Übersicht zum Streckennetz für Lang-Lkw


Das für Lang-Lkw zugelassene Streckennetz wird mit Ausnahmeverordnungen festgelegt.
Dieses so genannte „Positivnetz“ wird aktuell durch die 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge definiert. (Stand: 10.12.2024)
Das Netz wird auf Antrag der Bundesländer stetig erweitert und angepasst. Die IHKs werden im Zuge der Verordnungserstellung angehört. Sollten Sie Hinweise oder Ergänzungsbedarf zum Positivnetz haben, können Sie sich gerne an uns wenden.