Coronavirus: Informationen, Muster und Links
Aktuelle Informationen, Hinweise und Hilfen rund um den Coronavirus - für IHK-Mitgliedsunternehmen, Veranstaltungsteilnehmer und Azubis.
Zuletzt aktualisiert am 10.11.2022 – zu erkennen an den Inhalten mit [Datum].
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- Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
- Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
- KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
- Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
- Zoll und Außenwirtschaft
- Hotline & Beratung in der Krise
- Wichtige Informationsquellen
Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
1. Bund
Vom
1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit folgende Maßnahmen:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr
- FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt u.a. zu Krankenhäusern, Pflege- und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten während ihrer Tätigkeit
Darüber hinaus können die
Länder weitere Maßnahmen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Zudem gilt vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Ziel ist und bleibt, das Risiko einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Folgende Maßnahmen haben Arbeitgeber u.a. umzusetzen:
- Erstellen und Umsetzen eines betrieblichen Hygienekonzepts unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen:
- Umsetzung der AHA+L-Regeln
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte
- Angebot von Homeoffice
- Kostenfreie Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten
- Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken/Atemschutzmasken, wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen in Innenräumen nicht ausreichen
- Ermöglichen von Schutzimpfungen während der Arbeitszeit
- Aufklärung der Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdung bei einer Coronaerkrankung
Kein Urlaubsverlust bei Absonderungspflicht:Hat sich ein Beschäftigter während seines Urlaubs aufgrund einer Coronainfektion – ohne Erkrankung - abzusondern, so werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Für diese Zeit erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern kein vorrangiger Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.
2. Freistaat Thüringen
Mit der
am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen neuen Thüringer Corona-Schutzverordnung sind die Vorgaben und Maßnahmen an die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetzes angepasst worden. Aktuell unverändert gilt weiterhin u.a. im öffentlichen Personennahverkehr eine Maskenpflicht, wobei eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) ausreichend ist.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske in anderen Bereichen, wie Innenräume, Kultur- und Sportveranstaltungen oder in der Gastronomie ist
aktuell nicht
vorgesehen. Darüber hinaus lässt Thüringen bei der Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Ausnahmen für Geimpften und Genesenen sowie für Personen, mit zeitlich sehr kurzer Aufenthaltsdauer, zu.
Für
infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht. Sie endet in der Regel frühestens nach Ablauf von fünf Tagen – nach dem Tag des ersten positiven Tests -, wenn in den letzten 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Die Isolation für Infizierte ist verpflichtend. Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege müssen darüber hinaus einen negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne vorweisen, wenn sie vor Ablauf von zehn Tagen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen.
Engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, für fünf Tage alle physisch-sozialen Kontakt auf das Notwendigste zu reduzieren und eine tägliche Testung durchzuführen.
# Überblick der Maßnahmen auf der Webseite des TMASGFF:
# Entschädigung für infizierte Ungeimpfte
Das
Thüringer Landesverwaltungsamt unterscheidet im Rahmen der Antragsbearbeitung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG bei der Anwendung des Ausschlusstatbestandes wie folgt:
- Ungeimpfte Personen, die als Kontaktperson (Ansteckungsverdächtige) abgesondert werden, erhalten nach wie vor keine Verdienstausfallentschädigung.
- Ungeimpfte Personen, die infolge eines positiven PCR-Tests (Krankheitsverdächtige, Ausscheider) abgesondert werden, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung.
3. Ostthüringer Landkreise und kreisfreien Städte
Die
tagesaktuellen Inzidenzwerte für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte können auf der
Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
4. Weiterführende Informationen für Thüringen
- Informationen zur den verschiedenen Maskenarten; FAQs zur Maskenpflicht in Thüringen
- Geltende Rechtsgrundlage: Ergänzend zu den Hinweisen am Seitenanfang finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
- Informationen für Thüringen und einen Überblick über die aktuelle Lage bietet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Webseite des TMASGFF
- Bulletin der Landesregierung mit Infos und Maßnahmen der Thüringer Landesregierung corona.thueringen.de
- Informationen über aktuelle Einschränkungen für das ganze Bundesgebiet und einzelne Regionen bietet www.tourismus-wegweiser.de.
Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
Der Zugang zu IHK-Veranstaltungen und -Prüfungen ist unbeschränkt möglich. Sämtliche Regelungen für Gäste und Besucher sind aufgehoben. Die
Bildungszentren sind geöffnet.
KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
Unter
gera.ihk.de/coronahilfen finden Sie unsere Sammlung der finanziellen Hilfen wie Härtefallhilfe, Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe.
Ausbildungsprämie des Bundes
Details und Antrag unter
www.arbeitsagentur.de und unter
weiteren Informationen
Informationen & Fördermöglichkeiten des Landes
Die
Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen und Hilfsangeboten des Landes unter
aufbaubank.de/corona & eine
Hotline unter 0800 534 676.
Linktipp: Überblick der TAB zu Finanzierungshilfen “Corona”
Sonderreglungen Kurzarbeitergeld bis 31.12.
Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) wurden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für den erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiterhin ausreichend,
wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden abbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Achtung: Die übrigen pandemiebedingten Sonderregeln wie beispielsweise die erhöhten Leistungssätze und eine längere Bezugsdauer sind planmäßig zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Hingegen können im Zeitraum vom 1. Oktober 2022
bis zum 31. Dezember 2022 die Zahlung von Kurzarbeitergeld an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erneut ermöglicht. Dies ist in der
Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer geregelt.
HINWEIS: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In Abhängigkeit der Betriebsgröße werden dem Arbeitgeber auch die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme nach dem SGB III pauschal zwischen 15 % und 100 % erstattet.
Entschädigung wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach §56 Abs. 1a IfSG
Das Infektionsschutzgesetz (
IfSG §56) enthält Entschädigungsregelungen für Verdienstausfälle u.a. infolge einer Quarantäne, eines Tätigkeitsverbots und einer notwendigen Kinderbetreuung. Da zunächst der Arbeitgeber zur Auszahlung der Entschädigungsleistung an die Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann dieser auch den Erstattungsantrag stellen. Auch Selbständige haben einen Anspruch. Informationen dazu finden Sie auf der
Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde.
Erstattungsanträge können seit 1.1.2021 ausschließlich online unter
www.ifsg-online.de gestellt werden.
Grundsicherung für Selbständige
Selbstständige, die ihre
Grundsicherung nicht aus eigener Kraft schaffen, können aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Thüringer Konsolidierungsfonds
Um Thüringer Unternehmen zu unterstützen, welche durch das Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind. Es wurde um ein Ergänzungsprogramm "Corona 800-Kredit" erweitert.
Weitere Informationen zum Konsolidierungsfonds
Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus
Die Neufassung
der
SARS-CoV-2
Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt für den Zeitraum vom
1. Oktober 2022 bis 7. April 2023. Demnach haben Arbeitgeber zu prüfen und in einem betrieblichen Hygienekonzept umzusetzen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um das Risiko einer Coronainfektion bei der Arbeit zu minimieren sowie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Im Rahmen der Beurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
- Umsetzung der AHA+L-Regeln an den Arbeitsplätzen
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte
- Angebot von Homeoffice
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen
- kostenfreie Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten
Darüber hinaus sind Beschäftigte im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei einer Coronaerkrankung aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren. Des Weiteren hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Impfen in Unternehmen
Die
Corona-Impfverordnung (gültig bis 25. November 2022) ermöglicht die Impfung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt und mobile Impfteams. Weitergehende Informationen zu mobilen Impfteams finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
www.kv-thueringen.de/impfen-in-betrieben. Einzelheiten zur Vorbereitung vom Impfungen in Betrieben können unter
www.impfen-thueringen.de/betriebe.php abgerufen werden.
Linktipp: Infos, Downloads dazu von Organisation über Impfstoff und Aufklärung bis zu Dokumentation und Abrechnung (u.a. eine Handreichung zur Bestellung, Lieferung und Verabreichung des Impfstoffs) bietet die
Themen-Webseite von DIHK, ZDH, BDI und BDA –
wirtschafttestetgegencorona.de.
Einreiseregeln
Die
neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die
Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie auch in den
FAQs auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Rat und Tat bei Verdachtsfällen im Unternehmen:
- Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen: Flyer des DGUV
- Meldung von Verdachtsfällen: Empfehlungen des RKI
Zoll und Außenwirtschaft
Außenwirtschaftsdokumente von der IHK
Für Außenwirtschaftsdokumente werden aktuell
nur elektronische und postalische Anträge bearbeitet! Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.
Lageeinschätzung – GTAI-Weltkarte
Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine „Interaktive Weltkarte – Wohin steuert die Welt nach der Coronakrise?“ eingeführt. Die Karte beinhaltet aktuelle Lageeinschätzungen des GTAI-Auslandsnetzes zu rund 100 Ländern weltweit.
Informationen zu Zoll und Außenwirtschaft
IHK-Information: Auswirkungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
IHK-Information: Auswirkungen der Pandemie auf das internationale Geschäft
Hotline & Beratung in der Krise
Eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona bietet die
Thüringer Aufbaubank (TAB):
www.aufbaubank.de/corona inklusive
Hotline unter der Nummer 0800 534 5676 zu Hilfsangeboten des Landes.
Um Unternehmen bei einem Ausfall des Chefs vor unnötigem Schaden zu bewahren, bietet die IHK Ostthüringen zu Gera ein
Notfallhandbuch an.
Ihr Ansprechpartner in der IHK ist
Peter Dörfer
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Tel.: 0365 8553-210 | E-Mail: doerfer@gera.ihk.de
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Vertrags- und Arbeitsrecht
Sylvia Knöfel
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern
Tel.: 0365 8553-455 | E-Mail: knoefel@gera.ihk.de
Wichtige Informationsquellen
Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Nummern von Infohotlines zur Verfügung. Daneben erfolgt eine regelmäßige Analyse, insbesondere die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus.
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Robert-Koch-Institut (RKI)
Auch das deutsche Robert Koch-Institut stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen zum Ausbruch des Coronavirus, seiner Verbreitung, Prävention und zum Reiseverkehr zur Verfügung
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste