Weniger Bürokratie geplant

Zur Umsetzung der im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunkte zum Bürokratieabbau hat das Bundesjustizministerium am 11. Januar 2024 den Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) veröffentlicht. Dabei soll mit dem Gesetz laut Justizminister Marco Buschmann „vor allem gegen die Zettelwirtschaft“ vorgegangen werden.

Verkürzte Aufbewahrungsfristen

Bisher sind Buchungsbelege, also beispielsweise Rechnungen, grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht nun vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für diese auf 8 Jahre zu verkürzen. Die verkürzten Aufbewahrungsfristen sollen für alle Belege gelten, bei denen die bisherige 10-jährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Reduzierte Schriftformerfordernisse

Der Entwurf sieht Vereinfachungen im Schriftverkehr vor und hebt teilweise bestehende Schriftformerfordernisse auf. Dadurch sollen mehr Rechtsgeschäfte künftig auch ohne Medienbruch digital abzuwickeln sein. Geplant sind entsprechende Änderungen von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) z.B. im Bereich des Vereins-, Schuld- und Mietrechts. So soll beispielsweise das Schriftformerfordernis für Gewerberaum-Mietverträge gestrichen werden und ein Vertragsschluss künftig in Textform, also per E-Mail, möglich sein. Auch sollen Vereinsmitglieder nicht mehr zwingend schriftlich einem Beschluss zustimmen, sondern Ihnen dies auch in Textform ermöglicht werden. Gleiches gilt für Beschlussfassungen von GmbH-Gesellschaftern.

Abbau von Melde- und Informationspflichten

Mit Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung sollen Meldepflichten bei touristischen Übernachtungen abgebaut werden. Hierzu soll für deutsche Staatsangehörige künftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Ebenfalls sieht der Entwurf die Abschaffung von Anzeige- beziehungsweise Informationspflichten in weiteren Bereichen, wie dem Mess- und Eichgesetz vor. Dies dürfte vor allem Unternehmer, wie Bäcker, die Waagen nutzen müssen, entgegenkommen.
Informationen zum aktuellen Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz und den weiter geplanten Maßnahmen hat das Bundesjustizministerium in seiner Pressmitteilung vom 11. Januar 2024 zusammengestellt.   
Stand: 17. Januar 2024