Nr. 4057396

Geänderte Bestimmungen

Der Rat der EU hat am 29. September 2025 die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichs-systems (CBAM) beschlossen. Mit dem neuen De-minimis-Schwellenwert und weiteren Erleichterungen sollen insbesondere KMU entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden – bei gleichbleibendem Klimaschutzniveau.

Mit dem Start der Phase 2 sind jetzt für alle Wareneinfuhren, die auf dem Luftweg befördert werden, summarische Eingangsanmeldungen (ESumA, englisch Entry Summary Declarations, ENS) abzugeben.