Maßnahmen im Überblick

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verfolgt das Ziel, langzeiterkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern und zukünftige Ausfälle zu vermeiden. Grundlage ist ein strukturierter Prozess, der auf individuellen Lösungen statt Standardmaßnahmen basiert. Dabei gilt: Der Erfolg des BEM hängt maßgeblich von der Qualität und Umsetzbarkeit der daraus abgeleiteten Maßnahmen ab.
Kern des BEM ist die Situationsanalyse in den Gesprächen, sprich die gemeinsame Erörterung der gesundheitlichen Situation und Arbeitsbedingungen, aus der geeignete Maßnahmen abgeleitet werden. Diese Maßnahmen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, müssen sich aber am Ziel der nachhaltigen Wiedereingliederung orientieren.

Maßnahmenplanung

Die Ergebnisse der Situationsanalyse führen in der Regel zu einer Empfehlung geeigneter Maßnahmen. Diese bilden die Grundlage für die weitere Beratung, in der die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeitenden abgestimmt wird.
IHK-Tipp:
Nach Einigung über passende Maßnahmen empfiehlt sich die Erstellung eines verbindlichen Maßnahmenplans, der im Konsens mit dem Mitarbeitenden erstellt wird. Dieser sollte Angaben zu Art, Umfang, Zeitplan und Zielsetzung der Maßnahmen enthalten.

Arten von BEM-Maßnahmen

Da das Gesetz keine konkreten Vorgaben macht, ist das Spektrum möglicher Maßnahmen sehr breit. Vorrangig sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die den Verbleib am bisherigen Arbeitsplatz ermöglichen. In zweiter Linie kommen allerdings auch Versetzungen auf vergleichbare oder angepasste Arbeitsplätze in Betracht. Generell lassen sich die BEM-Maßnahmen in der Praxis in vier Kategorien unterteilen. Oft werden sie sinnvoll miteinander kombiniert:

(1) Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation

Hier geht es um die Gestaltung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren oder die Aufgaben an die gesundheitlichen Möglichkeiten anzupassen.
  • Belastungserprobung: stufenweise Wiedereingliederung
  • Technische Hilfen: Ergonomische Möbel, höhenverstellbare Tische, spezielle Computertechnik
  • Arbeitsorganisation: Versetzung innerhalb des Betriebs, Umverteilung von Aufgaben
  • Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit
  • Arbeitsplatz: Umsetzung

(2) Medizinische und gesundheitliche Unterstützung

Dieser Bereich zielt auf die Verbesserung oder Stabilisierung der gesundheitlichen Situation ab.
  • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
  • Reha-Maßnahmen oder psychosoziale Beratungen: ambulant oder stationär
  • Gesundheitsprävention: Stressbewältigung, Burnout-Prävention, Rückenschule
  • Hilfsmittelversorgung: orthopädische, visuelle oder technische Unterstützung

(3) Soziales Arbeitsumfeld

Dieser Bereich dient der Verbesserung eines unterstützenden Miteinanders oder der Förderung des betrieblichen oder kollegialen Klimas
  • Mediation und Konfliktklärung: mit Kollegen oder Vorgesetzten
  • Mentoring: zur Teamintegration
  • Führungskräfteschulungen, Coaching: für den Umgang mit beeinträchtigten Mitarbeitenden

Umsetzung der Maßnahmen

Im Rahmen der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen ist eine kontinuierliche Begleitung unerlässlich. Dabei sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Maßnahmen wie geplant realisiert werden können und welche Ergebnisse sie erzielen. Bei Problemen ist zeitnah das Gespräch zu suchen, um gegebenenfalls Maßnahmen anzupassen oder neue Wege zu finden.
Weitere Informationen rund um das Thema betriebliches Eingliederungsmanagement und berufsfördernden Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sowie zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben für behinderte Arbeitnehmer auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamts (Integrationsamt). Mögliche Unterstützung für gesundheitsfördernde und Präventionsmaßnahmen können ebenfalls über die jeweilige Krankenkasse des betroffenen Mitarbeiters in Erfahrung gebracht werden.


Stand 31. Juli 2025