Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr entfällt

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs zum 2. Februar 2023 auszusetzen. Damit können Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr wieder ohne Maske reisen. Hintergrund der vorzeitigen Beendigung der Schutzmaßnahme ist die abgeschwächte Pandemielage.
Außer Kraft gesetzt wurden jedoch ausschließlich die Nummern 1 und 2 des § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.
Damit gilt weiterhin:
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Stand: 2. Februar 2023