6. Außenwirtschaft und Europäischer Binnenmarkt
Sie haben bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit, Ihre Interessen in den Meinungsbildungsprozess einzubringen. Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zu den gewünschten Themenkomplexen mit unter: beteiligungen@gera.ihk.de.
6.1 Außenwirtschaft:
Bürokratie abbauen, Förderung verbessern
Mit seiner hohen Außenhandelsquote ist Deutschland die offenste Volkswirtschaft der G7-Staaten. Deutschland behauptet sich mit qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen seit langem in der Spitzengruppe der Exportnationen. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt, direkt oder indirekt, vom Exportgeschäft ab, in der Industrie jeder zweite. Geopolitische Veränderungen, zunehmende Handelsbarrieren und bürokratische Hürden stellen das Auslandsgeschäft der Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Unternehmen ist deshalb eine effektive Unterstützung in Deutschland und rund um den Globus: praxisnah und bürokratiearm.
Die deutschen Industrie- und Handelskammern beraten Unternehmen bei ihren Internationalisierungsschritten vor Ort und die Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen an aktuell 140 Standorten weltweit.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- Finanzierung – Garantieinstrumente zukunftsfähig aufstellen
- Exportkontrolle harmonisieren und entbürokratisieren und Anträge zügiger bearbeiten
- Investitionsprüfungen bedürfen guter Begründung
- EU-Zollrecht zeitnah entbürokratisieren und Reform praxisnah umsetzen
- Internationale Abstimmung bei Sanktionen
- Visavergabe optimieren
- Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung meiden
- Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- KMU bei den Internationalisierungsprozessen kontinuierlich unterstützen. Die Außenwirtschaftsförderung sollte vorrangig als Direktförderungen an die Unternehmen fließen.
- kein Parallelstrukturen aufbauen, Synergien von Angeboten der Kommunen, Bundesländer sowie Bundesministerien nutzen und die Angebote transparent darstellen.
6.2 Internationaler Handel:
Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absichern
Offene Märkte und regelbasierter internationaler Handel sind Motoren für Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland, Europa und in der Welt. Die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft ist auf stabile Lieferketten und faire Handelsregeln angewiesen. Geopolitische und technologische Veränderungen, Nachhaltigkeitsanforderungen, zunehmender Protektionismus und die Erosion multilateraler Regelwerke ändern die internationale Arbeitsteilung von Grund auf. Die EU hat mit der Ausgestaltung ihrer Handelspolitik entscheidenden Einfluss auf die Lieferketten und Investitionen international tätiger deutscher Unternehmen. Sie sollte diese daher beim Ausbau ihrer Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten unterstützen, Protektionismus entgegentreten, Lieferketten durch möglichst multilaterale Regeln absichern und EU-Wirtschaftsinteressen in einer sich zunehmend entkoppelnden Weltwirtschaft souveräner verteidigen.
Bei einseitigen Wirtschaftssanktionen stets der wirtschaftlichen Folgen – z. B. Umsatzeinbrüche, Arbeitsplatzverluste – bewusst zu sein. Finanzsanktionen sollten nicht als erste Möglichkeit für politische Maßnahmen zur Sanktionierung eines Landes genutzt werden. Zudem müssen deutsche Unternehmen vor der rechtlichen und politischen Einflussnahme durch Drittstaaten geschützt werden.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- Protektionismus entgegentreten, Handelshemmnisse abbauen
- Wirtschaftssicherheit ohne staatlich gelenkten Außenhandel, Politische und kommerzielle Wettbewerbsbeeinflussungen und unverhältnismäßig verschärfte Regelungen/Sanktionen sind nicht akzeptabel
- Globale Handelsregeln einfacher und verständlicher, durchgehend KMU-freundlich ausgestalten, zügig und praxisnah umzusetzen
- Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern
- EU-Nachbarschaftsbeziehungen stärken
- Handelsabkommen mittelstandsfreundlich umsetzen
- Lieferketten resilient und nachhaltig gestalten
6.3 Binnenmarkt:
Europas Herzstück verwirklichen, offene Grenzen bewahren
Der Europäische Binnenmarkt ist Herzstück und Antrieb für die europäische Wirtschaft. Als größter Binnenmarkt der Welt bietet er ein beispielloses Potenzial. Er fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Wohlstand im Inneren der EU und stärkt ihre Souveränität sowie Wettbewerbsfähigkeit nach außen.
Aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft ist der EU-Binnenmarkt jedoch noch immer nicht vollendet, sondern an vielen Stellen weiterhin fragmentiert. Damit der freie grenzüberschreitende Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital auch zwischen den Mitgliedstaaten in der Praxis gut funktioniert, gilt es noch immer vielfältige verbleibende Barrieren und Hindernisse abzubauen. Der Binnenmarkt als freier und integrierter gemeinsamer Markt ist für sich ein ausdrückliches Ziel der Union und sollte nicht zur Erreichung von sonstigen Zielen der EU instrumentalisiert oder beschränkt werden.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen
- Den Binnenmarkt als freien Markt erhalten
- Offene Grenzen wahren und Einschränkungen des Binnenmarktes minimieren
- Außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen
- Binnenmarkt nicht mit politischen Zielen überfrachten
- Sicherung der Subsidiarität auch bei den Handlungsformen
- Das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärken
- Den freien Wettbewerb besser schützen
- Die Umsetzung von europäischem Recht rechtssicher und verhältnismäßig gestalten
- Unionszollkodex praxisorientiert umsetzen und vereinfachen
- Bürokratie wie bspw. das Mitführen von A1-Bescheinigungen bei Dienstreisen abbauen und technische Standards für einen Dienstleistungs- und Warenverkehr ohne Beschränkungen harmonisieren,
- Die digitale Verknüpfung von Verwaltungsverfahren vorantreiben
- Effektiver Investitionsschutz stärkt den Binnenmarkt und nutzt der Nachhaltigkeit