Nr. 4517

Anlagen

Stand: Juli 2026

Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der IHK-Organisation oder im Zusammenhang mit der Ausübung von IHK-Ämtern (z. B. Präsident) erfolgt nicht. Ebenso kann hierfür kein Verdienstausfall geltend gemacht werden. Regelung zur Erstattung von Aufwendungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten im Auftrag der IHK Ostthüringen zu Gera gilt für die Mitglieder der Vollversammlung für die Tätigkeiten, die sie in Ausübung ihres IHK-Ehrenamtes übernehmen.

Zukunfts- und Innovationsprogramm (ZIP) des Thüringer Wirtschaftsministers machnig aus dem Februar 2010