Verkaufsoffene Sonntage

Gesetzgeberische Handlungsspielräume nutzen

Um verkaufsoffene Sonntage hat es kontroverse Diskussionen gegeben. Oft wurden geplante Termine gerichtlich untersagt. Der Grund dafür ist eine Formulierung im gegenwärtigen Ladenöffnungsrecht, nach der ein verkaufsoffener Sonntag mit einem konkreten Anlass verbunden sein muss.
Ein Rechtsgutachten, das der Düsseldorfer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Johannes Dietlein für die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern und sieben weitere IHK-Landesverbände erstellt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit der derzeitigen engen Regulierung keineswegs ausgeschöpft werden. Die Studie Dietleins, der an der Heinrich-Heine-Universität den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre innehat, stellt insbesondere fest, dass der gegenwärtige geforderte Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.
Das Rechtsgutachten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 428 KB) zu den gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen finden Sie unter 'Weitere Informationen'.