Thüringer IHKs legen Stufenplan für Öffnungen vor

Wirtschaft fordert von Politik verlässliche Zusagen

Die Thüringer IHKs geben sich mit Ankündigungen nicht mehr zufrieden.
„Aus der Erfurter Landespolitik hört man viel Verständnis für die Wirtschaft und unverbindliche Lockerungsvorschläge. Das ist zwar nett, reicht aber nicht. Unternehmen und Mitarbeiter brauchen endlich verlässliche Zusagen. Deshalb schlagen wir einen strukturierten Stufenplan vor. Die Politik muss jetzt nur Kriterien wie Grenzwerte und Fristen festlegen“, so Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen zu Gera.
Unternehmen sind keine Infektionsherde, wie eine kürzlich durchgeführte Blitzumfrage der IHKs zeigt. Lediglich in vier Prozent der Ostthüringer Unternehmen seien seit November 2020 Fälle von Ansteckungen mit dem Coronavirus im Unternehmen oder bei der Ausübung des Berufs aufgetreten. So seien auch die angeordneten Schließungen von Gastronomie, Handel, Kultur keine Lösung.
Die Unternehmen haben bisher alle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mitgetragen, mit allen damit verbundenen Zusatzinvestitionen, bei gleichzeitig teils existenzbedrohenden Einschränkungen und verzögerten Hilfszahlungen.
Nun braucht die Wirtschaft einen erfolgreichen Neustart und dafür ausreichend Vorlauf, fordert der Ostthüringer IHK-Chef. Denn:
„Ankündigungen für Schließungen oder Öffnungen innerhalb von wenigen Tagen führen zu noch weiteren Verlusten und sind auch organisatorisch und logistisch kaum realisierbar. Warenbestellungen sind nicht über Nacht vom Lieferanten zu bekommen und Regale nicht von selbst eingeräumt. Eine weitere Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen mit Verwaltungsaufwendungen zu begründen, ist nicht hinnehmbar.“
Die Thüringer Unternehmen drängen auf eine zügige Umsetzung des vorgeschlagenen Stufenplanes, mit von der Politik verbindlich festgelegten Kriterien.

STUFENPLAN

Stufe I - Mit behördlich genehmigten Hygienekonzepten Öffnung von:

  • Schulen im Wechselunterricht Klasse 1-6 und Abschluss
  • Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb
  • Bildungseinrichtungen (Aus- und Weiterbildung) wie Universitäten, Bibliotheken, Volkshochschulen, Nachhilfe, …
  • Fahr-, Boots- und Flugschulen
  • Gastronomie mit Branchenregelung/Hygienekonzept
  • Einzelhandel mit Einlasskonzepten für einen Kunden je 10m²
  • körpernahe Dienstleistungen/ Frisöre
  • Fitness-/Sonnenstudios mit Branchenregelung/Hygienekonzept
  • Hotels (ohne Wellness/Sauna), Ferienwohnung, Campingplätze, Busreisen (über Land und innerstädtisch zu touristischen Zwecken/Schulfahrten
  • Außensportanlagen ohne Kontaktsport
  • Tierparks, Museen

Stufe II - Öffnung unter Einhaltung Hygienevorschriften:

  • Normaler Präsenzunterricht Klasse 1-6 und Abschluss
  • Wechselunterricht für andere Klassen
  • Kitas im Regelbetrieb
  • Fitness-/Sonnenstudios mit erweiterter Zahl Kunden
  • Lockerung der Kunde-pro-m²-Begrenzung im Einzelhandel
  • Gastronomie, Bars (vollständig mit Hygienekonzept)
  • Theater, Kinos mit begrenzter Zahl Kunden + Einhaltung Hygienekonzept
  • Veranstaltungen (einschließlich Spezialmärkte, Jahrmärkte) / Kultur mit begrenzter Zahl zulässig
  • Kontaktarmer Sport zulässig

Stufe III – Weitere Öffnungen:

  • Schwimmbäder, Saunen
  • Breitensport/Kontaktsport + Sport Indoor
  • Volksfeste (unter Einhaltung behördlich genehmigter Hygienekonzepte)
  • Tanzlustbarkeiten/Diskotheken/Clubs/Prostitutionsstätten (jeweils unter Einhaltung Hygienekonzept)

04.02.2021, ba