EU-Tachographenpflicht gilt ab 1. Juli 2026 auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Regelung zur Tachographenpflicht für Transporter, Lieferwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr oder bei Kabotagebeförderungen.
Bisher bestand die Pflicht zur Nutzung digitaler Tachographen für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Einsatz erst ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Diese neue Regelung aus den EU-Mobilitätspaketen soll präzisere Kontrollen im europäischen Transportverkehr ermöglichen und verpflichtet Unternehmen zur technischen Ausstattung bzw. Nachrüstung ihrer Fahrzeuge/Fahrzeugflotten mit einem digitalen (nicht analogen!) Tachographen der zweiten Generation (Gen2V2) im Bereich von 2,5 bis 3,5 Tonnen.
Diese neue Tachographenpflicht führt dazu, das Unternehmen neben der Bereitstellung der Technik auch die Datensicherung, Überwachung und Schulung der Fahrer zu Lenkzeitenregelungen verpflichtend sicher stellen müssen und sich auf einen höheren Dokumentationsaufwand einstellen sollten.
Betroffene Unternehmen sollten sich ab 1. Juli 2026 auf verstärkte Kontrollen vor allem an Grenzübergängen einstellen und bei Verstößen gegen diese gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
Diese Neuregelung zur Tachographenpflicht ab 2,5 Tonnen zielt darauf ab, den europäischen Wettbewerb fairer zu gestalten und eine bessere Kontrolle der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu gewährleisten. Die Tachographenpflicht soll somit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Europäischen Union ermöglichen.