Nr. 21745

Import

Die aktuelle Version des Merkblattes für Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (Ausgabe 2023) wurde nun veröffentlicht.

Zollpapiere4_573147_Matthias_Preisinger_pixelio © Matthias Preisinger/pixelio.de

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Bereich der Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft zuständig für die nationale Umsetzung der außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen.

Warenlieferungen aus EU-Mitgliedstaaten nennt man "innergemeinschaftliche Erwerbe". Im Gegensatz zu "Einfuhren" oder "Importen" aus Drittländern.