Versicherungsschutz

In den Schulferien unterstützen viele Schülerinnen und Schüler Unternehmen als Ferienjobber. Auch wenn der Einsatz nur wenige Tage oder Wochen dauert, gelten Ferienjobber beim Versicherungsschutz nicht als „Ausnahme“.

Berufsgenossenschaft des Betriebs ist zuständig

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in den Ferien im Betrieb mitarbeiten, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist in der Regel die Berufsgenossenschaft, bei der auch das Unternehmen versichert ist. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch, sind für die Ferienjobber Beiträge nach der Höhe des gezahlten Entgeltes zu leisten. Sie werden automatisch über die Lohnsumme gemeldet, die am Ende des Jahres an die Berufsgenossenschaft mitgeteilt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag und umfasst nicht nur Unfälle während der Tätigkeit im Betrieb, sondern auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück.
Ferienjobber sollten daher von Anfang an wie andere Beschäftigte in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden. Dazu gehören:
  • eine verständliche Einweisung,
  • klare Aufgabenzuteilung,
  • eine altersgerechte Unterweisung zum Arbeitsschutz und
  • eine Ansprechperson im Betrieb.
Gerade weil Schülerinnen und Schüler oft wenig oder keine Berufserfahrung haben, ist eine gute Vorbereitung wichtig.
Kommt es zu einem Unfall, sollte der Betrieb wie gewohnt handeln. Erste Hilfe leisten, den Unfall dokumentieren und – wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert oder es sich um einen schweren Unfall handelt – eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft senden.

IHK-Tipp

Legen Sie für Ferienjobber vor Arbeitsbeginn eine kurze Checkliste mit folgenden Daten an:
  • Vertrag bzw. Einsatzzeitraum,
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
  • Unterweisung,
  • zulässige Tätigkeiten und
  • zuständige Ansprechperson.
So ist im Alltag schnell klar, wer was wissen muss und im Ernstfall geht keine wichtige Information verloren.
Weitere Information
Ergänze Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre "Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob".

Stand: 1. Juli 2026