Außenwirtschaftsrundschreiben Juni 2025

Allgemeines

Neun Unternehmen für Exportpreis Hessen nominiert

Die neun Favoriten für den Exportpreis Hessen 2025 stehen fest. Die renommierte Auszeichnung wird gemeinsam von den hessischen Industrie- und Handelskammern, den hessischen Handwerkskammern und dem Land Hessen vergeben. Am 3. Juli 2025 wird Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori in drei Kategorien die Gewinner im Rahmen der Preisverleihung in der IHK Frankfurt am Main auszeichnen.
Die Nominierten in der Kategorie Industrie:
  • Questalpha GmbH & Co. KG
  • ReiCat GmbH
  • UTH GmbH
Die Nominierten in der Kategorie Handel und Dienstleistungen:
  • AS+P Albert Speer + Partner GmbH
  • glueckkanja AG
  • Technologie Transfer Marburg e.V
Die Nominierten in der Kategorie Handwerk:
  • Rink Formgriffe
  • Viertler GmbH
  • Zimmermann Rhönradbau und Rohrbiegefertigungs GmbH
Wir gratulieren allen neun nominierten Unternehmen ganz herzlich zur verdienten Nominierung für den Exportpreis Hessen 2025! Mit ihrem Engagement, ihrer Innovationskraft und ihrem internationalen Erfolg setzen sie beeindruckende Maßstäbe für den hessischen Mittelstand und zeigen, wie erfolgreich hessische Unternehmen auf globalen Märkten agieren können.
Jetzt mehr über die spannenden Unternehmen erfahren und zur Preisverleihung anmelden: www.exportpreis-hessen.de
Ein ebenso herzliches Dankeschön gilt allen weiteren Unternehmen, die sich in diesem Jahr beworben haben. Jede Bewerbung zeugt von Mut, Unternehmergeist und dem festen Willen, die eigenen Leistungen sichtbar zu machen – genau das stärkt den Wirtschaftsstandort Hessen.
Wir freuen uns sehr über die Vielfalt und Qualität der Bewerbungen und danken allen Beteiligten für ihr Vertrauen und ihre Teilnahme. Wir freuen uns, wenn wir Sie bei der Preisverleihung begrüßen dürfen.

PoUS statt T2L

An Einfuhrorten in einigen EU-Ländern wie die Kanarische Inseln, Malta oder Martinique kommen vorwiegend im Seeverkehr sowohl Nichtunionswaren als auch Unionswaren an. Bei Letzteren bedarf es daher bestimmter Nachweise, um sicherzustellen, dass sie zollfrei eingeführt werden dürfen. Dieser Nachweis des Unionscharakters erfolgte früher vorrangig durch das Versandpapier T2L bzw. T2LF. Diese Papier-Formulare sind seit dem 01.03.2024 entfallen und wurden durch das elektronische System “Proof of Union Status” (PoUS) abgelöst. Seit diesem Stichtag werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über PoUS ausgestellt und als T2L-Daten bzw. T2LF-Daten bezeichnet.
Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro konnten bisher weiterhin als Statusnachweise genutzt werden. Diese sind jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 als Statusnachweise zugelassen. Ab dem 01.07.2025 ist das System PoUS zu verwenden. Hilfestellung bietet die Handreichung zum EU-System PoUS.
(Quelle: Zoll)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Versand: Anmeldung von Verschlusskennzeichen

Korrektur der ATLAS-Info 0779/25 durch ATLAS-Info 788/25.
Die Zollverwaltung stellt klar: Es bleibt auch nach dem Wartungsfenster 06 zulässig, dass in einem Container mit Verschluss Waren aus mehreren Versandvorgängen zusammengeführt werden. Dabei darf dasselbe Verschlusskennzeichen in verschiedenen Versandanmeldungen verwendet werden.
Seit dem Wechsel zu NCTS Phase 5 am 21.01.2025 kam es jedoch vor, dass innerhalb eines einzelnen Versandvorgangs mehrere Verschlüsse mit identischem Kennzeichen verwendet wurden – etwa bei mehreren Transportausrüstungen.

Wichtige Hinweise:

  1. Einmaligkeit von Verschlusskennzeichen:
    Jeder Verschluss im Versandverfahren muss ein einzigartiges Kennzeichen haben – egal, ob er vom Zoll oder vom Bewilligungsinhaber stammt. Innerhalb eines Versandvorgangs darf ein Kennzeichen nur einmal verwendet werden. Mehrfachverwendungen – etwa auf mehreren Ausrüstungen – sind unzulässig.
  2. Pflicht zur lückenlosen Kennzeichnung:
    Zugelassene Versender müssen bei mehreren Verschlüssen die Kennzeichen fortlaufend und lückenlos je verschlossener Ausrüstung anbringen und anmelden (siehe auch ATLAS-Info 0685/24). (Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Störungen im Nachrichtenverkehr mit Frankreich

In seiner ATLAS-Info 0786/25 informiert die Zollverwaltung noch einmal über die seit 2021 bestehenden Störungen im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr mit Frankreich.
Für deutsche Ausfuhrvorgänge unterbleibt teilweise weiterhin die Übermittlung der Ausgangsbestätigungen aus Frankreich. Die National Service Desks auf deutscher und französischer Seite arbeiten konstant an Lösungen und der Bereitstellung der Daten. Für Ausfuhrvorgänge, die dennoch keine Ausgangsbestätigung erhalten, ist die alternative Erledigung im Rahmen des Nachforschungsverfahrens gem. Kapitel 4.9.5 VA ATLAS vorgesehen.
Außerdem stehen für französische Ausfuhrvorgänge vermehrt keine Daten zur Verfügung. Um die Abfertigung abschließen zu können, ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen (siehe Kap. 8.2.6.2 VA ATLAS) und Bezug auf das Masterticket INC000006755521 zu nehmen.
Ein Ende der beschriebenen Problematik ist derzeit nicht absehbar. (Quelle: Zoll)

Länder

China - Antidumpingzölle auf Polyoxymethylen-Copolymere

Bei der Einfuhr von Polyoxymethylen-Copolymeren der chinesischen Zolltarifnummern 3907.1010 und 3907.1090 mit Ursprung in den USA, der EU, Taiwan und Japan sind seit dem 19.05.2025 zum Teil hohe Antidumpingzölle zu zahlen:
  • Für Waren mit Ursprung in den USA gilt ein Antidumpingzollsatz von 74,9 Prozent,
  • Für Waren mit Ursprung in der EU gilt ein Antidumpingzollsatz von 34,5 Prozent.
  • Auf Waren mit Ursprung in Taiwan gelten für zwei bestimmte Hersteller Zollsätze von 3,8 und 4,0 Prozent, im Übrigen 32,6 Prozent.
  • Für Waren mit Ursprung in Japan gilt für einen bestimmten Hersteller ein Zollsatz von 24,5 Prozent, im Übrigen 35,5 Prozent.
(Quell: Germany Trade & Invest)

EU – Embargomaßnahmen

Libyen

VERORDNUNG (EU) 2025/813 DES RATES vom 25. April 2025

Destabilisierung Republik Moldau

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/817 DES RATES vom 25. April 2025

Myanmar/Birma

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/822 DES RATES vom 25. April 2025

Russland

EU verabschiedet 17. Sanktionspaket gegen Russland
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
  • Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
  • Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
  • Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
  • Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
  • Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES vom 20. Mai 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/958 DES RATES vom 20. Mai 2025
Souveränität und Unabhängigkeit Ukraine
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/933 DES RATES vom 20. Mai 2025
Chemischer Waffen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/959 DES RATES vom 20. Mai 2025
Cyberangriffe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/886 DES RATES vom 12. Mai 2025

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Vietnam
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Antidumping - Waren aus Gusseisen
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Indien und der Türkei.
Antidumping - Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
Antisubvention - Biodiesel mit Ursprung in Argentinien
Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Indien - Neue Zertifizierungspflicht für Maschinen

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat neue Vorschriften für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt, die ab dem 28.08.2025 gelten. Sie betreffen die Einfuhr und Vermarktung in Indien und erfordern eine frühzeitige Vorbereitung durch betroffene Unternehmen.
Die Regelungen erweitern die BIS-Zertifizierungspflicht (Bureau of Indian Standards) auf zahlreiche Maschinen aus den Zolltarif-Kapiteln 84 und 85. Besonders betroffen sind:
  • Pumpen und Kompressoren
  • Werkzeugmaschinen (für Metall, Stein, Kunststoff)
  • Maschinen zur thermischen Materialbearbeitung
  • Zentrifugen und Filteranlagen
  • Verpackungsmaschinen
Die BIS-Zertifizierung wird obligatorisch und umfasst auch Werksaudits. Aufgrund hoher Auslastung der Behörden sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten. Eine Verschiebung der Frist ist nicht ausgeschlossen.
Unternehmen können auf dem Indian Trade Portal prüfen, ob ihre Produkte betroffen sind. Die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK) bietet hierzu einen aktuellen Leitfaden. (Quelle: IHK/AHK)

Marokko - Regulierung der Exporte von Kupfer und Aluminium

Marokko schränkt den Export von Kupfer und Aluminium in Rohform für einen Zeitraum von 24 Monaten ein. Es handelt sich dabei um Produkte, die unter den folgenden marokkanischen Zolltarifnummern geführt werden:
  • Kupfer: ex 7403.19.00.00, ex 7403.22.00.00, ex 7403.29.00.00
  • Aluminium: ex 7601.10.00.00, ex 7601.20.00.00.
Für den Export dieser Produkte ist eine behördliche Lizenz notwendig. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Türkei – Neue Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter

Konsumgüter, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen ab dem 09.06.2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Erforderlich sind Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache an dem Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen. Die Kennzeichnung muss leicht lesbar und darf nicht irreführend sein. Sie muss vor der Übergabe der Ware für den Käufer erkennbar sein. Im Fall von Onlinehandel muss bereits in der Warenbeschreibung auf die tierischen Bestandteile hingewiesen werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Usbekistan - Halal-Zertifizierungsverfahrenspflicht

Usbekistan hat eine Verordnung eingeführt, die das Verfahren zur Halal-Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen regelt. Daher sind seit dem 01.05.2025 Produkte und Dienstleistungen, die nach den SMIIC-Anforderungen zertifiziert sind, mit dem Halal-Zeichen zu kennzeichnen. Das neue Gesetz sieht anschließend eine regelmäßige Bewertung dieser Produkte und Dienstleistungen vor.
Außerdem ist geplant, neue Zertifizierungsstellen für Produkte und Dienstleistungen gemäß den Halal-Anforderungen zu schaffen. Bei der Zertifizierung und der Festlegung der Anforderungen ist das Institut für Normen und Metrologie islamischer Länder (SMIIC) maßgeblich beteiligt. Dabei wird jedoch den auf internationaler Ebene offiziell anerkannten Normen Vorrang eingeräumt.
Der Antragsteller stellt einen Antrag in elektronischer Form bei der Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsstelle prüft ihn innerhalb von drei Arbeitstagen. Die jeweilige Bewertung erfolgt am Ort der Herstellung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen.
Wenn während der Bewertung Zweifel an der Zusammensetzung der hergestellten oder verwendeten Produkte bestehen, werden unter Beteiligung des Antragstellers Produktproben entnommen und in ein akkreditiertes Prüflabor, das in den behördlichen Dokumenten im Bereich der technischen Regulierung und der Halal-Anforderungen festgelegt wurde, gesendet. (Quelle: Germany Trade & Invest)

VAE - Neues Visum ohne Sponsor

Der Wegfall des Sponsors für Geschäftsleute und Tourist:innen wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate erleichtern.
Das neue Visum gilt für Aufenthalte von 90 Tagen und kann auf maximal 180 Tage verlängert werden. Es berechtigt die Inhaber zur mehrfachen Einreise. Geschäftsleute und Touristen können es online beantragen – unter anderem beim General Directorate for Identity and Foreigners Affairs - Dubai. Für umgerechnet circa 167 Euro (700 VAE - Dirham) erhalten Antragsteller das neue Visum innerhalb einer Bearbeitungsdauer von fünf bis sieben Werktagen. Außerdem müssen die Antragsteller eine Kaution in Höhe von umgerechnet circa 478 Euro (2.000 VAE - Dirham) hinterlegen. Das Erfordernis der Kaution tritt an die Stelle des Erfordernisses einen Sponsor zu stellen. Ein Sponsor ist eine emiratische Person (natürlich und juristisch), die für bestimmte Forderungen eines Ausländers einsteht, die während dessen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten entstehen mögen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen und Veranstaltungen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs


Enterprise Europe Network (EEN)

Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » Juni 2025

Veröffentlichungen

AHK World Business Outlook Frühjahr 2025

Statt Aufbruch herrscht Ernüchterung: Nur noch 19 Prozent der Unternehmen erwarten eine Verbesserung der lokalen Konjunktur – im Herbst waren es noch 27 Prozent. Der Anteil derjenigen, die mit einer Verschlechterung rechnen, steigt auf 33 Prozent. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen werden erstmals als größtes Risiko genannt – noch vor schwacher Nachfrage.
Weltweit befürchten deutsche Unternehmen negative Auswirkungen der US-Handelspolitik auf ihre Geschäfte vor Ort. Auch Investitions- und Personalpläne stehen auf dem Prüfstand – viele Unternehmen fahren ihre Vorhaben zurück.
Globale Herausforderungen wie Handelskonflikte, protektionistische Tendenzen und geopolitische Spannungen prägen die kommenden Jahre. Lesen Sie mehr dazu online im vollständigen Bericht: AHK World Business Outlook Frühjahr 2025 mit allen Zahlen und Analysen.
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Ein gemeinsames Rundschreiben der IHKs Fulda, Gießen-Friedberg , Lahn-Dill und Limburg!
Stand: 10.06.2025