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Green Deal der EU: Was umwelt- und klimapolitisch auf die Unternehmen zukommt
© vchal/Shutterstock
- Erster Schritt: Ökodesign-Verordnung
- Nullschadstoff-Ambition mit konkretem Aktionsplan
- Mehr Regularien, aber auch neue wirtschaftliche Potenziale
- Nur noch die Hälfte der CO2-Emissionen
- Unternehmen unmittelbar betroffen
- Alternativen müssen tatsächlich zur Verfügung stehen
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus
- Save the Date: Thüringer Umwelttag am 27. Juni 2023 im Bildungszentrum Gera der IHK Ostthüringen
Zunächst Theorie, mittlerweile Praxis: Der Green Deal der Europäischen Kommission aus dem Dezember 2019 hat die Prioritätenliste der europäischen Politik grundlegend verändert. Die Neuausrichtung der Klima- und Umweltpolitik nimmt nun eine zentrale Rolle auf der Brüsseler Bühne ein. Als eine Art übergreifender Masterplan definiert der Green Deal ambitionierte Ziele; zahlreiche – teils noch potenzielle – neue Regularien adressieren die verschiedensten Bereiche und Branchen. Dabei steht die Förderung der Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der politischen Entwicklungen. Nach Vorstellung der europäischen Politiker soll sich diese Maxime in allen Phasen wirtschaftlicher Aktivitäten niederschlagen – von der Produktion über den Handel bis hin zum Konsum. Einen wichtigen Faktor bildet dabei die Förderung der Kreislaufwirtschaft, wobei der Green Deal nicht weniger als eine globale Führungsrolle der EU beansprucht.
Erster Schritt: Ökodesign-Verordnung
Einen ersten Schritt in diese Richtung ist die am 30. März 2022 im Zuge der so genannten Sustainable Product Initiative der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung. Diese soll die Basis zur Steigerung der Nachhaltigkeit eines größtmöglichen Produktrahmens bilden. Von der längeren Haltbarkeit, der besseren Reparierbarkeit oder Wiederverwendbarkeit bis hin zu enthaltenen Chemikalien und Umweltauswirkungen von Produkten: Die Initiative nimmt dazu eine lange Liste von Ansatzpunkten ins Visier und erfasst dabei den gesamten Lebenszyklus von einem Großteil der Produkte. Nach und nach sollen dann einzelne Rechtsakte der Europäischen Kommission produktspezifische Regelungen definieren, wo dies für nötig erachtet wird. Ebenfalls im Rahmen der SPI ist im Sommer ein Auftakt der Entwicklung eines über das aktuelle Gewährleistungsrecht hinausgehenden „Right to Repair“ auf EU-Ebene zu erwarten.
Nullschadstoff-Ambition mit konkretem Aktionsplan
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Mehr Regularien, aber auch neue wirtschaftliche Potenziale
Insgesamt kommen auf Unternehmen zahlreiche Veränderungen zu. Die Zahl an Regularien im Umweltbereich wird deutlich zunehmen, wodurch die Anpassung vieler Gestaltungs- und Produktionsprozesse notwendig wird. Ebenso werden aus dem Green Deal auch neue wirtschaftliche Potenziale erwachsen.
Nur noch die Hälfte der CO2-Emissionen
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Unternehmen unmittelbar betroffen
Viele der vorgesehenen Maßnahmen werden die Unternehmen unmittelbar betreffen. Hierzu zählt die Reform des Europäischen Emissionshandels, der die Energiewende im Stromsektor beschleunigen und zu höheren CO2-Kosten für viele Industriebetriebe führen wird. Denn die Menge der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen wird schneller verknappt werden als bisher vorgesehen. Zudem stehen weniger kostenlose Zertifikate für die Zuteilung an Industriebetriebe zur Verfügung, die hohe CO2-Kosten kaum oder nicht an ihre Kunden weitergeben können und in einem harten internationalen Wettbewerb stehen. Diese Unternehmen müssen also mehr Zertifikate zu absehbar hohen Preisen kaufen.
Alternativen müssen tatsächlich zur Verfügung stehen
Energie aus der Natur: Wind, Sonne, Pflanzen
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Aus diesem Grund arbeitet die EU an einer Anpassung der Regeln für den Ausbau der erneuerbaren Energien und einem gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines Wasserstoffmarkts sowie die Dekarbonisierung des bestehenden Gasmarkts. Ziel ist u.a. die Versorgung der Wirtschaft mit nachhaltigen und kostengünstigen erneuerbaren Energieträgern und Rohstoffen.
CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Um die europäische Industrie vor Carbon Leakage zu schützen, soll zudem ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Produkte wie Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sollen beim Import in den europäischen Binnenmarkt mit einer CO2-Abgabe belegt werden, deren Höhe sich an den Preisen des Europäischen Emissionshandels orientiert. Die in der Umsetzung befindliche Taxonomie der EU wird zudem perspektivisch dazu führen, dass nicht nur größere, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards, die die Europäische Kommission definiert, Bericht erstatten werden müssen.
Moritz Hundhausen, Julian Schorpp
(DIHK Brüssel, 2022)
(DIHK Brüssel, 2022)
Save the Date: Thüringer Umwelttag am 27. Juni 2023 im Bildungszentrum Gera der IHK Ostthüringen
Mit dem „Green Deal“ will die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden.
© acinquantadue/Shutterstock
Im Mittelpunkt des Thüringer Umwelttages 2023 stehen die Herausforderungen einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Ersatzbaustoffverordnung, die ab August umgesetzt werden soll. Mit Praxisbeispielen und Beiträgen aus der Thüringer Umweltverwaltung werden Umsetzungsangebote vorgestellt und noch offene Problemfelder diskutiert.
Der Thüringer Umwelttag ist auch eine gute Gelegenheit zum Netzwerken und für einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch.
Der Thüringer Umwelttag 2023 ist eine Veranstaltung der IHK Ostthüringen zu Gera in Kooperation mit der IHK Südthüringen und der IHK Erfurt.
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