ATLAS-Ausfuhr 3.0: Wesentliche Änderungen

ATLAS-Ausfuhr 3.0: Wesentliche Änderungen

Am 30. November 2023 endet laut ATLAS-Info 0510/2023 die Übergangsphase zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 in Deutschland. Die Umstellung der IAA+ (Internetausfuhranmeldung Plus) hat am 25. November 2023 stattgefunden und zu massiven Störungen geführt. Der Releasewechsel auf AES 3.0 selbst führt zu erheblichen Umstellungen. Wir haben einige wesentliche Punkte zusammengestellt. Die Liste ist nicht abschließend.
  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen.
    Ergänzend zu dieser Information hat der Zoll in der ATLAS-Info 0501/2023 folgende weitere Optionen bekannt gegeben:
    • Die Angabe des Beförderers ist demnach nur erforderlich, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht.
    • Wenn der Beförderer eine EORI hat, muss er diese dem Anmelder mitteilen. Zum Umgang mit einer TCUIN stehen weitere Details in der ATLAS-Info 0501/2023
    • Ist das Kennzeichen unbekannt, kann alternativ zum mutmaßlichen Kennzeichen auch die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angegeben werden (zum Beispiel „LKW” im Landverkehr). 
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden. Einzelheiten finden sich in der ATLAS-Info 0426/2023.
  • Es gibt nur noch EX für alle Drittländer (EU ist entfallen) oder CO, falls die Ware in ein steuerliches EU-Sondergebiet geht, wie beispielsweise die Kanarischen Inseln.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann die Kennung “2” angeben, sonst bleibt die Sendung an der EU-Außengrenze stehen. Eine Zusammenstellung der Sicherheitsdaten findet sich ebenfalls am Ende der ATLAS-Info 0393/2023.
    Wichtige Ausnahme: Bei Lieferungen in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein und Andorra kann die “0” gemeldet werden, Sicherheitsdaten sind weiterhin nicht erforderlich. ATLAS-Info 0501/2023
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300. Die Gegenüberstellung findet sich in der ATLAS-Info 0306/2022.
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen sind teilweise in andere Datenfelder einzutragen: Negativcodierungen (Y000) in “sonstige Verweise”. Unterlagencodierungen (also Codes für tatsächlich bestehende Dokumente/Genehmigungen) sind auf Kopfebene möglich.
  • —Bewilligungsnummern im neuen Format eingeben (Beispiel zugelassener Ausführer):
    • alt: DE8888ZA8888,
    • neu: DESDE8888ZA008888
  • —Alt: Bezugsnummer; neu: LRN (local reference number), frei wählbar. Erst nach Annahme der Zollanmeldung entsteht die MRN. —Bei Zurückweisung  der Anmeldung LRN verändern, sonst folgt eine Fehlermeldung.
Wo finde ich weitere Informationen zu AES 3.0
Stand: 26.03.2024