Außenwirtschaftsrundschreiben Mai 2025
Allgemeines
Regionales Übereinkommen: T-Status für Ägypten im Vorabdruck neuer Matrix
Die Europäische Kommission veröffentlichte auf ihrer Webseite mit Datum vom 03.04.2025 einen neuen Vorabdruck (advanced copy) der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) im Amtsblatt C.
In dieser neu veröffentlichten advanced copy ist in Tabelle 1 dazu an der Schnittstelle EU-EG der Status CR/T und sowie an der Schnittstelle EG-EU der Status CT/R angegeben, die seit 11.03.2025 gilt.
Bedeutet, dass der Export von der EU nach Ägypten gemäß der Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommen und der Export von Ägypten in die EU gemäß der Anwendung der Übergangsregeln nach Anlage A (Transitional rules) erfolgt. Parallel hierzu ist auch eine Anwendung des alten RÜ (C) von 2012 möglich. Bezüglich der Kumulierung nach den Vorschriften von 2023 (R/T) ist die Fußnote 3 in der Matrix zu Tabelle 1 zu beachten. Für die Anerkennung von Präferenznachweisen empfiehlt die EUK den Vertragsstaaten, die übergangsweise bilateral (wieder) die Transitional Rules nach Anlage A anzuwenden, den Vermerk "Revised Rules" an Stelle von "Transitional Rules" zu verwenden.
(Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Schnittstelle NCTS / AES; Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung
Die Inbetriebnahme der Schnittstellen zum Datenabgleich zwischen den Systemen Versand (NCTS) und Ausfuhr (AES) wird verschoben. Ursprünglich für Mai 2025 geplant, startet der Abgleich nun zunächst im Probebetrieb ab Ende Mai 2025. Dies soll Unternehmen und Softwaredienstleistern ausreichend Zeit geben, die neuen Plausibilitäten ausführlich zu testen. Ein verbindlicher Termin folgt separat und wird über eine weitere ATLAS-Info bekanntgegeben.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung, die seit Januar 2025 bereits möglich ist. Hier zeigt sich in der Praxis, dass Vorgaben teils nicht korrekt umgesetzt werden. Wichtig: Die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) darf nur an die Zollstelle gerichtet werden, an der auch das Versandverfahren eröffnet wird. Eine Abweichung der Zollstellen ist rechtlich unzulässig.
Falls dies dennoch geschieht, ist der Vorgang vor der Abgabe der Versandanmeldung zwingend abzubrechen – je nach Status über die Nachricht E_EXT_INF oder E_EXT_NOT – und korrekt neu zu eröffnen. Nur so ist eine rechtssichere Weiterleitung möglich.
Ein präziser Umgang mit den neuen Anforderungen sorgt für einen störungsfreien Ablauf im Zusammenspiel von Versand und Ausfuhr (ATLAS-Info 0767/25).
(Quelle: Zoll)
ATLAS–Versand: Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Der Zoll informiert in der ATLAS-Info 0771/25, dass die am 11.03.2025 veröffentlichten Verordnungen über fluorierte Treibhausgase (Verordnung (EU) 2024/573) und über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht (Verordnung (EU) 2024/590) führen, auch bei Anmeldungen zum Versandverfahren einschlägig sind. Sofern zutreffend, sind bestimmte Codierungen in der Versandanmeldung unter "Unterlage" oder "sonstiger Verweis" anzugeben. Zudem wird auch auf Negativcodierung hingewiesen, wenn die Waren nicht von den Verordnungen erfasst sind.
(Quelle: Zoll)
ATLAS–Versand: Hinweise zum Wert „20300 – EXPORT“
Aufgrund einer hohen Anzahl an Fehlermeldungen bei der Teilnehmereingabe von Versandanmeldungen (E_DEP_DAT) im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wertes „20300 – EXPORT“ in der Datengruppe „ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ wird mit der ATLAS-Info 0769/25 auf ein paar wesentliche Punkte zur Bedeutung hingewiesen und gibt Hinweise zur Anmeldung des Wertes.
(Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: Mai 2025) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet.
(Quelle: Zoll)
Länder
Bulgarien – Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung
Das Parlament in Bulgarien hat das Haushaltsgesetz für 2025 verabschiedet. Darin ist der Schwellenwert für die verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung auf 100.000 Lew (ca. 51.000 EUR) gesenkt worden (vorher 166.000 Lew, ca. 85.000 EUR). Steuerresidenten müssen einen Antrag auf (Neu-)Registrierung stellen, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten - vor dem 01.04.2025 - die Schwelle 100.000 Lew erreicht oder überschritten hat.
Ein Antrag muss auch für die Abmeldung von der Registrierung gestellt werden, wenn der steuerbare Umsatz unter den neuen Schwellenwert gefallen ist. Sofern ein registriertes Unternehmen, weiterhin umsatzsteuerlich registriert bleiben möchte, muss es keine weiteren Schritte einleiten.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
China – Gegenmaßnahmen auf US-Zölle
Nachdem die US-Zölle für chinesische Waren auf 145 Prozent gesetzt wurden, zieht Peking nach und erhöht die Zölle auf alle US-Waren auf 125 Prozent. Für 16 US-Firmen wurde der Export von Dual-Use-Gütern eingestellt. Zudem wurden weitere sechs Unternehmen auf die Liste der „Unzuverlässigen Handelspartner“ gesetzt, so dass Geschäftsbeziehungen mit diesen Unternehmen verboten ist.
Seltenerdmetalle wie Samarium, Gadolinium, Scandium sowie ihre Legierungen und chemische Verbindungen unterliegen seit dem 04.04.2025 der chinesischen Exportkontrolle. Exporteure benötigen eine Lizenz von MOFCOM.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Europäischer Wirtschaftsraum – Elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise (EUR.1)
Die Europäische Union veröffentlichte am 24.04.2025 im Amtsblatt L/2025/574 den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 310/2024 vom 06.12.2024 zur Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Art. 17 Abs. 4 des Protokolls 4 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind sich einig, dass der Umstieg auf elektronische Ursprungsnachweise der Beginn einer digitalen Zusammenarbeit zwischen den Behörden sin. Ein erster wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Ursprungsnachweise in der PEM-Zone.
Das Datum, ab dem eine Vertragspartei des EWR-Abkommens mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, wird in den Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) angegeben.
Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren die Vertragsparteien des EWR-Abkommens die elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen weisen eine ähnliche Form auf wie das Muster in Anlage A Anhang IV des Protokolls 4 zum EWR-Abkommen,
- die Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei des EWR-Abkommens stellen ein sicheres internetbasiertes Online-System zur Prüfung der Echtheit elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen bereit und
die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen weisen eine einmalige Seriennummer und gegebenenfalls Sicherheitsmerkmale auf, mit denen sie identifiziert werden können.
(Quelle: Zoll)
EU – Embargomaßnahmen
Belarus
Haiti
Iran
Libyen
Moldau (Destabilisierung)
Myanmar
Russland
Zentralafrikanischen Republik
Terrorismus
(Quelle: Zoll/EU-Kommission)
EU – Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Mononatriumglutamat aus China und Indonesien
Die Europäische Kommission weitet die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Die Maßnahmen wurden im April 2021 verlängert.
Die Europäische Kommission weitet die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Die Maßnahmen wurden im April 2021 verlängert.
Antidumping - Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam ein.
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam ein.
Antidumping - Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Es gelten endgültige Antisubventionsmaßnahmen. Die Europäische Kommission gibt eine Berichtigung bekannt.
Es gelten endgültige Antisubventionsmaßnahmen. Die Europäische Kommission gibt eine Berichtigung bekannt.
Antisubvention - mobile Zugangstechnik mit Ursprung China
Die Europäische Kommission führt endgültige Ausgleichszölle ein und ändert die Antidumpingzölle.
Die Europäische Kommission führt endgültige Ausgleichszölle ein und ändert die Antidumpingzölle.
Großbritannien – Anpassung des Mindestlohns
Zum April 2025 steigt der britische Mindestlohn auf 12,21 Pfund (vorher 11,44 Pfund) pro Stunde für alle Berechtigten ab 21 Jahren (von 18 bis 20 Jahre: 10,00; unter 18 Jahre: 7,55 Pfund). Für Lehrlinge bis 19 Jahren oder im ersten Lehrjahr gilt ebenfalls ein Mindestlohn von 7,55 Pfund.
Der Betrag der Lohnersatzleistung bei Krankheit, das Statutory Sick Pay (SSP), steigt ab 06.04.2025 von 116,75 Pfund auf 118,75 Pfund pro Woche. Das SSP ist für bis zu 28 Wochen zu zahlen, und zwar von der Arbeitgeberin. Außerdem steigen die Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Geburt von Kindern: Mutter- und Vaterschaftsgeld (Statutory Maternity / Paternity Pay), sowie Leistungen bei Adoption und Elterngemeinschaft (Statutory Adoption Pay und Shared Parental Pay) betragen nunmehr maximal 187,18 Pfund pro Woche. Diese Beträge werden ebenfalls von der Arbeitgeberin gezahlt, können jedoch in der Regel vom Staat erstattet werden.
Schließlich steigen auch die Beträge, die britische Arbeitsgerichte erfolgreichen Klägern zusprechen dürfen: Die Kompensation für eine unfaire Kündigung beträgt künftig maximal 118.223 Pfund (bislang 115.115 Pfund). Der für andere Ausgleichsleistungen (zum Beispiel Statutory Redundancy Pay) maximal zu berücksichtigende Betrag steigt von 700 auf nunmehr 719 Pfund.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Indien – Erweiterte Zertifizierungspflicht für Maschinen
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat neue regulatorische Maßnahmen für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt, die am 28. August 2025 in Kraft treten. Diese umfassen strenge Anforderungen für die Einfuhr und Vermarktung in Indien. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Verzögerungen oder Importstopps zu vermeiden.
Die neuen Regelungen erweitern den Katalog BIS-zertifizierungspflichtiger Produkte (Bureau of Indian Standards) um zahlreiche Maschinen und Anlagen aus den Kapiteln 84 und 85 des Zolltarifs. Besonders relevant sind u. a. folgende Maschinenarten, jeweils inklusive Baugruppen und Komponenten:
- Pumpen und Kompressoren
- Werkzeugmaschinen – zur Bearbeitung von Metallen, Stein oder Kunststoffen
- Maschinen zur Materialbearbeitung durch Temperaturveränderung
- Zentrifugen und Filtermaschinen – für Flüssigkeiten und Gase
- Verpackungsmaschinen
Zukünftig wird eine BIS-Zertifizierung verpflichtend sein. Die Zertifizierung umfasst auch eine Werksauditierung. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten für Anträge aktuell deutlich verlängert, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die zuständigen Behörden stark ausgelastet sind. Es ist durchaus möglich, dass die Deadline kurz vor in Kraft treten noch einmal verschoben wird.
(Quelle: IHK)
Marokko – Schutzmaßnahmen für Faserplatten aus Holz
Die marokkanische Zollverwaltung informiert mit dem Rundschreiben Nr. 6651/211 vom 11.04.2025 über die Einführung einer Schutzmaßnahme auf Holzfaserplatten. Die Maßnahme umfasst einen Zusatzzoll in Höhe von einem Dirham pro Kilogramm importierter Ware. Sie ist am 15.04.2025 in Kraft getreten und gilt für drei Jahre.
Ein bestimmtes Zollkontingent ist vom Zusatzzoll ausgenommen. Zudem sind Einfuhren aus zahlreichen im Anhang des Rundschreibens genannten Ländern ebenfalls ausgenommen.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
USA – Untersuchungsverfahren zu kritischen Materialien, Lastkraftwagen, Arzneimitteln und Halbleitern
Kritische Materialien
US-Präsident Donald Trump beauftragte per Executive Order seinen Handelsminister, Handelspraktiken bei der Einfuhr kritischer Mineralien und ihrer Derivate zu untersuchen.
Ziel ist es, Risiken für die nationale Sicherheit zu bewerten. Untersucht werden Herkunftsländer, Importmengen, potenzielle Gefahrenquellen, globale Nachfrage und Lieferketten. Zudem wird analysiert, inwieweit die USA in der Lage sind, kritische Mineralien selbst zu verarbeiten.
Innerhalb von 180 Tagen soll der Handelsminister dem Präsidenten einen Bericht mit Ergebnissen und Empfehlungen vorlegen. Dabei werden auch mögliche Zölle, Einfuhrbeschränkungen und Schutzmaßnahmen geprüft. Das US-Handelsministerium bittet um öffentliche Stellungnahmen bis 16.05.2025.
Lastkraftwagen
Am 22.04.2025 leitete der US-Handelsminister eine Untersuchung ein, um die Auswirkungen von Importen mittel- und schwerer Lastwagen sowie deren Ersatzteilen auf die nationale Sicherheit zu prüfen. Grundlage ist Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962. Die Öffentlichkeit kann schriftliche Kommentare, Daten und Analysen an das Bureau of Industry and Security des Handelsministeriums senden. Besonders zu bestimmten Themen werden Meinungen erbeten. Das US-Handelsministerium bittet um öffentliche Stellungnahmen bis 16.05.2025.
Arzneimittel
Am 01.04.2025 leitete der US-Handelsminister eine Untersuchung nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act ein, um die Auswirkungen von Arzneimittel- und Wirkstoffimporten auf die nationale Sicherheit zu prüfen. Die Untersuchung umfasst generische und nicht-generische Arzneimittel, medizinische Gegenmaßnahmen, pharmazeutische Wirkstoffe, Ausgangsstoffe und deren Derivate.
Stellungnahmen, Daten oder Analysen sind bis spätestens 07.05.2025 an das Bureau of Industry and Security (BIS), Office of Strategic Industries and Economic Security, zu übermitteln.
Halbleitern
Auch für Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen und ihren Derivaten leitete der US-Handelsminister eine Untersuchung nach Abschnitt 232 des Trace Expansion Act ein. Dabei werden spezifische Themen hervorgehoben wie die derzeitige und prognostizierte Nachfrage nach Halbleitern, Möglichkeiten der Deckung der Inlandsnachfrage, Bedeutung ausländischer Quellen, potenzielle Handelsrisiken, Subventionen und Exportbeschränkungen sowie die Möglichkeit des Ausbaus der heimischen Produktion. Zudem werden Aspekte wie die Auswirkungen der Handelspolitik, der Wettbewerb mit ausländischen Produkten, Fachkräftemangel und weitere relevante Punkte beleuchtet. Weitere Informationen und Beteiligung bis spätestens 07.05.2025.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
USA – Praktikantenvisum
Für deutsche Unternehmen, die jungen Talenten (Praktikanten, Trainees, Studierenden usw.) Einblicke in ihre US-Niederlassung ermöglichen möchten, ist das J-1 Visum die gängigste und praktischste Lösung. Deutsche Unternehmen nutzen dieses Visum häufig, weil es unkompliziert und kostengünstig zu beantragen ist.
In Anlehnung an die Executive Order 14161 und die Executive Order 14188 prüfen die US-Behörden Visaanträge nunmehr mit einem stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit. Personen, die F-1-, M-1- und J-1-Visa beantragen, unterliegen nun einer verschärften Prüfung und strengeren Zulassungsstandards. Diese verschärfte Prüfung bedeutet, dass jedes Anzeichen dafür, dass ein Praktikant die Visabestimmungen nicht einhält, zu einer Ablehnung des Antrags führen kann.
Die neuen Richtlinien beschreiben auch das Verfahren für den Widerruf von Visa nach deren Erteilung: Wenn nach der Genehmigung neue Informationen bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Praktikant nicht berechtigt für das Visum gewesen ist, kann sein Visum widerrufen werden.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Exporte systematisch und rechtssicher abwickeln
- Online-Seminar: Die Incoterms®-Regeln 2020
- The World meets in Gießen 2025
- Roundtable: Sanktionen gegen Russland - Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen
- Zollforum Mittelhessen 2025 - Handelsgrenzen im Wandel
- IHK Fachkräfte-Messe
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Exportkontrolle verstehen - Ihr Wegweiser durch die Exportkontroll-Vorschriften
- Zollforum Mittelhessen 2025 - Handelsgrenzen im Wandel
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
- Spotlight Internationalisierung: Fachkräftegewinnung im Ausland am 15. Mai 2025
- Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich am 20. Mai 2025, IHK Frankfurt
- Webinar: Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien am 22. Mai 2025
- DeepTech Tschechien am 27. Mai 2025, IHK Frankfurt
- Hessischer Firmengemeinschaftsstand auf der Baufachmesse „BIG 5 Global 2025“ in Dubai
Enterprise Europe Network (EEN)
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » Mai 2025
B2B-Events
Die BIONNALE ist die größte Networking-Veranstaltung für die Life Sciences- und Healthcare-Branche in der deutschen Hauptstadtregion. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen in den Biowissenschaften! Im Jahr 2023 gab es mehr als 1500 Teilnehmende aus über 45 Ländern.
Was erwartet Sie?
- Keynotes und Sessions zu Biotech, Pharma, Medtech und Digital Health
- Matchmaking-Meetings
- Cooperation | Venture Track mit Präsentationen technologieorientierter Unternehmen und akademischer Einrichtungen
- Virtuelle und vor Ort stattfindende Industrieausstellung zur Präsentation Ihrer Produkte und Dienstleistungen
- BIONNALE Speed Lecture Award und Get Together
Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Sie sind Designer oder Einkäufer in der Textilbranche und suchen nach neuen Produktionspartnern? Sie sind ein Lieferant und/oder Hersteller von Stoffen oder anderen textilen Materialien? Sie bieten Dienstleistungen für die Textilindustrie an, z. B. Nähen, Färben, Drucken?
Dann nutzen Sie die Online-Matchmaking-Plattform der TEXTILE CONNECT 2025 und finden Sie neue internationale Geschäfts- und Kooperationspartner!
Das Matchmaking-Event findet am 28. und 29.05.2025 zum sechsten Mal statt und bietet Händlern, Produzenten und Designern der Textilbranche eine einfache und schnelle Methode, um miteinander ins Gespräch zu kommen und Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Veröffentlichungen
EUDR: EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien für mehr Klarheit und Vereinfachung in der Umsetzung
Am 15.04.2025 hat die Kommission neue Leitlinien und FAQs veröffentlicht, die für mehr Klarheit und weniger Bürokratie bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgen sollen. Unternehmen können künftig z. B. Sorgfaltspflicht-Erklärungen wiederverwenden oder gebündelt abgeben. Ziel ist eine einfache, faire und effiziente Anwendung für alle Beteiligten. Stakeholder können dazu bis 13.05.2025 Feedback geben.
(Quelle: DIHK)
Optimismus im Südlichen Afrika
64 % der deutschen Unternehmen erwarten 2025 steigende Umsätze in Südafrika, 44 % planen Investitionen. Das zeigt der kürzlich veröffentlichte „German-Southern African Business Outlook 2025“ von KPMG und der AHK Südliches Afrika. Die Veröffentlichung beinhaltet aktuelle Einschätzungen deutscher Unternehmen im südlichen Afrika zu Geschäftserwartungen und politischen Herausforderungen.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ein gemeinsames Rundschreiben der IHKs Fulda, Gießen-Friedberg , Lahn-Dill und Limburg!
Stand: 06.05.2025