Hinweise für Unternehmen bei Tiefbauarbeiten


Grenzmarken bei Bauarbeiten schützen – unnötige Kosten vermeiden
Bei Bauarbeiten, insbesondere beim Verlegen von Kabeln und Leitungen, können Grenzmarken wie Grenzsteine unbeabsichtigt beschädigt oder entfernt werden. Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) weist darauf hin, dass dies nicht nur zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen kann, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.
Grenzmarken kennzeichnen Grundstücksgrenzen und sind Bestandteil des amtlichen Liegenschaftskatasters. Sie dürfen ausschließlich durch das TLBG oder in Thüringen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingebracht oder entfernt werden.
Wird eine Grenzmarke im Zuge von Bauarbeiten versehentlich beseitigt oder beschädigt, darf sie daher nicht eigenständig wieder eingesetzt oder versetzt werden. Stattdessen muss ein ÖbVI mit der fachgerechten Wiederherstellung der Abmarkung beauftragt werden.
Gerade für Bauunternehmen empfiehlt es sich deshalb, bereits vor Beginn von Erd-, Tiefbau- oder Leitungsarbeiten auf vorhandene Grenzmarken zu achten und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuplanen. So lassen sich unnötige Verzögerungen, zusätzliche Vermessungskosten und mögliche Konflikte mit Grundstückseigentümern vermeiden.
Das TLBG hat hierzu praktische Hinweise zusammengestellt, mit denen der Verlust oder die Beschädigung von Grenzmarken bei Bautätigkeiten möglichst vermieden werden kann.