Internationale Neuigkeiten

Allgemeines

ATLAS-Ausfuhr: Schnittstelle NCTS / AES; Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung

Die Inbetriebnahme der Schnittstellen zum Datenabgleich zwischen den Systemen Versand (NCTS) und Ausfuhr (AES) wird verschoben. Ursprünglich für Mai 2025 geplant, startet der Abgleich nun zunächst im Probebetrieb ab Ende Mai 2025. Dies soll Unternehmen und Softwaredienstleistern ausreichend Zeit geben, die neuen Plausibilitäten ausführlich zu testen. Ein verbindlicher Termin folgt separat und wird über eine weitere ATLAS-Info bekanntgegeben.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung, die seit Januar 2025 bereits möglich ist. Hier zeigt sich in der Praxis, dass Vorgaben teils nicht korrekt umgesetzt werden. Wichtig: Die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) darf nur an die Zollstelle gerichtet werden, an der auch das Versandverfahren eröffnet wird. Eine Abweichung der Zollstellen ist rechtlich unzulässig.
Falls dies dennoch geschieht, ist der Vorgang vor der Abgabe der Versandanmeldung zwingend abzubrechen – je nach Status über die Nachricht E_EXT_INF oder E_EXT_NOT – und korrekt neu zu eröffnen. Nur so ist eine rechtssichere Weiterleitung möglich.
Ein präziser Umgang mit den neuen Anforderungen sorgt für einen störungsfreien Ablauf im Zusammenspiel von Versand und Ausfuhr (ATLAS-Info 0767/25).
Quelle: Zoll / Mai 2025

EU verabschiedet 17. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
  • Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
  • Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
  • Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
  • Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
  • Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
Das Sanktionspaket ist seit dem 21. Mai 2025 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Änderungsverordnung finden Sie hier.
Quelle: DIHK / Mai 2025

Länder

VAE: Einreise und Aufenthalt

Wegfall des Sponsors für Geschäftsleute und Touristen wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate erleichtern.
Das neue Visum gilt für Aufenthalte von 90 Tagen und kann auf maximal 180 Tage verlängert werden. Es berechtigt die Inhaber zur mehrfachen Einreise. Geschäftsleute und Touristen können es online beantragen – unter anderem beim General Directorate for Identity and Foreigners Affairs - Dubai. Für umgerechnet circa 167 Euro (700 VAE - Dirham) erhalten Antragsteller das neue Visum innerhalb einer Bearbeitungsdauer von fünf bis sieben Werktagen. Außerdem müssen die Antragsteller eine Kaution in Höhe von umgerechnet circa 478 Euro (2.000 VAE - Dirham) hinterlegen. Das Erfordernis der Kaution tritt an die Stelle des Erfordernisses einen Sponsor zu stellen.
Quelle: GTAI / Mai 2025

VAE: Dubai weicht Grenze zwischen Freihandelszone und Staatsgebiet auf

Eine neue Resolution erleichtert es Unternehmen in Freihandelszonen, Waren und Dienstleistungen im Staatsgebiet von Dubai anzubieten. Einstweilen unklar ist, in welchen Branchen.
Die Regierung von Dubai hat mit der Resolution Nummer 11/2025 (Resolution) beschlossen, dass Unternehmen in Freihandelszonen unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem Staatsgebiet von Dubai Geschäfte machen dürfen.
Quelle: GTAI / Mai 2025

Europäischer Wirtschaftsraum – Elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise (EUR.1)

Die Europäische Union veröffentlichte am 24.04.2025 im Amtsblatt L/2025/574 den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 310/2024 vom 06.12.2024 zur Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Art. 17 Abs. 4 des Protokolls 4 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind sich einig, dass der Umstieg auf elektronische Ursprungsnachweise der Beginn einer digitalen Zusammenarbeit zwischen den Behörden sin. Ein erster wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Ursprungsnachweise in der PEM-Zone.
Das Datum, ab dem eine Vertragspartei des EWR-Abkommens mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, wird in den Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) angegeben.
Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren die Vertragsparteien des EWR-Abkommens, die elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen weisen eine ähnliche Form auf wie das Muster in Anlage A Anhang IV des Protokolls 4 zum EWR-Abkommen,
• die Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei des EWR-Abkommens stellen ein sicheres internetbasiertes Online-System zur Prüfung der Echtheit elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen bereit und
• die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen weisen eine einmalige Seriennummer und gegebenenfalls Sicherheitsmerkmale auf, mit denen sie identifiziert werden können.
Quelle: Zoll / Mai 2025

Veranstaltungen, Messen und Delegationsreisen

Hessischer Gemeinschaftsstand BIG 5 Global

Termin: 24.11.2025 – 27.11.2025
Ort: Dubai, VAE
Veranstalter: Hessen Trade & Invest GmbH, IHK Frankurt am Main
Jeden Herbst trifft sich die Fachwelt der Bauwirtschaft (u.a. Baustoffe, Baumaschinen, Sanitär, Heizungs-, Klima-, Kälte-, Lüftungstechnik sowie Umwelt- und Klimaschutz) zur BIG5 Global in Dubai. Die Messe ist die größte und bedeutendste Baufachmesse des Nahen und Mittleren Ostens.
Auf der BIG 5 Global 2025 erwartet hessische Unternehmen ein großflächiger, professionell gestalteter Messestand in exponierter Lage für einen gemeinschaftlichen Auftritt mit anderen hessischen Firmen.

Stand: 28.05.2025