Wirtschaft
Verbraucherkreditvermittler
Die Verbraucherkreditrichtlinie regelt unter anderem eine neue Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler. Die neue Erlaubnispflicht wird nach dem aktuellen Plan der Bundesregierung nicht mehr im Jahr 2025, sondern erst zum 20. November 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Von dieser neuen Erlaubnispflicht werden Darlehensvermittler betroffen sein, die Darlehen an Verbraucher vermitteln. Die neue Erlaubnis wird sich an der Erlaubnis für die Immobiliarsdarlehensvermittler orientieren. Es wird zudem ähnliche Wohlverhaltensregeln geben.
Recht auf Reparatur
Mit der EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren sollen Verbraucher künftig auch gegenüber Herstellern das Recht auf Reparatur defekter Waren erhalten. Die Mitgliedstaaten und so auch Deutschland haben bis zum
31. Juli 2026 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtline beschränkt das Recht auf Reparatur zunächst auf bestimmte Waren, wie Haushaltsgeräte und elektronische Geräte, beinhaltet jedoch ebenfalls weitergehenden Informationspflichten durch Hersteller und Händler. Ein deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung steht noch aus.
31. Juli 2026 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtline beschränkt das Recht auf Reparatur zunächst auf bestimmte Waren, wie Haushaltsgeräte und elektronische Geräte, beinhaltet jedoch ebenfalls weitergehenden Informationspflichten durch Hersteller und Händler. Ein deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung steht noch aus.
Modernisierung des Designrechts
Nach dem im November 2025 veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Designrechts sollen künftig auch digitale und animierte Designs, z.B. bewegte Logos, UI/UX-Animationen oder Videodarstellungen, ausdrücklich als schutzfähige „Designs“ anerkannt werden. Vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke sollen verboten werden und bereits die Durchfuhr designverletzender Produkte durch EU-Gebiete wird untersagt. Zudem können Designinhaber künftig ihre Schutzrechte mit einem neuen Kennzeichen (Ⓓ) versehen. Auf der Homepage des BMJV finden Sie weitere Informationen.
Stand: 3. Dezember 2025