Versicherungsschutz
Jobbende Schüler können auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden. Dies ist dann grundsätzlich ein Wegeunfall, der der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.
Berufsgenossenschaft des Betriebs ist zuständig
Werden Ferienjobber beschäftigt, sind sie der Berufsgenossenschaft, die für den Betrieb zuständig ist, zu melden. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch, sind für sie Beiträge nach der Höhe des gezahlten Entgeltes zu leisten. Sie werden automatisch über die Lohnsumme gemeldet, die am Ende des Jahres an die Berufsgenossenschaft mitgeteilt wird.
Sozialversicherungen
Auch Schüler unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wenn es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Von der Rentenversicherung können die Schüler sich befreien lassen. In der Arbeitslosenversicherung sind Schüler grundsätzlich versicherungsfrei, es sei denn der Schulbesuch erfolgt nicht zu den üblichen Schulzeiten, wie beim Besuch einer Abendschule.
Weitere Information
Ergänze Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre "Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob" und auf den Seiten der Minijob Zentrale.
Stand: 28. Mai 2025