Außenwirtschaftsrundschreiben September 2024
Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!
Allgemeines
CBAM: Tatsächliche Emissionsdaten ab 1. August 2024
Seit Oktober 2023 ist die CBAM-Verordnung in Kraft. Für die ersten drei Quartalsberichte, also für den Zeitraum bis 30.06.2024 waren Schätzungen bzw. Standardwerte zulässig.
Wie die DEHSt mitteilt, hält die EU Kommission an der Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin fest. Bedeutet, dass CBAM-Meldepflichtige ab dem 01.08.2024 die tatsächlichen Emissionen für jede Wareneinfuhr ermitteln und berichten müssen (Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773).
Nationale Umsetzungsbehörden haben jedoch einen Ermessungsspielraum bei der Prüfung der Berichte. Wie die DEHSt mitteilt, wird sie von diesem Ermessungsspielraum Gebrauch machen, wenn
- der Anmelder hat entweder nachgewiesen, alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die tatsächlichen Emissionen zu melden und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
- es gibt keine weiteren Unstimmigkeiten im abgegebenen Bericht.
Gelingt es Ihnen also nicht, die tatsächlichen Emissionsdaten zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um diese Daten von ihren Lieferanten oder Herstellern von CBAM-Waren zu erhalten. Diese Dokumentation können Sie im Feld "Kommentare" im CBAM-Übergangsregister beifügen. In Bezug auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands wird die DEHSt insb. die Relevanz der zugrundeliegenden CO2-Emissionen der CBAM-Importe berücksichtigen.
Ungeachtet der Ermessensspielräume der DEHSt kann die Kommission nach Art. 35 Absatz 4 CBAM VO die DEHSt auffordern, gegenüber CBAM-Anmeldern zusätzliche Informationen nachzufordern, die einen unvollständigen oder fehlerhaften CBAM-Bericht ergänzen oder berichtigen. (Quelle: DEHSt)
ATLAS-Ausfuhr: Vorübergehende Angabe Referenznummer/UCR in der IAA-Plus
Wie der ITZ-Bund in seiner ATLAS-Info 0645/24 informiert, ist aktuell die Angabe des Datenfeldes „Referenznummer/UCR“ in der „Internet-Ausfuhranmeldung-Plus“ (IAA-Plus) verpflichtend. Zurückzuführen ist dies auf eine nicht zutreffende Plausibilitätsprüfung. Dies soll mit ATLAS 10.1.2 Wartungsfenster 03 (28.09.2024) wieder behoben werden. Bis dahin können Sie im Datenfeld „Referenznummer/UCR“ beispielsweise die Nummer des Beförderungspapiers oder die Rechnungsnummer angeben. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Versand / ATLAS-Ausfuhr: Schnittstelle NCTS / AES
In der ATLAS-Info 0643/24 informiert die deutsche Zollverwaltung, dass die geplante Inbetriebnahme der Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ zum 23.11.2024 nicht eingehalten werden kann. Damit die Übergangsphase endet, müssen alle beteiligten Länder auf NCTS Phase 5 umgestellt haben, was nach heutigem Informationsstand auch bis November nicht eingehalten werden kann. Der genaue Zeitpunkt wird noch mitgeteilt, voraussichtlich 22.01.2025.
Bis dahin kann das bislang praktizierte Anmeldeverhalten bei der Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge in der Versandanmeldung, wie in der ATLAS-Info Nr. 0601/24 vom 16.04.2024 beschrieben, unverändert weiter erfolgen. Ebenso ist weiterhin die Nutzung der Unterlagencodierung „9DFI“ möglich.
Die systeminterne Schnittstelle zwischen den Fachverfahren ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr bleibt bis dahin ausgesetzt. (Quelle: Zoll)
Aktualisierung des Handbuchs zur Nutzung der IEA
Das Handbuch zur Nutzung der IEA (Internet-EMCS-Anwendung) wurde aktualisiert (Stand: 16.07.2024)
Mit der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) steht seit dem 01.04.2010 eine Anwendung zur Verfügung, die den Zugang zum IT-Verfahren EMCS ermöglicht. Die Anwendung bietet die Möglichkeit, alle Sachverhalte bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung über das Internet abzuwickeln, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen oder auf die Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen zu sein.
Diese Anleitung informiert Sie in Kurzform über die Voraussetzungen zur Nutzung der IEA und deren Grundfunktionalitäten. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Versand: Neuaufnahme von Codierungen in den Dokumentenlisten
Seit dem 08.08.2024 (ATLAS-Info 0641/24) stehen in der Fachanwendung Versand die folgenden neuen Codes in der Codeliste "CL380" zur Verfügung:
- „Y170“: Aus Andorra stammende Waren mit Ursprung in Drittländern,
- „Y171“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen,
- „Y172“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen,
- „Y173“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen,
- „Y174“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen,
- „Y175“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen,
- „Y176“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen,
- „Y177“: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen,
gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Fachlicher Hintergrund:
Mit den vorgenannten Codierungen wird erklärt, dass sich diese Waren vor der Versendung in einen EU-Mitgliedstaat im freien Warenverkehr in Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen oder San Marino befunden haben und dort bereits eine ordnungsgemäß durchgeführte Veterinärkontrolle stattgefunden hat.
Für Waren, die sich nicht im freien Warenverkehr in den o. g. Ländern befunden haben, jedoch aus einem dieser Länder (unmittelbar) in einen EU-Mitgliedstaat weiterversendet werden, ist das durch die vorgenannten Länder ausgestellte Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED; Codierung C640 oder N853) anzugeben. (Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert (Stand: Juli 2024).
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen.
Es wird außerdem erklärt, wie man kodiert, dass angemeldete Güter keine Ausfuhrgenehmigung benötigen, und welche rechtlichen Auswirkungen die Angabe dieser Codes in einer Ausfuhranmeldung hat. (Quelle: Zoll)
Länder
Äthiopien – Einfuhrverbot für Autos mit Benzin und Dieselmotor ausgeweitet
Laut Pressemeldungen hat das äthiopische Außenministerium neue Vorschriften für Importe von Kraftfahrzeugen erlassen. Die Einfuhr von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, d.h. Benzin- und Dieselmotoren, sei mit sofortiger Wirkung auch für diplomatische Vertretungen sowie regionale und internationale Organisationen in Addis Abeba verboten. Das gehe aus einem offiziellen Schreiben vom 19.08.2024 an die Einrichtungen hervor mit der Aufforderung, nur noch Elektrofahrzeuge in das Land einzuführen.
Dieser Schritt sei Teil der laufenden Bemühungen Äthiopiens, die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen und sich an den allgemeinen Umweltzielen des Landes zu orientieren.
Anfang des Jahres verkündete Äthiopien als erstes Land weltweit, die Einfuhr von Diesel- und Benzinfahrzeugen vollständig zu verbieten. (Germany Trade & Invest)
Algerien – Einfuhr gebrauchter Maschinen für die Landwirtschaft
Mit Dekret Nr. 24/241 vom 24.07.2024 hat Algerien die Bedingungen für die Zollabfertigung gebrauchter landwirtschaftlicher Geräte und Materialien sowie gesamter Produktionslinien festgelegt. Demnach dürfen gebrauchte landwirtschaftliche Geräte bis zu einem Alter von sieben Jahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Das Höchstalter für gebrauchte Traktoren wird somit von fünf auf sieben Jahre angehoben. Für Produktionslinien gilt ein Höchstalter von fünf Jahren.
Zu den landwirtschaftlichen Geräten zählen zum Beispiel Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Futtertechnik und Pferdetransporter. Produktionslinien werden hingegen als homogene Ausrüstungen definiert, die zur Gewinnung, Herstellung oder Verpackung von Produkten verwendet werden.
Voraussetzung für die Einfuhr ist eine Bescheinigung, die vom zuständigen Direktor der algerischen "Wilaya" ausgestellt wird. Hierfür ist ein elektronischer Antrag des Wirtschaftsbeteiligten, inklusive der Begleitdokumentation einzureichen. Ein Muster für den Antrag ist in Anhang 1 des Dekrets Nr. 24/241 zu finden. Des Weiteren ist eine Konformitätsprüfung durch eine vom "Organisme Algérien d'Accréditation" (ALGERAC) akkreditierte Stelle vorzunehmen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die einzuführenden Produkte kein Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
APS – Regionale Kumulierung für Sri Lanka und Indonesien möglich
Die Europäische Kommission gewährt Sri Lanka eine Abweichung von den Präferenzursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Sri Lanka erhält so die Berechtigung, bei der Herstellung von bestimmten Spinnstofferzeugnissen Vormaterialien mit Ursprung in Indonesien zu verwenden und diese im Rahmen der Ursprungskumulierung als Vormaterialien mit Ursprung in Sri Lanka zu betrachten. So können die Textilien bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) von den Zollpräferenzen unter dem APS profitieren.
Am 17.07.2024 hat die EU-Kommission hierzu Informationen in einem Hinweis für Einführer veröffentlicht. Der Hinweis enthält eine detaillierte Übersicht über die Vormaterialien mit Ursprung in Indonesien, die verwendet werden dürfen (Tabelle 1), sowie darüber, welche Erzeugnisse im Rahmen der regionalen Kumulierung daraus hergestellt werden können (Tabelle 2).
Erklärungen zum Ursprung, die von Ausführern in Sri Lanka ausgefertigt werden, sind mit dem Vermerk "Regional cumulation with Indonesia“, "Cumul régional avec Indonésie“ oder "Acumulación regional con Indonesia“ zu versehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Embargomaßnahmen
Belarus
Demokratische Volksrepublik Korea
Iran
Jemen
Terrorismus
EU – Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antisubventionsuntersuchung bei Milch und Käse aus der EU
In dem Untersuchungsverfahren soll geprüft werden, ob EU-Agrarsubventionen chinesischen Wettbewerbern geschadet haben.
In dem Untersuchungsverfahren soll geprüft werden, ob EU-Agrarsubventionen chinesischen Wettbewerbern geschadet haben.
Antidumping - Biodiesel mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Von der Antidumpinguntersuchung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam betroffen.
Von der Antidumpinguntersuchung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam betroffen.
Antidumping - Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Im Dezember 2023 verlängerte die EU die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Im Dezember 2023 verlängerte die EU die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt eine Korrektur bekannt. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung im Mai 2024.
Die Europäische Kommission gibt eine Korrektur bekannt. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung im Mai 2024.
Antisubvention - Alkylphosphatester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.
Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.
Antidumping - Mononatriumglutamat aus China und Indonesien
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Maßnahmen wurden im April 2021 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Maßnahmen wurden im April 2021 verlängert.
Antidumping - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Erythrit mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Polyvinylchlorid mit Ursprung in Ägypten und USA
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt eine korrigierte Warendefinition bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit April 2024.
Die Europäische Kommission gibt eine korrigierte Warendefinition bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit April 2024.
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Ein weiteres türkisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Ein weiteres türkisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Antidumping - Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsuntersuchung ein. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen im Juli 2023.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsuntersuchung ein. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen im Juli 2023.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Kombinierte Nomenklatur
Kombinierte Nomenklatur - Chemikaliengemisch
Neue Einreihungsentscheidung.
Neue Einreihungsentscheidung.
Kombinierte Nomenklatur - Stützkorsett aus elastischem Spinnstoff
Neue Einreihungsentscheidung.
Neue Einreihungsentscheidung.
Kombinierte Nomenklatur - passiver optischer Splitter
Neue Einreihungsentscheidung.
Neue Einreihungsentscheidung.
Kombinierte Nomenklatur - Musterkatalog für Haarfarbe
Neue Einreihungsentscheidung.
Neue Einreihungsentscheidung.
(Quelle: Germany Trade & Invest
Kanada – Zusatzzölle auf Elektroautos aus China
Die kanadische Finanzministerin Chrystia Freeland hat am 26.08.2024 eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der heimischen Hersteller von Elektroautos, Stahl- und Aluminiumprodukten angekündigt.
Die Regierung plant ab dem 01.10.2024 einen Schutzzoll von 100 Prozent auf alle in China hergestellten Elektro- und Hybridpersonenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Kleintransporter. Der Schutzzoll wird zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll gelten.
Außerdem plant die Regierung einen Schutzzoll von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl- und Aluminiumprodukten mit Ursprung in China. Dieser zusätzliche Zoll soll ab dem 15.10.2024 gelten.
Ferner will sie Konsultationen zu weiteren für Kanada wichtigen Wirtschaftssektoren anstoßen. Dazu zählen etwa der Batteriesektor, Halbleiter, Solarprodukte und kritische Mineralien.
Auch will die Regierung die Möglichkeit von Anreizen für die Herstellung von schadstofffreien Fahrzeugen (Zero-Emission Vehicles) und die Teilnahme an entsprechenden Infrastrukturprogrammen auf Hersteller in Ländern beschränken, mit denen Kanada Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Südafrika – Mehrwertsteuer auf Pakete mit geringem Wert
Die südafrikanische Steuerbehörde (South African Revenue Service - SARS) kündigt an, dass Importeure von Paketen mit geringem Wert (weniger als 500 Rand) ab dem 01.09.2024 Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent - zusätzlichen zu dem pauschalen Zollsatz in Höhe von 20 Prozent - zahlen müssen. Dies sei laut SARS eine vorläufige Maßnahme, um die Bekleidungsindustrie zu schützen, die derzeit einem starken Wettbewerb durch internationale E-Commerce-Händler wie zum Beispiel Shein ausgesetzt ist. Neben Südafrika diskutieren auch andere Länder, wie zum Beispiel die Europäische Union, über solche Schutzmaßnahmen.
Zudem plant die südafrikanische Steuerbehörde, den derzeitigen Pauschalzollsatz in Höhe von 20 Prozent bis zum 01.11.2024 anzupassen.
Weiterhin möchte SARS aufgrund des immer weiter ansteigenden elektronischen Handels die Bearbeitung von Waren im elektronischen Handel standardisieren. Demnach soll der Wirtschaftsbeteiligte dem Zoll bereits vor dem Eintreffen der Waren Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden dann verwendet, um die Waren zu kategorisieren, die Einfuhrabgaben zu ermitteln und die Art der Warenanmeldung zu bestimmen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Online-Seminar: Internetzollanmeldung
- Online-Seminar: Lieferantenerklärung: Anforderungen und Fehlerquellen für Einkäufer
- Grundlagen der Einreihungen von Waren in den Zolltarif
- Online-Seminar: Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Reihen-und Dreiecksgeschäfte
- Warenursprung und Präferenzen
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Fachkraft für Import- und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat)
- Export kompakt
- Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer - Zollpapiere richtig erstellen
- Akkreditiv - Fehler vermeiden und Zahlung sichern
- Das richtige Einreihen von Waren in den Zolltarif
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Online-Seminar: Akkreditive im Außenhandel (unikam.de)
- Internationale und EU-Reihengeschäfte (unikam.de)
- Exportkontrolle - Ausfuhren rechtssicher gestalten (unikam.de)
- Importe effizient gestalten (unikam.de)
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
- Mitarbeiter-Entsendung: Weltweit. Rechtssicher. Entsenden
Geschäftsreisen sind wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe MitarbeiterEntsendung: Weltweit. Rechtssicher. Entsenden der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. Die nächsten Termine:
05.09.2024 Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz Jetzt anmelden!
24.10.2024 Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich Jetzt anmelden!
28.11.2024 Entsendung von Mitarbeitern in die USA Jetzt anmelden!
11.12.2024 Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg Jetzt anmelden! -
Remote Work aus dem Ausland - aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht
Zudem lädt Sie das Enterprise Europe Network der IHK Frankfurt am Main herzlich ein zur Online-Veranstaltung Remote Work aus dem Ausland am 12.09.2024 von 8:30 bis 10:30 Uhr. Dieses Webinar gibt umfassende Einblicke in die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte von ortsunabhängiger Tätigkeit aus dem Ausland. Dabei werden nicht nur EU-Länder beleuchtet, sondern es wird auch auf Besonderheiten, die bei Drittländern bestehen, eingegangen. Der Teilnahmebeitrag beträgt 45,00 Euro pro Person. Jetzt anmelden! -
Roundtable Südafrika – Sourcing am Kap am 13. September in Frankfurt
Für Deutschland ist Südafrika der mit weitem Abstand wichtigste Handelspartner in Afrika. Mehr als ein Drittel des gesamten deutschen Außenhandels mit dem afrikanischen Kontinent entfällt auf das Land am Kap. Deutsche Einfuhren im Wert von über 12 Mrd. Euro in 2023 zeugen von den vielfältigen Sourcingmöglichkeiten, wobei das Beschaffungspotential längst nicht ausgeschöpft ist. Der Round Table Südafrika bietet den Teilnehmern einen detaillierten Überblick über die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage und zeigt auf, warum deutsche Einkäufer das Land beim Thema „Beschaffung“ zukünftig stärker in den Fokus nehmen sollten. Jetzt anmelden! -
Deutsch-Indischer Mittelstandsdialog – Darmstadt am 13. September 2024
Der „Deutsch-Indische Mittelstandsdialog - Darmstadt“ am 13.09.2024 zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, dem Fachkräftemangel im deutschen Mittelstand zu begegnen. Offshoring, Outsourcing und die Potenziale des indischen Arbeitsmarktes zur Unterstützung deutscher Unternehmen für innovative Lösungen und langfristige Partnerschaften werden beleuchtet. Zu Gast ist eine 25-köpfige IT-/Tech-Unternehmensdelegation der führenden Handelsorganisation und Handelskammer der Tech-Industrie in Indien, NASSCOM (National Associaton of Software and Service Companies). Jetzt anmelden! -
Geschäftspraxis USA: Markteinstieg und Gründung am 20. September 2024
Der anstehende Wahlkampf in den USA dominiert aktuell die Berichterstattung. Wirtschaftlich steht das Land schon länger im Fokus. Im vergangenen Jahr exportierten allein hessische Unternehmen Waren im Wert von fast 10 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten. Frankreich folgt mit gut sechs Milliarden als zweitwichtigster Einzelmarkt. Viele Unternehmen entscheiden sich zur Marktbearbeitung für die Gründung einer Tochtergesellschaft, da so rechtliche Fragen, aber auch der wichtige Service für US-Kunden besser dargestellt werden können. In komprimierter Form informiert die Veranstaltung in der IHK Frankfurt zu wichtigen Fragen rund um den Markteinstieg und die Gründung in den USA. Jetzt anmelden! -
USA: (Online-)Ländersprechtag – Individuelle Beratung zum amerikanischen Markt am 23. September 2024
Als größter Weltwirtschaftsraum gehören die USA zu den attraktivsten Märkten. Für einen erfolgreichen Markteinstieg ist eine gute Vorbereitung und Planung erforderlich. Denn auch für erfahrene Unternehmen ist die Markterschließung in den USA hinsichtlich der zahlreichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen eine Herausforderung.
Im Rahmen der 45-minütigen (Online-)Einzelgespräche mit Frau Juliane Eichler, LL.M., der Expertin der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK New York) haben Sie die Gelegenheit, sich über Ihre individuellen wirtschaftlichen Chancen und Fragen zur Markterschließung oder -erweiterung in den USA auszutauschen. Neben der individuellen Marktberatung gehören auch die Vertriebspartnersuche, Rechtsauskünfte und Informationsdienste zu den Dienstleistungen der AHK. Jetzt anmelden! -
Online-Seminar „Die neuen Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens“ am 22.10.2024
Ab 01.01.2025 gelten im Rahmen des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln” (PEM-Übereinkommen) neue Vorschriften. Erfahren Sie im Online-Seminar am Dienstag, 22.10.2024, wie sich die neuen Regeln auf die Ursprungsprüfung, Präferenzkalkulation und Dokumentenerstellung auswirken und welche innerbetrieblichen Abläufe Sie gegebenenfalls im Unternehmen umstellen müssen. Jetzt anmelden!
Job Fair Exhibition in Nairobi, Kenia am 27. September 2024
Am 27.09.2024 findet in Nairobi die Job Fair Exhibition statt, die internationale Karrieremöglichkeiten für junge Kenianer schafft und Verbindungen zwischen kenianischen Talenten und deutschen Unternehmen fördert.
In Deutschland herrscht aufgrund demografischer Veränderungen Fachkräftemangel, während Kenia hohe Jugendarbeitslosigkeit erlebt. Die Messe bringt Arbeitgeber, Personalvermittler und qualifizierte Arbeitssuchende zusammen, um beide Herausforderungen anzugehen.
Zusätzlich zur Jobbörse gibt es eine Stakeholder-Konferenz und eine Ausstellung von Organisationen, die Arbeitsmigration nach Deutschland unterstützen.
Organisiert wird die Messe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kenia, der GIZ Kenia und der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika (AHK Ostafrika).
B2B-Konferenz: Digitalization Services Fast Track for German and Bulgarian Companies, 8. Oktober
Die IHK Frankfurt am Main blickt im Herbst gemeinsam mit der Deutsch-Bulgarischen Industrie- und Handelskammer auf den IT-Standort Bulgarien.
Wir versammeln ausgewählte Unternehmen aus der Softwareentwicklung und den Anwenderbranchen in Frankfurt und diskutieren mit unseren Sprechern und Ihnen Best Practices und Ansätze für die Optimierung eigener Prozesse und die verstärkte Kooperation. Werfen Sie bereits einen Blick auf das Programm. Die Konferenzsprache ist Englisch.
Im Anschluss der Vorträge können Sie sich mit den Referenten und Unternehmensvertretern in Einzelgesprächen austauschen. Der Link zum b2match zur Vereinbarung der B2B-Gespräche wird Ihnen rechtzeitig zugesendet. Zielgruppe sind hauptsächlich Führungskräfte und Entscheider aus der Softwareentwicklung, aber auch aus vielen Anwenderbranchen.
Eine Teilnahmegebühr fällt nicht an. Interessenten bitten wir um Anmeldung. Die Teilnahme an der Konferenz ist nur nach erfolgter Bestätigung möglich.
Enterprise Europe Network (EEN)
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats September 2024
Veröffentlichungen
World Tariff Profiles
Die WTO hat die Publikation „World Tariff Profiles 2024“ veröffentlicht, welche sämtliche Informationen zu tarifären und nichttarifären Maßnahmen von rund 170 Ländern und Zollgebieten zusammenfasst.
Auf den ersten Seiten wird ein länderübergreifender Vergleich vorgenommen. Dieser zeigt die durchschnittlichen gebundenen Zollsätze, die tatsächlich angewandten Zollsätze und die einzelnen Import- und Exportvolumina.
Detaillierte Angaben zu den tarifären und nichttarifären Maßnahmen in den einzelnen Volkswirtschaften bieten die darauffolgenden Kapitel. Hier werden die gebundenen und angewandten Zölle (allgemein und nach Produktgruppen), die wichtigsten Handelspartner der jeweiligen Wirtschaft sowie die nichttarifären Maßnahmen, wie zum Beispiel Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, dargestellt.
Der diesjährige Bericht analysiert zudem die Zölle auf kritische Mineralien, die für die Herstellung von Elektrofahrzeugen, ihren Batterien und anderen Technologien für erneuerbare Energien benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Mineralien wie Kobalt, Graphit und Lithium. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Zölle auf Rohstoffe im Allgemeinen niedriger sind als die Zölle auf verarbeitete Materialien. Diese seien wiederum niedriger als die Zölle auf Teile und Komponente. Die Zölle auf Fertigerzeugnisse seien dagegen häufig am höchsten. Diese Entwicklung hindert vor allem Entwicklungsländer daran, auf höherwertige verarbeitete Produkte zu setzen. (Quelle: Germany Tade & Invest)
Stand: 03.09.2024