Der Zollverantwortliche
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Im Zuge der geänderten Vorgaben zur Umsetzung des Unionzollrechts ist eine Organisation (Trade Compliance) als Nachweis der betrieblichen Zuverlässigkeit und Kompetenz erforderlich.
Gemäß UZK (Unionszollkodex) müssen in den Unternehmen Mitarbeiter in der Funktion als „Zollverantwortlicher“ oder „Gesamtverantwortlicher Zoll“ benannt werden.
Entsprechend der Unternehmensorganisation unterscheiden sich Anforderungsprofil, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung für den Zollverantwortlichen.
Inhalte:
- Anforderung an Unternehmen
- Erfordernis einer Zollorganisation
- Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
- Pflicht zur innerbetrieblichen Organisation
- Definition Zollbeauftragter
- Stellung des Zollbeauftragten
- Aufgaben des Zollbeauftragten
- Aufbausystematik Zollorganisation
- Innerbetriebliche Zollprozesse
- Haftung
- Alternative Optionen zur Zollorganisation
- Organisation/ Verantwortung am Beispiel Exportkontrolle