Produktliste Bureau Veritas) erweitert. Ab dem 01.03.2024 (Datum des Versands) können beispielsweise Kaffee und Tee nur mit einem entsprechenden CBCA-Zertifikat in Simbabwe eingeführt werden. Das CBCA-Zertifikat ist auch weiterhin für alle Produkte erforderlich, die in den ursprünglichen Verordnungen SI 132 von 2015 und SI 124 von 2020 aufgeführt sind.
Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird mit dem neuen Rechtsakt einhergehend eine Strafe in Höhe von 12 Prozent (auf CIF-Wert) fällig. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Südafrika – Schutzmaßnahmeuntersuchung auf bestimmte Eisen- und Stahlprodukte aus der EU

Südafrika leitete Ende Februar 2024 eine Schutzmaßnahmenuntersuchung ein. Sie betrifft die Einfuhr bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittener Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl. Die Waren werden derzeit unter folgenden Zolltarifnummern eingereiht: 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99, 7226, 7211.13, 7211.19, 7226.
Der Antrag auf Einleitung einer Untersuchung enthält Beweise für eine ernsthafte Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von solchen Eisen- und Stahlprodukten verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2024

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Neue Erschwernisse kommen hinzu.
Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2024 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32416 vom 31.12.2023 veröffentlicht.
Die türkischen Behörden fordern in diesem Jahr bereits vor der Einfuhr noch mehr technische Unterlagen als bisher an. Zudem müssen einige dieser Unterlagen auch noch vom Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden. Dies gilt für die Produktkonformitätsverordnungen Nrn. 2, 8, 9, 10, 11, 15 und 16.
In Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:


Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs


Webinar: Entsendung von Mitarbeitenden nach Italien am 11.04.2024
Wer als deutsches Unternehmen Geschäfte mit italienischen Vertragspartnern ausführt, die über eine reine Warenlieferung hinausgehen, ist in dem EU-Mitgliedsland mit komplexen Formalitäten konfrontiert. Insbesondere Montagen, Wartungsarbeiten, Reparaturen von Maschinen und Anlagen sowie Tätigkeiten im Bau- und Baunebengewerbe unterliegen den Regelungen des italienischen Entsendegesetzes. Was es zu beachten gilt, beleuchtet das Webinar am 11.4.2024 von 10 bis 11:15 Uhr. Die Reihe "Weltweit.Rechtssicher.Entsenden" ist eine gemeinsame Initiative der hessischen IHKs in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network.

Spotlight Internationalisierung: WuP online - Warenursprung und Präferenzen in der Praxis am 18.04.2024
Die Auskunftsdatenbank "WuP Online" der deutschen Zollverwaltung unterstützt deutsche Unternehmen mit Informationen zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union.  Ziel der Datenbank ist es, die hiesige Wirtschaft durch strukturierte Bereitstellung von Informationen zu unterstützen und den Rechercheaufwand bei der Ausfertigung und Ausstellung von Präferenznachweisen zu verringern.
In unserem Spotlight ⇒ WuP online - Das Auskunftssystem für Präferenzmaßnahmen geben wir Ihnen einen Einblick in das System.

Deutsch-Georgisches Wirtschaftsforum, 25. April 2024 in Frankfurt
Am 25.04.2024 veranstalten das Generalkonsulat von Georgien und EU-Georgia Business Council mit Unterstützung des Ost-Ausschusses der deutschen Wirtschaft und der IHK Frankfurt am Main das Deutsch-Georgische Wirtschaftsforum in der Villa Bonn in Frankfurt. Beleuchtet werden Geschäftsmöglichkeiten in dem dynamisch wachsenden Land im Südkaukasus, welches im vergangenem Dezember EU-Beitrittskandidatenstatus erlangt hat.
Interessierte können sich gern bei Frau Lika Tukhashvili, Generalkonsulat Georgien, * frankfurt.konsulat@mfa.gov.ge anmelden.
Kontakt: Paul Schmitz, IHK Frankfurt am Main, ( 069 2197-1436, * p.schmitz@frankfurt-main.ihk.de

14. Zollrechtstag Rhein Main Neckar 16. Mai 2024, 9:00 bis 17:15 Uhr, online
Ob Neueinsteiger oder erfahrener Zollexperte, Geschäftsführer oder Sachbearbeiter – beim 14. Zollrechtstag Rhein Main Neckar am Donnerstag, 16.05.2024 erhalten Teilnehmende einen Überblick zu den wichtigsten Themen des internationalen Geschäfts. Acht virtuelle Vorträge bieten kompakte Informationen zu relevanten Zoll- und Außenwirtschaftsthemen und die Möglichkeit, Fragen mit erfahrenen Referent*innen zu diskutieren.
„The World meets in Giessen“ – Internationale Netzwerkkonferenz am 13. Juni 2024
Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg lädt Sie am Donnerstag, 13.06.2024 zur 2. Internationalen Netzwerkkonferenz „The World meets in Giessen" ein.
Treffen Sie hochrangige internationale Unternehmer aus der ganzen Welt und nutzen Sie die Chance, zum Netzwerken und zum Aufbau neuer Kontakte und Partner.
Hochrangige Redner zeigen internationale Geschäftsmöglichkeiten auf. Dazu gehören renommierte Redner wie Huang Yiyang, Generalkonsul der Volksrepublik China und Lai Mohammed, ehemaliger Minister für Information und Kultur der Bundesrepublik Nigeria.
Als Teilnehmer/Teilnehmerin, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geschäftsaktivitäten in einer kurzen Präsentation von höchstens 3 Minuten Dauer während der Konferenzsitzungen vorzustellen. Zudem ermöglichen die bei der Anmeldung abgefragten Firmenprofile eine gezielte Kontaktaufnahme.
Anmeldeschluss: 15.04.2024

Enterprise Europe Network (EEN)

EEN Geschäftskooperationsdatenbank

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats April 2024


Stand: 04.04.2024