Verteilung der Wirtschafts-ID

Zur eindeutigen Identifizierung von Personen gegenüber der Finanzverwaltung gibt es die steuerliche Identifikationsnummer. Sie wird jeder natürlichen Person automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten nun auch Unternehmen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Identifikationsmerkmal.
Identifikationsnummer für Unternehmen
Jeder wirtschaftlich Tätige erhält ein eigenes Identifikationsmerkmal, gem. § 139a der Abgabenordnung. Wirtschaftlich Tätige sind
  1. natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, z. B. Einzelunternehmer,
  2. juristische Personen und
  3. Personenvereinigungen.
Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eine eindeutige Identifizierung in Besteuerungsverfahren gewährleistet.
Vergabe ab Herbst
Im Herbst wird das BZSt mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern beginnen. Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Vergabe in Stufen erfolgen. Die Nummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“, 9 Ziffern und einem 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten zusammen. Sie könnte beispielsweise so DE123456789-00001 aussehen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer als einheitliche Wirtschaftsnummer
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll zudem als einheitliche Wirtschaftsnummer dienen. Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll ein Basisregister geschaffen werden, auf das zukünftig Behörden bei digitalen Verwaltungsprozessen zugreifen können. Unternehmen werden dadurch entlastet, dass sie Stammdaten an unterschiedliche Stellen nicht mehrfach melden müssen.
Stand: 14. Februar 2024