Abgabenbefreiung bei Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern verlängert

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (DG TAXUD) hat die Möglichkeit, bestimmte medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen, bis zum 30.06.2022 verlängert.
 Die Geltungsdauer dieser Einfuhrabgabenbefreiung ist befristet und war bereits mehrmals verlängert worden. Mit dem nun getroffenen Kommissionsbeschluss vom 22.12.2021 (pdf) wurde die Gültigkeitsdauer bis zum 30.06.2022 verlängert. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491, auf der Corona-Website von DG TAXUD sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung. DG TAXUD stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (pdf) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf S.5 und für COVID-Impfstoffe auf S.6 zu finden.  Quelle: DIHK   
Stand: 23.05.2022