Verträge gestalten

Kaufvertrag

Der Kauf ist wohl das wichtigste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der Verkäufer hat nach dem Vertrag die Pflicht, dem Käufer eine Sache zu verschaffen, also zu übergeben und zu übereignen. Beanstandet der Käufer die Sache, stellt sich die Frage nach möglichen Gewährleistungsansprüchen.

Was ist ein Mangel?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen nicht entspricht.
Mängel können, wenn nichts vereinbart wurde, beispielsweise technische Defekte oder die Eigenschaft als Unfallfahrzeug bei einem ohne entsprechenden Hinweis verkauften Gebrauchtwagen sein.

Welche Rechte können bei Mängeln geltend gemacht werden?

Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Wenn die Nacherfüllung scheitert, kommen Rücktritt, Kaufpreisminderung und Schadensersatz in Betracht.

Wann scheiden Gewährleistungsansprüche trotz eines Mangels aus?

Die Gewährleistung entfällt nach dem Gesetz, wenn der Kunde den Fehler bei Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Wie verjähren Gewährleistungsansprüche?

Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Sache eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Der Verkäufer hat nur für Fehler einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen.
Bei Verträgen mit Endverbrauchern kann die Gewährleistungsfrist für neue Sachen weder durch allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individuelle Vereinbarungen verkürzt werden.

Welche Erleichterungen gibt es für Letztverkäufer?

Muss der Letztverkäufer eine neue Sache wegen eines Mangels zurücknehmen, so kann er im Rahmen des so genannten Rückgriffs auch gegenüber seinem Lieferanten zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder mindern, ohne zunächst zur Nacherfüllung auffordern zu müssen. Die Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten verjähren wie alle Gewährleistungsansprüche grundsätzlich in zwei Jahren. Allerdings tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Letztverkäufer die Ansprüche des Kunden erfüllt hat.

Welche Besonderheiten gelten für Kaufleute?

Bei Kaufverträgen zwischen Kaufleuten ist die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB zu beachten. Demnach muss der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzeigen, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.

Geschäftsräume mieten

Für Mietverhältnisse über Geschäftsräume gelten nicht die gleichen Schutzvorschriften, wie für Wohnungen. Daher ist die Gestaltung des Gewerberaummietvertrages besonders wichtig.

Form des Mietvertrags

Besondere Formvorschriften für Mietverträge über Geschäftsräume gibt es nicht. Sie können auch mündlich geschlossen werden. Erst wenn sie länger als ein Jahr laufen sollen, müssen sie schriftlich abgeschlossen werden. Wird die Form nicht beachtet, gilt der Mietvertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen und ist frühestens nach einem Jahr ab Gebrauchsüberlassung kündbar. Auch soweit eine Schriftform nicht notwendig ist, empfiehlt sich aber aus Beweisgründen auf jeden Fall der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags.

Mietgegenstand

Das Gewerberaummietobjekt muss nach Lage und Umfang genau beschrieben werden. Neben der genauen Ortsangabe ist des Weiteren die Aufzählung Räume und Nebenflächen erforderlich.
Da die Miete teilweise nicht in einer Summe, sondern zu einem Quadratmeterpreis angegeben wird, empfiehlt es sich, die Art und Weise der Berechnung der Quadratmeterzahl festzulegen.

Mietzeit

Die Laufzeit des Mietvertrages kann frei vereinbart werden. Es empfiehlt sich, bei befristeten Mietverhältnissen vorzusehen, dass das Mietverhältnis über die feste Vertragsdauer hinaus automatisch um eine bestimmte Zeitspanne verlängert, wenn es nicht zum Ablauf der Mietzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Gewerberaummietverträge, die eine Optionsklausel enthalten, gewähren dem Mieter einseitig die Möglichkeit, die vorgesehene Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter zu verlängern. Übt er dieses Recht nicht aus, endet der Vertrag mit dem vereinbarten Zeitablauf.

Kündigung

Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig. Die Parteien können jedoch von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarungen treffen.
Aus wichtigem Grund ist das Mietvertragsverhältnis für beide Parteien jederzeit kündbar. Was ein wichtiger Grund ist, sollte beispielhaft in den Vertrag aufgenommen werden. Die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit oder wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen jedoch grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, um das Mietverhältnis zu kündigen.
Für die Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages gelten keine besonderen Formvorschriften. Aus Beweisgründen sollte eine Kündigung jedoch möglichst schriftlich erfolgen.

Miete

Die Miethöhe kann bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden. Die Berechnungsgrundlage ist meist der Quadratmeterpreis.
Bei Verpflichtung der Übernahme der Nebenkosten durch den Mieter empfiehlt es sich, die Kosten im Mietvertrag im Detail aufzuführen.

Kaution

Die Vereinbarung einer Kaution ist möglich. Anders als im privaten Mietrecht ist der Vermieter frei in der Festlegung einer Kautionshöhe. Sie kann also auch die Summe von drei Monatsmieten übersteigen.

Schutz vor Konkurrenz

Jeder Mieter genießt einen sogenannten Konkurrenzschutz. Dies bedeutet, der Vermieter darf in der Regel keine Räume in demselben Objekt an Unternehmen mit dem gleichen Hauptsortiment (das dem Geschäft sein „Gepräge“ gibt) vermieten. Räumlich erstreckt sich die Schutzverpflichtung jedoch nur auf die in unmittelbarer Nachbarschaft des Mieters gelegenen Mietobjekte des Vermieters. Der Konkurrenzschutz gilt auch, falls er nicht explizit im Vertrag vereinbart wurde. Er kann allerdings vertraglich ausgeschlossen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss des Vertrages vorgibt. Schon bei einer einmaligen Verwendung einer vorgefertigten Klausel kann im Einzelfall von einer allgemeinen Geschäftsbedingung auszugehen sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten immer auf den konkreten Verwendungszweck abgestimmt sein. Sprechen Sie uns daher gern an, wenn Sie Fragen zur Erstellung von AGB haben.

Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter ist, wer als Selbstständiger ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Wird der Vermittler nur von Fall zu Fall für ein Unternehmen tätig, ist er ein Makler.

Handelsvertretervertrag

Handelsvertreterverträge können formlos geschlossen werden. Bestimmte Vereinbarungen, wie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot müssen allerdings schriftlich vereinbart werden.

Vergütung

Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte. Wenn ihm ein bestimmter Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen ist, hat er einen Provisionsanspruch auch für jene Geschäfte, die darin ohne seine Mitwirkung abgeschlossen werden.

Beendigung des Vertrages

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit Zeitablauf. Für auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge regelt § 89 HGB die Kündigungsfrist. Sie steigt von einem Monat im ersten Vertragsjahr auf sechs Monate nach dem fünften Jahr.
Längere Kündigungsfristen können im Vertrag vereinbart werden, kürzere aber nicht. Bei gerechtfertigter Kündigung aus wichtigem Grund müssen die Fristen nicht eingehalten werden.

Ausgleichsanspruch

Sind die Voraussetzungen des § 89b HGB erfüllt, hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend gemacht werden. Die Höchstgrenze für den Ausgleichsanspruch beträgt eine Jahresvergütung, die regelmäßig nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre berechnet wird.

Wettbewerbsverbot

Der Handelsvertreter darf nicht in Wettbewerb zu seinem Unternehmer treten. Anderes gilt nur, wenn ihm der Vertrieb von Konkurrenzprodukten ausdrücklich gestattet wurde.
Für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot steht dem Handelsvertreter eine angemessene Entschädigung zu. Das Wettbewerbsverbot kann längstens für zwei Jahre ab Vertragsbeendigung vereinbart werden. Es darf sich nur auf den dem Handelsvertreter zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis beziehen.

Stand: 20. Februar 2024