Verkehr


Auch zukünftig ist mit einer stetigen Zunahme der Verkehrsmengen, sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr, zu rechnen. Um den Verkehrsunternehmen nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen zu können, muss nicht nur die Infrastrukturausstattung angemessen sein, sondern müssen vor allem auch die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden.

Die IHK Ostthüringen zu Gera fordert: 

  • eine europaweit einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur Berufskraftfahrerqualifikation. Die in besonderem Maße international vernetzte Güterkraftverkehrsbranche erfordert, auch im Sinne der Verkehrssicherheit, ein europaweit einheitliches Qualifizierungsniveau von Berufskraftfahrern.
  • die Beibehaltung und stärkere Kontrolle von Kabotage-Fahrten. Die noch immer vorhandenen erheblichen Lohnunterschiede zwischen den EU-Staaten dürfen nicht für den Konkurrenzkampf zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten ausgenutzt werden.
  • die Förderung von technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit über attraktive Anreizsysteme statt verpflichtende Vorgaben und Zwangsnachrüstungen.
  • den Verzicht auf Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen. Die zunehmende Zahl nicht-bundeseinheitlicher Feiertage (z.B. Thüringen 20.09. seit 2019) führt zu einem Flickenteppich von Fahrverboten und erschwert die Planung von Transporten und damit die Aufrechterhaltung von Lieferketten für die gesamte Wirtschaft.
  • die Meldepflichten für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU zu vereinfachen und vereinheitlichen. Der grenzenlose europäische Binnenmarkt war und ist ein entscheidender Treiber für Wachstum und Wohlstand in Europa. In den vergangenen Jahren sind jedoch in verschiedenen EU-Staaten Meldepflichten für grenzüberschreitende Transporte entstanden. Dies bedeutet nicht nur erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die betroffenen Unternehmen, sondern konterkariert auch grundsätzlich die Idee eines freien europäischen Binnenmarktes.
  • das Personenbeförderungsgesetz zeitgemäß neu zu gestalten. Als Folge der Digitalisierung ergeben sich neue Chancen und Herausforderungen für das Personenbeförderungsgewerbe. Diese müssen sich durch eine zeitgemäße Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes auch in dessen rechtlichem Rahmen wiederfinden. Das Taxi als Teil des öffentlichen Personenverkehrs muss dabei einen verträglichen Ausgleich von Rechten und Pflichten erfahren, um den Unternehmen einen wirtschaftlich tragfähigen Weiterbetrieb zu ermöglichen.
  • den Güterverkehr stärker als bisher auf die Schiene zu setzen. Nur so können die bereits heute oftmals an ihrer Kapazitätsgrenze betriebenen Straßenverkehrsnetze entlastet und die wachsenden Transportmengen abgebildet werden. Hierzu bedarf es nicht nur nachhaltig ausreichend hoher Investitionen in die Schieneninfrastruktur, sondern auch einer gezielten Unterstützung des Kombinierten Verkehrs und den (digitalen) Möglichkeiten Transportketten noch besser intermodal zu verknüpfen.
  • ein größeres Angebot an LKW-Stellplätzen entlang der Fernverkehrsstraßen. 
  • Die Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte sollten praxisgerecht verbessert und die Umstellung der Transportbegleitung auf Beliehene beschleunigt werden. Empfohlen wird die Einrichtung eines bundesweiten Netzes für Schwertransporte über 100 t unter Einbeziehung der See- und Binnenhäfen.
  • Lang-Lkw können Volumengüter wirtschaftlicher und umweltverträglicher transportieren. Das komplette Autobahnnetz sollte daher für den Lang-Lkw freigegeben werden. Die Anmeldung neuer Strecken sollte beschleunigt und die Genehmigung für Strecken, bei denen keine sicherheitstechnischen Bedenken vorliegen, erteilt werden.