Vom Verbot der Plastiktüte bis zur Update-Pflicht digitaler Komponenten

Diese neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 2022 beachten

Im nächsten Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Einige davon erfordern entsprechende Vorbereitungen, vor allem im Kaufrecht und im Umwelt- und Verpackungsrecht. Daher macht die IHK Ostthüringen zu Gera auf ausgewählte Änderungen aufmerksam:

Pfandpflicht und Plastiktütenverbot betreffen viele Händler

Das Verpackungsgesetz bringt Händlern und Herstellern einige neue Herausforderungen. Ab Jahresbeginn besteht eine Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeflaschen und -Dosen. Allerdings gilt hier eine Übergangsfrist für „Altbestände“ bis zum 30. Juni 2022.
Zudem dürfen keine leichten Einweg-Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind "Hemdchenbeutel", also sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern, wie sie etwa zum Verpacken von Obst und Gemüse üblich sind.

Neue Pflichten für den Handel bei digitalen Produkten

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ab nächstem Jahr Gewährleistungsrechte beim Kauf digitaler Produkte. Diese gelten sowohl für digitale Inhalte (beispielsweise Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) als auch für digitale Dienstleistungen, etwa Soziale Netzwerke, Videostreaming und Cloud-Speicherdienste. Einbezogen sind zudem körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind, wie Musik-CDs oder DVDs.
Verkäuferinnen und Verkäufer von Produkten mit digitalen Komponenten haben künftig auch eine Aktualisierungspflicht – etwa für ‎Tablets, E-Bikes, Autos, intelligente Armbanduhren, Navigationssystemen, Saugroboter und Waschmaschinen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Technik auch dann noch funktioniert, wenn sich das digitale ‎Umfeld ändert – zum Beispiel die Cloud-Infrastruktur.

Übergangsfrist für „alte“ Registrierkassen endet

Registrierkassen, die vor dem Jahr 2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden können, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2022 weiterverwendet werden.

Mehrwertsteuerausnahme in der Gastronomie verlängert

Die Ausnahmeregelung, dass Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle mit sieben Prozent besteuert werden (anstatt 19 Prozent) gilt weiter bis 31.Dezember 2022.

Neue Regelungen bei Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern

Mehrere EU-Rechts-Änderungen für Berufskraftfahrer treten im Februar 2022 in Kraft. Dazu gehören unter anderem die Aufzeichnung von Grenzübertritten, Sonderregelungen für entsendete Kraftfahrer, eine Rückkehrpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr und neue Regelungen für Kabotage.

Neue und modernisierte Ausbildungsberufe

Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden regelmäßig neue Ausbildungsordnungen erstellt oder vorhandene überarbeitet. Eine „Neuordnung“ für den Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen soll zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Einen Überblick der wesentlichen Änderungen in 2022, kontinuierlich aktualisiert, bietet die IHK auf der Internetseite unter gera.ihk.de/2022.
14.12.2021, ba