Nr. 4340680

Zollmeldungen

Auf Initiative der IHK-Organisation ermöglicht der Zoll nun auch Unternehmen mit wenigen Einfuhren ein EUSt-Aufschubkonto, sofern ein bestimmter EUSt-Betrag erreicht wird. Außerdem wurde klargestellt, dass einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufschubkonten bewilligt werden können.

Die Europäische Kommission hat einen neuen E-Learning-Kurs zum Thema „Centralised Clearance for Import, Phase 1-System" (System der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr, Phase 1) veröffentlicht.

Im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets gelten seit 1. Juli 2021 u. a. neue Zuständigkeiten für die Abgabe von Zollanmeldungen für kommerzielle Einfuhrsendungen von geringem Wert bzw. für private Geschenksendungen.

Die Zollverwaltung erhält ab sofort einen Ermessensspielraum, in dem die finanzielle Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsbeteiligten belegt werden kann. Auch nicht liquides Vermögen, sowie das konkrete Entstehungsrisiko von Zollabgaben als neues Bewertungselement kann berücksichtigt werden.