Internationale Neuigkeiten

Allgemeines

ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen in Bezug auf Russland und Belarus

Einführung der Codierung X809 in Bezug auf Russland
Am 8. August 2025 informiert die Zollverwaltung in seiner ATLAS-Info 0831/2025 über die Einführung der neuen Codierung X809 in Bezug auf Russland. Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen neu zur Verfügung:
X809/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 4 Abs. 2b VO (EU) Nr. 833/2014 für die in Artikel 4 Abs. 2a und 2aa genannten Ausnahmen“
X809/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Abs. 2b VO (EU) Nr. 833/2014 für die in Artikel 4 Abs. 2a und 2aa genannten Ausnahmen“
Bescheinigungstextänderung der Codierung Y691 in Bezug auf Russland
In der ATLAS-Info 0829/2025 wird bezüglich der Codierung Y691 eine Bescheinigungstextänderung bekannt gegeben.
Y691: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a bzw. 2aa vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“ Hinweis: Der Ausnahmetatbestand nach Artikel 4 Abs. 2aa VO (EU) Nr. 833/2014 wurde ergänzend in den Bescheinigungstext aufgenommen.
Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus
In der ATLAS-Info 0825/2025 informiert die Zollverwaltung über die Einführung zweier neue Codierungen, die Aussagen, dass bestimmte Verbote im Kontext der Sanktionsausweitung nicht gelten.
Quelle: Zoll / September 2025

Länder

Ukraine - Rückwirkende Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1

Am 23. Mai 2025 trat der Beschluss Nr. 2/2024 in der Ukraine in Kraft. Seitdem gilt zwischen der EU und der Ukraine der Ursprungsstatus „CR“. Zuvor (01.01. bis 22.05.2025) wandte die Ukraine ausschließlich das revidierte Regionale Übereinkommen („R“) an. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass für Einfuhren in die Ukraine in diesem Zeitraum besondere Regelungen gelten. Seit dem 23. Mai 2025 akzeptieren die ukrainischen Zollbehörden rückwirkend folgende Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1:
  1. Vor dem 1. Januar 2025 nach Übergangsregeln ausgestellte Bescheinigungen mit dem Vermerk „Transitional Rules“ in Feld 7, sofern sie bei Einfuhr gültig waren.
  2. Vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen Regionalen Übereinkommen („C“) ausgestellte Bescheinigungen.
  3. Zwischen dem 1. Januar und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit nach dem revidierten Übereinkommen („R“) ausgestellte Bescheinigungen.
Bis zum 22. Mai 2025 abgelehnte EUR.1-Bescheinigungen können im Rahmen eines Erstattungsantrags erneut vorgelegt werden.
Auch für Ausfuhren in die Ukraine im genannten Zeitraum können EUR.1-Bescheinigungen nachträglich unter Anwendung der Durchlässigkeit gemäß dem revidierten Übereinkommen („R“) ausgestellt werden.
Quelle: Zoll / September 2025

Veranstaltungen, Messen und Delegationsreisen

DIHK Afrika-Büro: Sie suchen neue Absatzmärkte? Afrikanische Märkte sind für Sie Neuland?

Sie möchten neue Marktchancen in Afrika nutzen, nur wie?
Dann sind Sie gut beraten, an unserem Webinar „Quer durch Afrika mit den Beratungsgutscheinen“ teilzunehmen. Unternehmer: innen berichten von ihren Erfolgsstorys mithilfe der Beratungsgutscheine Afrika in Ägypten, Kenia und Südafrika. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch!
Datum: 30. September 2025
Zeit: 11:00-12:00 Uhr
Ort: Online via MS Teams
Quelle: DIHK / August 2025

Digital Balkans: Powerhouse Serbia, 2. Oktober, IHK Frankfurt

Welche Möglichkeiten für digitale und KI-Souveränität bestehen in Europa? Und kann der IT-Standort Serbien hier eventuell eine Rolle spielen? Welche High Potentials aus dem Belgrader Start-up-Ökosystem sollte man sich genauer anschauen?
Antworten auf diese Fragen sowie Stand und Perspektiven des digitalen Business zwischen Unternehmen aus Frankfurt-Rhein-Main und Serbien präsentieren wir Ihnen am 2. Oktober gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Serbiens, der AHK Serbien und der AI Factory Frankfurt.
Als Highlight werden einige vielversprechende Start-ups aus Serbien anreisen, um sich Ihnen vorzustellen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung

International aktiv mit Dienstleistungen in Europa am 15. Oktober 2025, IHK Frankfurt

Welche Entsendeauflagen sind einzuhalten? Wo gibt man die Entsendemitteilung ein? Welche Dokumente müssen vorgehalten, welche mitgeführt werden? Welche Bestimmungen sind darüber hinaus zu beachten?
Nutzen Sie unser kompaktes Format, um sich an einem Tag über vier Zielmärkte zu informieren.


Stand: 19.09.2025