Steuern und Abgaben

Ferienbeschäftigung als kurzfristige Beschäftigung

Da die gesetzlichen Regelungen eine Ferienbeschäftigung für jugendliche Schüler eine Beschäftigung von bis zu vier Wochen im Jahr ermöglichen, ist die Ferienbeschäftigung in der Regel als eine befristete Vollzeitbeschäftigung ausgestaltet. Eine solche befristete Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist bei der typischen Ferienbeschäftigung der Fall. Man spricht dann von einer sogenannten kurzfristigen Beschäftigung. Bei dem zeitlich begrenzten Ferienjob werden damit keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Anders als bei einer zeitlich unbegrenzten geringfügigen Beschäftigung, ist unerheblich, wie hoch die Vergütung dabei ausfällt.

Sozialabgaben für die Ferienbeschäftigung

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, aber auch im Falle der Ausgestaltung als geringfügige Beschäftigung bis zu einem Monatsverdienst von aktuell 556 Euro, fallen für die Schülerbeschäftigung weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an. Dies gilt bei der kurzfristigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Schüler gelten in der Regel nicht als berufsmäßig beschäftigt, da der Ferienjob eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung hat.

Lohnsteuerpflicht bei Ferienjobs

Obwohl Ferienjobs sozialversicherungsfrei sein können, ist die Beschäftigung regulär lohnsteuerpflichtig. Allerdings bleibt der Arbeitslohn von Schülern meist steuerfrei, da das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 liegt. Unternehmer sollten dennoch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des Ferienjobbers abrufen, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen. Im Ernstfall besteht unter weiteren Voraussetzungen die Möglichkeit, die Vergütung pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Jedoch sollten Unternehmen auch aus diesem Grund nach bisherigen Beschäftigungen des Ferienjobbers fragen.

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Stand: 27. Mai 2025