2. Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung
Sie haben bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit, Ihre Interessen in den Meinungsbildungsprozess einzubringen. Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zu den gewünschten Themenkomplexen mit unter: beteiligungen@gera.ihk.de.
2.1 Bürokratieabbau und Besseres Recht:
Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie befreien – Standort für die Zukunft gut aufstellen
Das Ausmaß an Bürokratie ist zu einem enormen Belastungsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa geworden. Hiesige Unternehmen sind mit einer Vielzahl von Berichts-, Nachweis-, Statistik- und Dokumentationspflichten konfrontiert – und die Zahl der Anforderungen steigt stetig weiter. Nicht nur die Anzahl der Regelungen, auch der Detaillierungsgrad und die Anwendungsbereiche von europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie nationalen Regelungen überschneiden sich häufig. In der Wahrnehmung der Unternehmen entfernt sich die Regulierung immer mehr von ihrem Ziel, ein einheitliches, kohärentes und praktikables System zu schaffen.
Im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftskraft und zu den verfügbaren Ressourcen ist die Belastung durch Bürokratie für KMU tendenziell stärker als für größere Unternehmen. Gleichzeitig sind große Unternehmen von einer Vielzahl von Anforderungen und Berichtspflichten betroffen. In den Umfragen der IHK-Organisation steht die Bürokratiebelastung daher regelmäßig oben auf der Agenda, die die Unternehmen in der Breite an die Politik adressieren. Unternehmen brauchen einen spürbaren Abbau von unnötiger Bürokratie, wieder mehr unternehmerische Freiheit und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Komplexe Antrags- und Planungsverfahren erschweren bspw. Investitionstätigkeiten und hemmen den Weg hin zur Transformation.
Um Bürokratie spürbar abzubauen, braucht es einerseits wirksame Bürokratiebremsen. Andererseits sollten bestehende Regelungen bspw. anhand von Formaten wie den Praxis-Checks evaluiert werden. So könnten auch Verwaltungsbehörden, die die Regelungen umsetzen oder kontrollieren, entlastet werden. Vor diesem Hintergrund spielt auch die Digitalisierung in den Verwaltungen eine wichtige Rolle im Bürokratieabbau.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- notwendiges Regelungsbedürfnis nachweisen, regulatorische Vorgaben evaluieren (Wirksamkeit nachweisen) und doppelte Informations- und Berichtspflichten sowie bürokratische Belastungen stringent abbauen
- Durch Praxis-, Digital- und KMU-Checks frühzeitig Bürokratie vermeiden
- Folgenabschätzungen bei allen wirtschaftsrelevanten Gesetzen durchführen, bspw. durch KMU-Test, funktionierenden Clearing-Beirat oder Normenkontrollrat
- „One-in-one-out“-Regelung wirksam werden lassen, konsequent anwenden und erweitern
- Verständliche, verlässliche und praxisnahe „bessere Rechtsetzung“
- Die einheitliche Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen in den Mitgliedstaaten besser kontrollieren und „gold-plating“ vermeiden
- Gesetze und Verordnungen dürfen nicht über EU- oder Bundesanforderungen hinaus verschärft werden
Verwaltungsaufgaben kritisch prüfen und effiziente, kompetente und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen ableiten, die kostengünstig, transparent, rechtssicher, zügig sowie insgesamt bürokratiearm und wirtschaftsfreundlich arbeiten.
- Gleichbehandlung bei der Erbringung von Daseinsvorsorge herstellen – Wettbewerb vor Rekommunalisierung
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Prozesse, Verwaltungsvorgänge und Anwendungen sind für ganz Thüringen zu standardisieren. Die Digitalisierung ist voranzutreiben, um die Bürokratiebelastung für Unternehmen durch Verwaltungskontakte zu reduzieren, das Effizienzpotenzial von E-Government noch stärker zu nutzen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Mehrfachmeldungen zu vermeiden.Dabei sind zu berücksichtigen:
- Konzentration auf Kernaufgaben (d. h. Abbau von Aufgaben);
- Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen;
- Kooperationen der Verwaltungen auch bei hoheitlichen Aufgaben
(Aufgaben bündeln, Aufgaben an andere Verwaltung übertragen);
- Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf Dritte;
- Haushaltskonsolidierung;
- demografische Entwicklungen.
2.2 Plan- und Genehmigungsverfahren:
Schneller und mit größerer Rechtssicherheit
Schnelle und rechtssichere Plan- und Genehmigungsverfahren sind ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Für die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft sollen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Industrieanlagen in den kommenden Jahren neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Zum Erreichen der ambitionierten Ziele Deutschlands und Europas bei der Digitalisierung und beim Klimaschutz sollte diese Transformation noch schneller stattfinden als bisher.
Die Dauer und Komplexität von Plan- und Genehmigungsverfahren hemmen Unternehmen in ihrer Entwicklungsfähigkeit und bremsen sie bei der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Gesetzesänderungen für schnelle Planungen angekündigt. Dazu gehören bspw. das Zusammenlegen verschiedener Verfahrensstufen, der Abbau von Doppelprüfungen, Stichtagsregelungen zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, Fristverkürzungen und Erleichterungen bei Nachweisen und Prüfungen.
Trotz dieser Ankündigungen konzentrierten sich bisherige Gesetzesvorhaben jedoch auf die Zulassung einzelner Infrastrukturen oder Anlagenarten. Erleichterungen oder Verkürzungen der Verfahrensregeln werden zudem nur teilweise umgesetzt. Um die Wirtschaft insgesamt zukunftsfähig auszurichten, sollten Unternehmen aller Branchen und Größen schneller als bisher neue Vorhaben realisieren oder bestehende Anlagen modernisieren können. Das reicht von der Planung großer Infrastrukturvorhaben bis zur einfachen Baugenehmigung. Die Beschleunigungsmaßnahmen sollten deshalb vollumfänglich im gesamten Planungs- und Genehmigungsrecht umgesetzt werden.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- Verfahren für alle Zulassungsverfahren vereinheitlichen
- Planungsstufen reduzieren
- Genehmigungsverfahren reduzieren und vereinfachen
- Fristverkürzungen und Rechtsfolgen einführen
- Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren flexibler und nachvollziehbarer gestalten
- Europarechtliche Hürden abbauen
- Verfahren umfassend digitalisieren
- Verwaltungen modern und effizient ausrichten