Ausbildungszuschuss für Unternehmen gestartet

IHK Ostthüringen fordert Ausweitung auf alle betroffenen Unternehmen
Ab sofort können Ostthüringer Unternehmen mit Lehrlingen den „Ausbildungszuschuss“ des Landes bei der IHK Ostthüringen beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Ausbildungsverhältnis bei der IHK registriert ist. Darüber hinaus muss das Unternehmen aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen worden sein. Sind alle Bedingungen des Freistaates erfüllt zahlt die IHK 80 Prozent der Ausbildungsvergütung aus – so hoch ist die vom Land zur Verfügung gestellte Förderung.
Mit dem „Ausbildungszuschuss“ will die Landesregierung Unternehmen unterstützen, die aufgrund Corona-Pandemie die Ausbildung der Lehrlinge unterbrechen mussten. Hintergrund: Da die Kurzarbeitsregelung bei den Auszubildenden erst nach sechs Wochen greift, müssen Unternehmen die Vergütung ihrer Azubis für diesen Zeitraum selbst tragen – trotz Betriebsschließungen. „Diese finanzielle Hürde wird nun mit dem Ausbildungszuschuss überwunden, um krisenbedingte Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen zu verhindern“, erklärt Matthias Säckl, Leiter Aus- und Weiterbildung in der IHK Ostthüringen.
Ob das gelingt ist ungewiss, denn derzeit sind nur Betriebe bedacht, die wegen behördlicher Anordnung des Freistaates schließen mussten. In Folge der Pandemie sind jedoch wesentlich mehr Ausbildungsunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daher setzt sich die IHK für die Ausweitung des Zuschusses auf alle von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen ein.
Über Details und die Beantragung informiert die IHK im Internet unter www.gera.ihk.de/azubizuschuss.
14.5.2020, ba