Internationale Neuigkeiten
Allgemeines
CBAM: Tatsächliche Emissionsdaten seit 1. August 2024
Seit Oktober 2023 ist die CBAM-Verordnung in Kraft. Für die ersten drei Quartalsberichte, also für den Zeitraum bis 30.06.2024 waren Schätzungen bzw. Standardwerte zulässig.
Wie die DEHSt mitteilt, hält die EU Kommission an der Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin fest. Bedeutet, dass CBAM-Meldepflichtige ab dem 01.08.2024 die tatsächlichen Emissionen für jede Wareneinfuhr ermitteln und berichten müssen (Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773).
Nationale Umsetzungsbehörden haben jedoch einen Ermessungsspielraum bei der Prüfung der Berichte. Wie die DEHSt mitteilt, wird sie von diesem Ermessungsspielraum Gebrauch machen, wenn
- Der Anmelder hat entweder nachgewiesen, alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die tatsächlichen Emissionen zu melden und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
- Es gibt keine weiteren Unstimmigkeiten im abgegebenen Bericht.
Gelingt es Ihnen also nicht, die tatsächlichen Emissionsdaten zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um diese Daten von ihren Lieferanten oder Herstellern von CBAM-Waren zu erhalten. Diese Dokumentation können Sie im Feld "Kommentare" im CBAM-Übergangsregister (siehe Screenshot) beifügen.
In Bezug auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands wird die DEHSt insb. die Relevanz der zugrundeliegenden CO2-Emissionen der CBAM-Importe berücksichtigen.
Ungeachtet der Ermessensspielräume der DEHSt kann die Kommission nach Art. 35 Absatz 4 CBAM VO die DEHSt auffordern, gegenüber CBAM-Anmeldern zusätzliche Informationen nachzufordern, die einen unvollständigen oder fehlerhaften CBAM-Bericht ergänzen oder berichtigen.
Quelle: DEHSt / September 2024
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung)
Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft.
Die Vorab-Fassungen im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I finden Sie hier.
Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft.
Die Vorab-Fassungen im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I finden Sie hier.
Quelle: BAFA / September 2024
Länder
Äthiopien – Einfuhrverbot für Autos mit Benzin und Dieselmotor ausgeweitet
Laut Pressemeldungen hat das äthiopische Außenministerium neue Vorschriften für Importe von Kraftfahrzeugen erlassen. Die Einfuhr von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, d.h. Benzin- und Dieselmotoren, sei mit sofortiger Wirkung auch für diplomatische Vertretungen sowie regionale und internationale Organisationen in Addis Abeba verboten. Das gehe aus einem offiziellen Schreiben vom 19.08.2024 an die Einrichtungen hervor mit der Aufforderung, nur noch Elektrofahrzeuge in das Land einzuführen.
Dieser Schritt sei Teil der laufenden Bemühungen Äthiopiens, die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen und sich an den allgemeinen Umweltzielen des Landes zu orientieren.
Anfang des Jahres verkündete Äthiopien als erstes Land weltweit, die Einfuhr von Diesel- und Benzinfahrzeugen vollständig zu verbieten.
Quelle: GTAI / September 2024
Algerien – Einfuhr gebrauchter Maschinen für die Landwirtschaft
Mit Dekret Nr. 24/241 vom 24.07.2024 hat Algerien die Bedingungen für die Zollabfertigung gebrauchter landwirtschaftlicher Geräte und Materialien sowie gesamter Produktionslinien festgelegt. Demnach dürfen gebrauchte landwirtschaftliche Geräte bis zu einem Alter von sieben Jahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Das Höchstalter für gebrauchte Traktoren wird somit von fünf auf sieben Jahre angehoben. Für Produktionslinien gilt ein Höchstalter von fünf Jahren.
Zu den landwirtschaftlichen Geräten zählen zum Beispiel Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Futtertechnik und Pferdetransporter. Produktionslinien werden hingegen als homogene Ausrüstungen definiert, die zur Gewinnung, Herstellung oder Verpackung von Produkten verwendet werden.
Voraussetzung für die Einfuhr ist eine Bescheinigung, die vom zuständigen Direktor der algerischen "Wilaya" ausgestellt wird. Hierfür ist ein elektronischer Antrag des Wirtschaftsbeteiligten, inklusive der Begleitdokumentation einzureichen. Ein Muster für den Antrag ist in Anhang 1 des Dekrets Nr. 24/241 zu finden. Des Weiteren ist eine Konformitätsprüfung durch eine vom "Organisme Algérien d'Accréditation" (ALGERAC) akkreditierte Stelle vorzunehmen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die einzuführenden Produkte kein Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
Quelle: GTAI / September 2024
Kanada – Zusatzzölle auf Elektroautos aus China
Die kanadische Finanzministerin Chrystia Freeland hat am 26.08.2024 eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der heimischen Hersteller von Elektroautos, Stahl- und Aluminiumprodukten angekündigt.
Die Regierung plant ab dem 01.10.2024 einen Schutzzoll von 100 Prozent auf alle in China hergestellten Elektro- und Hybridpersonenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Kleintransporter. Der Schutzzoll wird zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll gelten.
Außerdem plant die Regierung einen Schutzzoll von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl- und Aluminiumprodukten mit Ursprung in China. Dieser zusätzliche Zoll soll ab dem 15.10.2024 gelten.
Ferner will sie Konsultationen zu weiteren für Kanada wichtigen Wirtschaftssektoren anstoßen. Dazu zählen etwa der Batteriesektor, Halbleiter, Solarprodukte und kritische Mineralien.
Auch will die Regierung die Möglichkeit von Anreizen für die Herstellung von schadstofffreien Fahrzeugen (Zero-Emission Vehicles) und die Teilnahme an entsprechenden Infrastrukturprogrammen auf Hersteller in Ländern beschränken, mit denen Kanada Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.
Quelle: GTAI / September 2024
Messen, Veranstaltungen, Delegationsreisen
AHK Bulgarien, Veranstaltung am 08. Oktober 2024
Die IHK Frankfurt am Main blickt am 8. Oktober gemeinsam mit der AHK Bulgarien auf den IT-Standort im Südosten Europas.
Wir versammeln ausgewählte Unternehmen aus der Softwareentwicklung und den Anwenderbranchen in Frankfurt und diskutieren mit unseren Sprechern und Ihnen Best Practices und Ansätze für die Optimierung eigener Prozesse und die verstärkte Kooperation. Werfen Sie hier einen Blick auf das Programm.
Um Ihre Netzwerke zu erweitern und zu stärken, bieten wir Ihnen an, sich anschließend mit den Referenten und Unternehmensvertretern in Einzelgesprächen auszutauschen. Diese können Sie vorab über die Plattform b2match vereinbaren.
Stand: 12.09.2024