Betroffenenrechte

Werden personenbezogene Daten einer Person verarbeitet, wird sie zum Betroffenen nach der DSGVO. Diesem Betroffen gewährt die DSGVO zahlreiche Rechte. Nimmt ein Betroffener diese Recht in Anspruch, sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass Anfragen dazu ordnungsgemäß und fristgerecht bearbeitet werden. Die Nichteinhaltung kann zu Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden und empfindlichen Bußgeldern führen.
Die wichtigsten Betroffenenrechte sind:

Praktische Umsetzung für Unternehmen

Damit Unternehmen die Betroffenenrechte effizient umsetzen können, sollten sie:
  • Ein standardisiertes Verfahren zur Bearbeitung von Anfragen etablieren
  • Interne Zuständigkeiten klar regeln
  • Fristen zur Beantwortung von Anfragen einhalten (in der Regel 1 Monat)
  • Dokumentieren, wie Anfragen bearbeitet wurden
  • Regelmäßig die Datenschutzerklärungen auf Aktualität überprüfen


Stand: 27. März 2025