Finanzanlagenvermittler
Wer in Deutschland gewerbsmäßig und
unabhängig Finanzanlagen vermitteln oder zu Finanzanlageprodukten beraten will, braucht eine Erlaubnis nach
§ 34f bzw.
§ 34h GewO und muss sich in das
öffentliche Register der Industrie- und Handelskammern eintragen lassen.
Erlaubnis
Registrierung
Damit Anbieter von Geldanlageprodukten mit Finanzanlagenvermittlern zusammenarbeiten, müssen diese im
Vermittlerregister zu finden sein. Das Register wird bundesweit ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern geführt, so dass auch nur diese die erforderliche Eintragung vornehmen können. In einem zweiten Schritt nach der Erteilung der Erlaubnis erfolgt daher die Vergabe einer Registrierungsnummer und die Eintragung in das
öffentliche Vermittlerregister durch die zuständige IHK. Diese Registrierung wird
in Thüringen ausschließlich auf Aufforderung durch die Gewerbeämter durchgeführt.
Der Erlaubnisinhaber selbst muss hier also keinen gesonderten Antrag stellen, sondern bekommt wenige Tage nach dem Erhalt der Erlaubnis die Registrierungsbestätigung mit seiner Registernummer von der zuständigen IHK per Post zugesandt. Für die Registrierung fallen separate Kosten nach Punkt X unseres aktuellen
Gebührentarifs an.
Sachkundeprüfung
Der
Regelfall für den Nachweis der Sachkunde wird im § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO bestimmt und ist die vor der IHK erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur
"Geprüften Finanzanlagenfachmann/Finanzanlagenfachfrau IHK". Diese Sachkundeprüfungen bietet die IHK Ostthüringen zu Gera nicht direkt selbst an, sondern wird aufgrund eines Kooperationsvertrages für beide IHKs in Erfurt abgenommen. Weitere Informationen finden Sie daher auf der
Internetseite der IHK Erfurt. Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung bietet in Form von Seminaren zum Beispiel das
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., aber auch Onlineschulungen können genutzt werden.
Es gibt aber auch
Alternativen, die diese IHK-Prüfung entbehrlich machen. Der
§ 4 der FinVermV enthält eine abschließende Aufzählung von Abschlüssen, mit denen ebenfalls der erforderliche Sachkundenachweis erbracht werden kann.
Angestellte Mitarbeiter
Hat ein Finanzanlagenvermittler angestellte Mitarbeiter
in den Beratunngs- und/oder Vermittlungsprozess eingebunden, muss er gewährleisten, dass diese Mitarbeiter
zuverlässig und ebenfalls
sachkundig sind.
Darüber hinaus sind diese
Mitarbeiter von dem Erlaubnisinhaber auch
in das öffentliche Register eintragen zu lassen. Der
Antrag (PDF-Datei · 173 KB)dafür ist
direkt bei der zuständigen IHK zu stellen. Mit diesem Formular können aber nicht nur Eintragungen von Mitarbeitern beantragt werden, sondern
auch Änderungen oder die Löschung
von Mitarbeiterdaten im öffentlichen Register.