FAQ zur IHK-Wahl 2027
Häufig gestellte Fragen zur IHK-Wahl 2027
- Das nutzt Ihnen die IHK – Und Sie haben die Wahl!
Ihre IHK ist die von staatlichen Geldern, Lobbyisten und Parteien unabhängige Selbstverwaltung der Wirtschaft in Ostthüringen und agiert mit spürbarem Einfluss als kritischer Partner der Politik. Ihre IHK ist damit wichtiger Interessenvertreter der Wirtschaft in Ostthüringen.Unternehmer aller Wirtschaftszweige und Firmengrößen als Mitglieder der Vollversammlung und unsere IHK-Experten führen einen ständigen Dialog mit Politik und Verwaltung in den Kommunen, im Land, beim Bund wie auch in Brüssel auf europäischer Ebene über weniger Steuern, weniger Abgaben und Bürokratie und weniger Staat - dafür besser ausgebildete Fachkräfte, bessere Standortbedingungen. - Darum sollten Sie wählen oder sogar selbst kandidieren!
Entscheiden Sie mit, wer in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Ostthüringer Wirtschaft vertritt und durchsetzt. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht - gestalten Sie mit!Kandidieren Sie selbst oder nehmen Sie mit Ihrer Stimme Einfluss.Auch Vertreter Ihrer Branche stellen in der Vollversammlung die Weichen für die Arbeit der IHK und bestimmen die Themen, zu denen die IHK auf politischer Ebene Druck macht.Sie können auch selbst Teil einer starken Vollversammlung werden und mit Ihrer Stimme dafür sorgen, dass die IHK die Interessen der Wirtschaft wirkungsvoll durchsetzt.Je intensiver sich die Ostthüringer Unternehmerinnen und Unternehmer in und mit ihrer IHK engagieren, desto mehr Gewicht erhält die Stimme der regionalen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung.
- Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist mit ihren 56 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern das Parlament der rund 34.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera und damit oberstes Gremium der IHK. Sie wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten für die Wahlperiode 2028 bis 2032. Beitragshöhen und Haushalt der IHK, ebenso wie strategische Ausrichtung und Dienstleistungsangebote, werden von der IHK-Vollversammlung beraten und entschieden. Mit Ihrer Stimme stärken Sie das Gewicht und den Einfluss der IHK und so gleichzeitig die Durchsetzung Ihrer Interessen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! - Wie kann ich Mitglied der Vollversammlung werden?
Zur Wahl in die Vollversammlung können sich stellen:- Inhaber von Einzelunternehmen
- vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften
- vertretungsberechtigte Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder von juristischen Personen
- ins Handelsregister eingetragene Prokuristen
- besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Mitgliedern
Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe/seinem Wahlbezirk kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Wahlbewerbungen sind voraussichtlich im Zeitraum August/September 2027 bei der IHK einzureichen. Der genaue Zeitraum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
- Was sind Wahlgruppen?
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft, in dem alle Branchen an der Willensbildung mitwirken. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur der betreffenden IHK wählen die IHK-Mitglieder ihre Vertreter deshalb in verschiedenen, branchenspezifischen Wahlgruppen:- Wahlgruppe I Produzierendes Gewerbe
- Wahlgruppe II Handel
- Wahlgruppe III Gastronomie, Tourismus, Messen und Kultur
- Wahlgruppe IV Verkehr und Logistik
- Wahlgruppe V Finanzen, Versicherungen und Immobilien
- Wahlgruppe VI Medien, Werbung, technische Dienstleistungen
- Wahlgruppe VII Sonstige Dienstleistungen
- Was sind Wahlbezirke?
In einigen größeren Wahlgruppen erfolgt zusätzlich eine Untergliederung in Wahlbezirke (Landkreise in Ostthüringen und kreisfreie Städte Gera und Jena), um eine ausgewogene regionale Vertretung in der Vollversammlung zu ermöglichen.
- Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist jedes IHK-Mitglied. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe/des Wahlbezirks, der/dem man selbst angehört. Jedes IHK-Mitglied hat dabei unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Höhe des Beitrags und Stimme.
Ausgeübt wird das Wahlrecht für das IHK-Mitglied von diesem selbst, für juristische Personen durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist (zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand) oder durch im Handelsregister eingetragene Prokuristen bzw. durch „besonders bestellte Bevollmächtigte“. - Was sind Wählerlisten?
Nur diejenigen IHK-Mitglieder, die in einer Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Daneben ist in den Wählerlisten festlegt, in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt und wählbar ist.Neue Unternehmen, die noch nicht in eine Wählerliste eingetragen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ihr Stimmrecht ausüben. - Wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?
Die Wahl zur Vollversammlung ist erstmals voraussichtlich eine Onlinewahl. Ihre Daten zur Authentifizierung im Wahlportal erhalten Sie unaufgefordert per Post. - Wie erfahre ich, welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk ich zugehöre?
- Jedes Mitglied der IHK Ostthüringen ist entsprechend dem Schwerpunkt seiner Tätigkeit einer Wahlgruppe und einem Wahlbezirk zugeordnet.
- Die Wählerlisten werden voraussichtlich Anfang August 2027 in der IHK Ostthüringen erstellt und stehen dann zur Einsicht zur Verfügung. Der genaue Zeitraum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
- Jedes IHK-Mitglied kann in dieser Zeit seine Zuordnung überprüfen. Einwendungen gegen eine fehlerhafte Zuordnung können danach beim Wahlausschuss eingereicht werden.
- Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt erfahren wollen, welcher Wahlgruppe beziehungsweise welchem Wahlbezirk Sie angehören werden, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Wann wird gewählt? – Fristen im Überblick
- Ausliegen der Wählerliste voraussichtlich Anfang August 2027
- Einspruchsfrist voraussichtlich Anfang August 2027
- Einreichen der Wahlbewerbungen voraussichtlich Mitte August - September 2027
- Versenden Zugangsdaten Wahlportal voraussichtlich Anfang November 2027
- Stimmabgabe voraussichtlich im November/Dezember 2027
- Konstituierende Sitzung Februar 2028
- Wo finde ich die Wahlordnung?
Die Wahlordnung finden Sie unserer Internetseite unter “Ihre IHK > Rechtgrundlagen” - direkt: www.ihk.de/gera/wahlodnung.Hinweis: Eine aktualisierte Version erscheint Ende November 2026. - Ihre Ansprechpartner zur IHK-Wahl
Birgit Feistel Reiko Hecht Tel. +49 365 8553-458 Tel. +49 365 8553-450 E-Mail: ihkwahl@gera.ihk.de E-Mail: ihkwahl@gera.ihk.de