Neuerungen bei GRW-Zuschussprogramm, Registrierpflicht bei Einwegkunststoffen und mehr

Diese neuen Regelungen müssen Unternehmer ab 2024 beachten

Erhöhter Mindestlohn, Auslaufen der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastrobranche, neues Personengesellschaftsrecht, ausgeweitete Lkw-Maut - ab dem 1. Januar 2024 treten viele neue gesetzliche Vorgaben und Regelungen in Kraft, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Dabei zeigt sich: Bürokratieabbau ist auch 2024 nicht in Sicht.
Die IHK Ostthüringen hat die zahlreichen Neuerungen auf ihrer Internetseite www.gera.ihk.de/2024 zusammengestellt und wird den Überblick kontinuierlich aktualisieren. Nachfolgend die Wichtigsten:

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro brutto je Stunde.

GRW-Zuschussprogramm

Eine neue Richtlinie des Freistaates Thüringen tritt in Kraft für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Mit der neuen Richtlinie erfolgt die Umsetzung der Regelungen des bundeseinheitlichen GRW-Koordinierungsrahmens. Künftig stehen nachhaltige Investitionen und Innovationen im besonderen Fokus der Förderung.

Umsatzsteuer

Die während der Corona-Pandemie eingeführte, befristete Regelung zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie läuft Ende des Jahres aus. Für den Verzehr von Speisen und Getränken im Restaurant wird ab 1. Januar 2024 wieder der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent angewendet.

Registrierungspflicht bei Einwegkunststoffen

Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons – erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich ab dem 1. Januar 2024 beim Umweltbundesamt registrieren. Die dabei angegebene Menge dient der späteren Festlegung einer Sonderabgabe auf die betroffenen Einwegkunststoffe.

Neue Rechtsform eGbR

Mit Jahresbeginn treten zentrale Änderungen im Personengesellschaftsrecht in Kraft, insbesondere für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Für sie wird ein eigenständiges Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Eine Eintragung – und damit die eGbR - ist ab 1. Januar 2024 möglich. Es besteht jedoch keine allgemeine Eintragungspflicht. In Thüringen wird das Gesellschaftsregister vom Amtsgericht Jena geführt, wie bereits auch das Handelsregister. Die gesetzlichen Änderungen gelten dabei ohne Übergangsregelung auch für bestehende Gesellschaften.

LKW-Maut

Bereits am 1. Dezember 2023 gab es eine Änderung bei der LKW-Maut. Sie sieht einen CO₂-Aufschlag für die Fernstraßen-Nutzungsgebühr vor. Außerdem wird die Maut zum 1. Juli 2024 ausgeweitet. Dann sind auch Transporter ab 3,5 Tonnen mautpflichtig. Bis dahin gilt dies nur für Fahrzeuge mit dem als 7,5 Tonnen.
21.12.2023, ba