Konflikte lösen

Konflikte und Streitigkeiten lassen sich im Geschäftsleben nicht immer vermeiden. Eine Lösung lässt sich nicht nur vor einem ordentlichen Gericht herbeiführen. Es gibt vielfältige, alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung. Je nach Art und Umfang des Konfliktes kann eine Mediation, Schlichtung, ein Schiedsgutachten oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren sinnvoll sein.

Vertragsschlichtung

Die IHK bietet kostenfrei Schlichtungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und bei Verbraucherbeschwerden. Dabei führt sie keine Rechtsberatung durch und übernimmt auch nicht die Wahrung der Interessen einer Partei, sondern wird zwischen den sich uneinigen Parteien als vermittelnder Verhandlungspartner tätig.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller reicht eine Beschwerde verbunden mit der Darstellung des konkreten Sachverhalts, Kopien aller den Vorgang betreffenden Unterlagen (Aufträge, Verträge u.ä.), Vorstellungen zu Vergleichsmöglichkeiten und Angaben zum Beschwerdegegner bei der IHK ein. Nach Durchsicht der Unterlagen wird die Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme an das betroffene Unternehmen weitergeleitet. Lässt sich der Beschwerdegegner auf die freiwillige Schlichtung ein, stehen die Zeichen für eine gütliche Einigung gut. Auch ein persönliches Schlichtungsgespräch in Räumen der IHK ist möglich. Sollte das Unternehmen zu einer Schlichtung nicht bereit sein, z.B. die Stellungnahme verweigern, einen Gesprächstermin nicht wahrnehmen oder eine andere Auffassung vertreten, muss der Schlichtungsversuch als gescheitert angesehen werden. Dann kann nur noch eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt werden.

Schiedsgerichte

Schiedsgerichte sind private Gerichte, die über Streitigkeiten ohne Öffentlichkeit, abschließend und rechtsverbindlich entscheiden. Da der privaten Schiedsgerichtsbarkeit anders als der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine staatliche Macht zukommt, kann ein Schiedsgericht nur dann über eine Streitigkeit richten, wenn sich die Parteien des Streits zuvor darauf geeinigt haben.

Arten von Schiedsgerichten

Es gibt zwei Arten von Schiedsgerichten - die sogenannten institutionellen Schiedsgerichte und ad-hoc Schiedsgerichte. Institutionelle Schiedsgerichte sind mit einer Institution verbunden. Diese stellen eine Verfahrens- und meistens auch eine Kostenordnung bereit und unterstützen die Parteien bei der Einleitung und zum Teil auch während des gesamten Schiedsverfahrens. Ein ad-hoc Verfahren findet ohne die Unterstützung einer Institution statt. Die Parteien und die Schiedsrichter führen das Verfahren dann in Eigenregie.

Ablauf des Schiedsverfahrens

Ein Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf einem „normalen” Gerichtsverfahren: Die Parteien fertigen Schriftsätze, es findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Auch können Beweisaufnahmen durchgeführt werden. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Urteil. Die Schiedsrichter sind jedoch in der Verfahrensgestaltung wesentlich freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Auch können die Parteien stärker Einfluss auf das Verfahren nehmen.

IHK-Schiedsgericht

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) bietet die IHK ein eigenes Schiedsverfahren an. Die Schiedsklagen werden an die DIS-Geschäftsstelle weitergegeben und dort betreut. Deshalb verweist die IHK-Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB) in großen Teilen auf die DIS-Schiedsgerichtsordnung. Ergänzende Regelungen finden sich nur zum Ort des Verfahrens, zur Zustellung der Klage oder zur Ersatzbenennung von Schiedsrichtern.

Schiedsgutachten

Werden sich Vertragsparteien bei Meinungsverschiedenheiten nicht einig, kann ein Schiedsgutachter helfen. Durch eine sogenannte Schiedsgutachtenvereinbarung verpflichten sich die beiden Vertragspartner, bestimmte Zweifels- und Streitfragen nicht vor die staatlichen Zivilgerichte zu bringen, sondern ihre Klärung einem Schiedsgutachter anzuvertrauen. Diese unabhängige, unparteiische sowie sach- und fachkundige Person, regelmäßig ein öffentlich bestellter Sachverständiger, beurteilt den umstrittenen Sachverhalt und trifft eine für beide Vertragspartner verbindlich Feststellung. Konfliktthema kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt. Eine Schiedsgutachtenvereinbarung kann auch im Rahmen eines bereits anhängigen Gerichtsverfahrens in Form eines gerichtlichen Vergleichs getroffen werden.

IHK benennt Schiedsgutachter

Die IHK benennt auf Antrag einen Schiedsgutachter, wenn die die Parteien eine entsprechende Schiedsgutachterklausel vereinbart haben.

Mediations-, Schlichtungs- und Ombudsstellen in Thüringen

Gemeinsam mit weiteren Partnern hat die IHK zahlreiche regionale Ansprechpartner zu alternativen Konfliktlösungen in einer Datenbank zusammenfasst. Über das Internetportal www.thueringen-schlichtet.de bekommen Ratsuchende Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Darüber hinaus können sich auch weiterhin potentielle Anbieter, wie z.B. Mediatoren, Schiedsstellen oder Gütestellen über ein Formular registrieren lassen.

Stand: 11. April 2022