Internationale Neuigkeiten

Allgemeines

Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

Für eine Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle werden weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Hierfür hat das BAFA in verschiedenen Bereichen (Rüstungsgüter, Dual-Use) bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGGs) überarbeitet und verlängert. Daneben wurde eine neue AGG Nr. 36 für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender bekannt gegeben. Die Änderungen sowie die neue AGG sind am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: BAFA / März 2024

No-Russia-Klausel - Formulierungsvorschlag der EU-Kommission

Das 12. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 18.12.2023 sieht vor, dass Unternehmen ab dem 20. März 2024 in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine sogenannte No-Russia-Klausel aufnehmen müssen. Damit wird die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt.
Verkäufe beziehungsweise Lieferungen an bestimmte Partnerländer sind von der Vorschrift ausgenommen. Diese sind in Anhang III der Verordnung (EU) 833/2014 aufgeführt. Aktuell handelt es sich dabei um die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz.
Zudem gibt es eine Regelung für bestehende Verträge: Wurden Verträge vor dem 19.12.2023 abgeschlossen, können diese bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.
Am 22.02.2024 hat die EU-Kommission einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für eine solche Vertragsklausel veröffentlicht. Sie findet sich unter Ziffer 6 der Erläuterungen zur No-Russia-Klausel.
Quelle: GTAI / März 2024

Kommission aktualisiert Bericht über staatlich induzierte Verzerrungen in Chinas Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 10.04.2024 einen aktualisierten Bericht über staatlich verursachte Verzerrungen in der Wirtschaft der Volksrepublik China veröffentlicht. Der Bericht liefert Fakten für laufende und künftige Handelsschutzuntersuchungen der EU im Zusammenhang mit Antidumping. Er soll es der EU-Industrie ermöglichen, bei der Einreichung von Beschwerden über Dumpingpraktiken die aktuellsten Informationen über die chinesische Wirtschaft und über spezifische Umstände des Marktes und ausgewählter Industriesektoren zu nutzen. In der Aktualisierung des Berichts von 2017 werden die jüngsten chinesischen Rechtsvorschriften, die Entwicklung der Industriepolitik und andere Entwicklungen untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse konzentrieren sich auf:
  • Übergreifende Verzerrungen, wie die Rolle des Staates bei der Zuweisung von Ressourcen und der Festlegung wirtschaftlicher Ziele, die Rolle des Planungssystems und die Bedeutung staatlicher Unternehmen.
  • Verzerrungen bei den Produktionsfaktoren, z. B. diskriminierende Zuweisung und Zugang zu Ressourcen wie Land, Arbeit, Rohstoffen und Energie.
  • Verzerrungen in ausgewählten Sektoren, wie z. B. die staatliche Unterstützung, einschließlich des bevorzugten Zugangs zu Finanzmitteln, in bestimmten Industriesektoren.
Quelle: EU / April 2024

Länder

EU-Handelsliberalisierung für Ukraine überarbeitet

In den Trilogverhandlungen haben sich der Rat, das Europaparlament und die EU-Kommission am 08.04.2024 darauf geeinigt, die Einfuhrzölle und Quoten für ukrainische Agrarexporte in die EU für ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, auszusetzen. Sollte es aufgrund ukrainischer Einfuhren, z. B. von Weizen, zu erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer EU-Länder kommen, gewährleistet die Verordnung, dass die EU-Kommission rasch mit Gegenmaßnahmen reagieren kann. Im Rahmen der verstärkten Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Landwirte kann eine Notbremse für besonders empfindliche Agrarerzeugnisse, nämlich Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig, gezogen werden. Die Zölle können somit wiedereingeführt werden, wenn die Einfuhren dieser Produkte den Durchschnitt der in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sowie in den Jahren 2022 und 2023 verzeichneten Einfuhrmengen übersteigen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission, ihre Überwachung der Einfuhren von Getreide, insbesondere Weizen, zu verstärken.
Quelle: EU / April 2024

Messen, Veranstaltungen


Online-Seminar: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Praxis – ein Fallbeispiel am 25.04.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Firmen zusehend vor neue Herausforderungen: Seit Januar 2024 sind von der Umsetzung des LkSG Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern unmittelbar betroffen. Den Anforderungen an die Lieferkette entsprechend, führt dies nicht nur bei dieser Unternehmensgröße zu Unsicherheiten, sondern auch bei zahlreichen anderen – vor allem auch kleineren – Partnern innerhalb der Lieferkette.

Innerhalb unseres Webinars zeigen Katharina Schöne (Cargodian) und Anne Egensperger (Rödl & Partner) auf:
  • wer berichtspflichtig ist und welche Partner innerhalb der Lieferkette zu berücksichtigen sind
  • wer unmittelbarer und mittelbarer Lieferant ist,
  • wie eine Risikoanalyse durchgeführt werden kann,
  • welche Maßnahmen für eine Risikobewertung bzw. für ein Risikomanagement ergriffen werden können,
  • wie das Beschwerdemanagement funktioniert und
  • welche Verpflichtungen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eingehen
Quelle: IHK Kassel-Marburg / April 2024
 

„Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“: Webinar der IHK Offenbach zur Entsendung nach Frankreich am 15.5.2024

Bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen Sie prüfen, welche Melde- und Registrierungspflichten dort gelten, auch innerhalb der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitigmit diesen Anforderungen auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Anforderungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreichbeachtet werden müssen.
Die Reihe „Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ ist eine gemeinsame Initiative der hessischen IHKs in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network.

„Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“: Webinar der IHK Kassel-Marburg am 12.6.2024

Vor jeder Entsendung gilt zu prüfen, ob bzw. welche Melde- und Registrierungspflichten im Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Peter Hrbik von der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer gibt einen Überblick über die arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und möglicherweise sogar aufenthalts- und gewerberechtlichen Regelungen in Tschechien. Die Reihe „Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ ist eine gemeinsame Initiative der hessischen IHKs in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network.

  

Stand: 18.04.2024