Landkreise in Warnstufe 2 sollten jetzt mutig handeln

IHK: Thüringer Corona-Regeln sind nun weniger schlimm, aber für Unternehmer in der Umsetzung nicht leichter

Mi der vierten Corona-Schutz-Verordnung gehen seit 7. Februar Lockerungen in bestimmten Bereichen einher, die bereits in der hohen Warnstufe 3 greifen. Doch das Regelwerk bleibt zu kompliziert. In den täglichen Rückfragen von Unternehmern bei der IHK zeigt sich: Es ist zu undurchsichtig, was gerade gilt und wo. Auch sei die Umsetzung nicht leichter.
Die Enttäuschung über die Änderungen ist allgegenwärtig, zumal sich alle Ostthüringer Regionen derzeit in der niedrigeren Warnstufe 2 befinden. Für diese Warnstufe ermöglicht die Landesverordnung weitere Erleichterungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Freistaat stellt dafür konkrete Maßnahmen in Form einer Muster-Allgemein-Verfügung bereit. Aus Sicht der IHK ist eine möglichst unveränderte Umsetzung in den Regionen ratsam, damit das Regelwerk nicht durch Einzellösungen noch unübersichtlicher wird.
„Jetzt, noch vor den für viele Branchen umsatzrelevanten Winterferien, müssen die Ostthüringer Landräte und Oberbürgermeister mutig sein, Möglichkeiten zu prüfen und zu handeln. Der Saale-Orla-Kreis hat es bereits getan. Alle anderen könnten mit Umsetzung der Muster-Allgemein-Verfügung folgen und beispielsweise für Schwimmbäder und Fitnessstudios 2G statt 2G+ und für Kinos und Beherbergung 3G statt 2G ermöglichen sowie Kontakte weniger stark beschränken“, ruft IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Höhne auf.
09.02.2022, ba