Internationale Neuigkeiten

Allgemeines

ATLAS-Einfuhr: Einfuhrmaßnahmen im Bereich Pflanzengesundheit

Die EU-Kommission führt zum 29. Oktober 2025 die neue Maßnahmeart 415 (Amtliche Kontrolle – Pflanzen) in TARIC und damit auch im EZT ein. Diese Maßnahme betrifft Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und bestimmte Gegenstände aus den in Anhang XI Teil A der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 genannten Ursprungs- oder Versanddrittländern. Sie unterliegen gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen der Pflicht zur Grenzkontrolle und damit der GGED-PP-Pflicht (Codierung C085).
Im Zusammenhang mit der neuen Maßnahmeart 415 stehen neben der bereits bekannten Codierung C085 (GGED-PP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))) folgende, neue Codierungen zum 29.10.2025 zur Verfügung:
  • Y122: Waren mit Ursprung in Russland aus einer anderen als der in Anhang XI Teil A der Verordnung (EU) 2019/2072 aufgeführten Region
  • Y146: Ausnahme für Erzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031
  • Y979: Ausnahme von amtlichen Kontrollen für Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden (Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122)
Quelle: Zoll / November 2025

ATLAS-Versand: Verschiebung von Dokumenten-Codierungen

In seiner ATLAS-Info 0838/2025 vom 22. September 2025 informiert der ITZ-Bund, dass die folgender Dokumenten-Codierungen im Versandverfahren mit Wirkung vom 01.09.2025 von den Codelisten für Transportdokumente (I0943/I0945/I0946) in die Codelisten für Unterlagen (I0923/I0925/I0926) verschoben wurden.
  • N235 - Containerliste
  • N271 - Packliste
  • N785 - Frachtmanifest
  • N787 - Ladungsverzeichnis
  • N955 - Carnet ATA
Quelle: Zoll / November 2025

Kombinierte Nomenklatur 2026 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat die aktuelle Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 verbindlich gilt.
Die KN ist ein zentrales Instrument für die Wareneinreihung bei der Ein- und Ausfuhr sowie für statistische Zwecke innerhalb der EU. Sie legt fest, wie Waren klassifiziert werden – und bestimmt damit den anzuwendenden Zollsatz sowie die Art der statistischen Erfassung. Für Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten ist die KN daher unverzichtbar.
Die neue Fassung wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2025/1926 am 31. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt (Reihe L) veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Länder

EU - Embargomaßnahmen

Russland

Am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union ihr 19. Sanktionspaket beschlossen. Das Paket umfasst insbesondere weitere Handelsbeschränkungen und Dienstleistungsverbote.
Wirtschafts- und Finanzsanktionen:
Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025
Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2037 vom 23. Oktober 2025

Belarus:

Weitere Angleichung an die Russland-Sanktionen:
Verordnung (EU) 2025/2041 vom 23. Oktober 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2021 DES RATES vom 03. Oktober 2025
Die Einfuhr einer Vielzahl an Gütern unterschiedlichster Art aus Russland sind verboten. Darunter fallen auch Waren, die typischerweise Inhalt von Geschenksendungen sein können, wie beispielsweise Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle (Gold), Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.
Es gibt keine Ausnahme von den Verboten bei Geschenksendungen, die unter einen Anhang der Sanktionsverordnung fallen und gelegentlich von einer Privatperson in Russland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union verschickt werden. Sanktionierte Waren können vom Zoll sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.

Iran:

Wiedereinführung der Sanktionen
Verordnung (EU) 2025/1975

Ukraine:

(territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit)DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2035 DES RATES vom 23. Oktober 2025
Quelle: EU / November 2025

Veranstaltungen, Messen und Delegationsreisen

Branchenübergreifenden Delegationsreise nach Mauretanien, 3.-6. Februar 2026
Die Reise findet in Kooperation mit der Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. (Ghorfa) und dem Honorarkonsul Mauretaniens in Hamburg statt. Im Fokus der Reise stehen folgende Branchen:
  • Erneuerbare Energien
  • Bergbau & Rohstoffe
  • Fischerei & Landwirtschaft
  • Logistik & Infrastruktur
  • Wasserwirtschaft
  • Gesundheit.
In all diesen Bereichen gibt es konkreten Bedarf an Investitionen, Technologie und Know-how – und somit vielversprechende Potenziale für deutsche Unternehmen, die den westafrikanischen Markt erschließen oder bestehende Aktivitäten vertiefen möchten. Eine Interessensbekundung ist bis 2. Dezember 2025 möglich.
Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei uns: international@giessen-friedberg.ihk.de

Online-Veranstaltung: CBAM – Grundlagen und der Weg zum CBAM-Anmelder am 04.12.2025

Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen importieren, müssen nun aber, so bald wie möglich, zugelassener CBAM-Anmelder werden, sonst ist der Import der von CBAM erfassten Güter ab 2026 nicht mehr möglich. Das nächste Webinar in unserer Reihe informiert darüber, wie es jetzt für die Unternehmen weiter geht, die weiterhin der CBAM-Berichts- und Zertifikatspflicht unterliegen.

Webinar USA: Herausforderung Section 232 Zölle (Stahl, Aluminium, Kupfer) am 09.12.2025

Sind meine Waren von US-Zusatzzöllen auf Stahl, Aluminium oder Kupfer betroffen? Wie berechne ich das und wer kann mir konkret helfen? Im Rahmen des Webinars erhalten die Teilnehmer Antworten auf vorab gestellte Fragen.

Round Table Maschinenbau Kasachstan – Hessen, 10. Dezember 2025, Wiesbaden

Erfahren Sie aus erster Hand, welche Chancen der kasachische Markt für hessische Maschinenbauer bietet. Treffen Sie Expertinnen und Experten des Generalkonsulats der Republik Kasachstan, der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA sowie der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien. Freuen Sie sich auf ein Best-Practice-Testimonial des hessischen Unternehmens Siemag Tecberg group.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Stand: 26.11.2025