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NEUE EU-REGELN GEPLANT

Kreislaufwirtschaft: Wie Unternehmen mitreden können

Die EU plant neue Leitplanken für Kreislaufwirtschaft. Noch ist der Vorschlag nicht beschlossen. Genau deshalb können Betriebe jetzt zeigen, wo Kreislaufwirtschaft funktioniert – und wo neue Vorgaben bremsen würden.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit am „Circular Economy Act“ (CEA), mit dem sie die Kreislaufwirtschaft in Europa neu ausrichten und stärken will. Zwar liegt noch kein Gesetzentwurf vor, doch viele Unternehmen rechnen mit zusätzlichen Belastungen. Auf der anderen Seite sehen viele Betriebe auch Chancen: In Zeiten knapper Rohstoffe kann ein funktionierender Markt für Sekundärmaterialien wichtige Freiräume eröffnen. Vor allem aber hat die Wirtschaft jetzt die Möglichkeit, ihre Praxiserfahrungen einzubringen und die Ausgestaltung der neuen Regeln mitzuprägen. Die DIHK bündelt diese Rückmeldungen und vertritt die Sicht der Wirtschaft aktiv im politischen Prozess. Wie weit sind die EU-Überlegungen – und wo können Unternehmen sich konkret einbringen?

Wirtschaft im Kreislauf

In einer Werkhalle eines Maschinenbauers stehen ausgediente Metallgehäuse bereit – früher wurden sie als Altmetall entsorgt, heute werden sie eingeschmolzen und wieder in die eigene Produktion zurückgeführt. Verpackungen kehren über Rücknahmesysteme ins Werk zurück. Viele Unternehmen arbeiten längst so: Sie nutzen Materialien mehrfach, organisieren Lieferketten effizienter und reduzieren Abfälle – nicht wegen neuer Gesetze, sondern weil Rohstoffe knapp und teuer werden. Recycling, Reparatur, Wiederverwendung und effizientere Materialflüsse sind für viele Betriebe schon heute wirtschaftlich sinnvoll. Dennoch bleiben Potenziale bislang ungenutzt.
Die EU-Kommission will nun mit einem Circular Economy Act ein Rahmengesetz schaffen, das den Markt für zirkuläre Produkte und für Sekundärrohstoffe spürbar verändern könnte. Unternehmen sehen darin Chancen, aber auch erhebliche Risiken: zusätzliche Dokumentationspflichten und mögliche Eingriffe in bestehende Geschäftsmodelle. Entscheidend ist daher die Frage, wie die EU die Umsetzung ausgestaltet – und wie die Erfahrungen der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Die DIHK begleitet den Gesetzgebungsprozess eng und bringt die Perspektive der Unternehmen kontinuierlich ein. „Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bietet viele Chancen – aber nur, wenn die Regeln praxistauglich sind“, sagt Kathrin Riedler, Expertin für europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik bei der DIHK in Brüssel. „In Zeiten knapper Rohstoffe bestehen bereits heute starke Anreize für mehr Kreislaufwirtschaft. Regulierung muss daher so behutsam wie möglich erfolgen.“

Was die EU plant

Die EU sieht in einer stärkeren Kreislaufwirtschaft einen zentralen Ansatz, um Abhängigkeiten zu verringern, Ressourcen zu sichern und Emissionen zu senken. Der Circular Economy Act soll dafür die politischen Leitplanken setzen und könnte künftig mehr Transparenz über verwendete Materialien, verbindliche Mindesteinsätze von Rezyklaten oder Vorgaben zu Kreislaufwirtschaft im Rahmen von öffentlicher Beschaffung verlangen. Der europäische Markt für zirkuläre Produkte soll verlässlicher und vergleichbarer werden. Nach den bisherigen EU‑Planungen soll die Kreislaufquote in Europa bis 2030 von rund zwölf Prozent auf 24 Prozent steigen.
Gleichzeitig stellen viele Unternehmen die Frage, wie umfangreich neue Vorgaben tatsächlich ausfallen müssen. Denn politische Ziele wie mehr Produkttransparenz oder ein verlässlicher Mindesteinsatz von Rezyklaten lassen sich nicht ohne klare Regeln erreichen – doch viele zirkuläre Geschäftsmodelle entwickeln sich bereits heute marktgetrieben. Die DIHK betont daher, dass neue Pflichten unbedingt praxistauglich sein müssen, damit sie funktionierende Prozesse nicht behindern und keine zusätzliche Bürokratie erzeugen. Riedler: „Deshalb wird die DIHK den gesamten Gesetzgebungsprozess begleiten und den Vorschlag der EU-Kommission, der im Herbst ansteht, bewerten und kommentieren. Die Erfahrungen der Betriebe bringen wir dabei frühzeitig ein – damit mögliche Pflichten rechtssicher, wettbewerbsfähig und für alle Unternehmensgrößen umsetzbar bleiben.“
Wie konkret zahlreiche Unternehmen bereits an zirkulären Lösungen arbeiten, zeigt eine DIHK-Umfrage: Mehr als die Hälfte der Betriebe haben bereits Maßnahmen umgesetzt – von Recyclingkonzepten über wiederverwendbare Komponenten bis zu neuen Geschäftsmodellen wie etwa dem Handel mit wiederaufbereiteter Technik, Leih- oder Reparaturservices. Entsprechend groß ist die Sorge, dass zusätzliche Berichtspflichten, technische Vorgaben oder neue Standards den Aufwand weiter erhöhen, ohne die bestehenden Bemühungen tatsächlich zu unterstützen. Viele Unternehmen zweifeln, ob alle geplanten EU‑Maßnahmen wirklich praktikabel und zielführend sind.
Hinzu kommt: Wer Prozesse oder Produkte zirkulärer gestalten will, muss zunächst investieren – in neue Materialien, digitale Transparenzsysteme, Produktionsanpassungen oder die Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben. Ob ihre Kunden zirkuläre Produkte später nachfragen und bezahlen wollen, wissen die Unternehmen dabei noch nicht. Umso wichtiger ist es, dass zumindest die politischen Rahmenbedingungen verlässlich sind und tatsächlich ein funktionsfähiger Markt entsteht. Deshalb fordert die DIHK klare Regeln, die Planungssicherheit schaffen, unnötige Bürokratie vermeiden und wirtschaftlich tragfähige Lösungen ermöglichen.

Unterstützen statt behindern

Damit der CEA für Unternehmen tatsächlich zu einem Mehrwert wird, muss er vor allem eines leisten: die Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regeln vereinheitlichen. Heute gelten in der EU teils völlig unterschiedliche Vorgaben – etwa dazu, ab wann ein Material nicht mehr als Abfall gilt oder welche Produkt- und Entsorgungsdaten Unternehmen an Behörden melden müssen. Diese Unterschiede führen dazu, dass Unternehmen Prozesse mehrfach anpassen, Daten in verschiedenen Formaten einreichen oder unterschiedliche Behördenanforderungen erfüllen müssen. Ein europäisch einheitlicher Rahmen könnte diesen Aufwand deutlich verringern und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Einheitliche Standards hätten zudem einen wirtschaftlichen Nutzen: Sie schaffen vergleichbare Bedingungen in allen Mitgliedstaaten und erleichtern es Betrieben, Produkte oder Sekundärrohstoffe grenzüberschreitend zu vermarkten. Bürokratie würde damit nicht automatisch verschwinden, aber sie würde berechenbarer und effizienter, weil Abläufe und Anforderungen im Idealfall überall gleich funktionieren.
Wichtig ist auch, dass neue Vorgaben gegenüber Importen aus Drittstaaten durchgesetzt werden können. Dabei zeigt sich bereits heute in der Praxis, dass der Vollzug bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern mitunter anspruchsvoll ist. Sollten Produkte, die in die EU eingeführt werden, jedoch weniger strengen Regeln unterliegen als die europäischer Hersteller, entstehen Wettbewerbsnachteile, und die Ziele des CEA werden unterlaufen.

„Nicht neue Bürokratie aufbauen“

In den vergangenen Jahren hat die EU bereits zahlreiche Vorgaben geschaffen – etwa zum nachhaltigen Produktdesign, zur Reparierbarkeit, zu Verpackungsabfällen oder Lieferketten. Für viele Unternehmen ist diese Regelungslandschaft nur schwer zu überblicken, weshalb neue Anforderungen eng auf die bestehenden abgestimmt werden müssen. Ebenso wichtig ist, dass die Auswirkungen neuer Regeln für unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen systematisch bewertet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Pflichten wirtschaftlich tragfähig bleiben und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. „Der Circular Economy Act darf diese Komplexität nicht weiter erhöhen“, sagt Riedler. „Wo neue Vorgaben Informationen doppelt abfragen, müssen bestehende Pflichten entfallen. Ziel sollte es sein, Regeln zu vereinfachen und aufeinander abzustimmen – nicht neue Bürokratie aufzubauen.“
Praktisch bedeutet das: Wenn der CEA künftig detaillierte Angaben zum Materialeinsatz oder zur CO₂-Bilanz von Produkten verlangt, müssen andere Berichtspflichten reduziert oder gestrichen werden.
Der Dokumentationsaufwand ist für viele Betriebe heute schon hoch: Mehrere Stunden pro Woche fließen in Umwelt‑ und Berichtspflichten – im DIHK-Umweltbarometer 2025 gab jedes dritte Unternehmen an, dafür bis zu fünf Stunden pro Woche zu investieren. Bei mehr als einem Viertel der befragten Betriebe steigt die benötigte Zeit sogar auf über acht Stunden pro Woche.
Damit der CEA für Unternehmen handhabbar bleibt, müssen neue Vorgaben klar formuliert und digital einfach umsetzbar sein. Zusätzliche Nachweise oder doppelte Berichtspflichten ohne erkennbaren Mehrwert würden Betriebe dagegen eher bremsen, statt sie bei der Weiterentwicklung ihrer Prozesse und Produkte zu unterstützen.

Jetzt entscheidet sich, wie die Regeln aussehen

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags der Kommission beginnt voraussichtlich im Herbst die entscheidende Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Danach haben Rat und Europäisches Parlament noch die Möglichkeit, den Entwurf zu verändern – es besteht also weiterhin Spielraum für unternehmerische Einflussnahme. Politische Entscheidungen wirken unmittelbar auf Geschäftsmodelle, Kostenstrukturen und Standortbedingungen, weshalb Praxiserfahrungen in dieser Phase unverzichtbar sind.
„Unternehmen werden sich aktiv einbringen können – und es ist sehr wichtig, dass sie das tun“, betont Riedler. „Nur wenn die Praxis gehört wird, entstehen Regeln, die funktionieren und nicht unbeabsichtigte Schäden anrichten.“
Die DIHK prüfe den Vorschlag der EU-Kommission im Detail und bringe die Sicht der Betriebe in Stellungnahmen, Gesprächen mit EU-Abgeordneten und über den europäischen Dachverband Eurochambres in den Prozess ein, erklärt Riedler. Damit diese Hinweise Wirkung entfalten, braucht die DIHK konkrete Beispiele aus den Unternehmen – etwa dazu, wo Vorgaben unverhältnismäßige Kosten verursachen, wo Regelungen gut funktionieren oder wo unnötige Berichtspflichten entstehen. Je präziser diese Erfahrungen beschrieben werden, desto gezielter kann die DIHK auf notwendige Anpassungen drängen.
Zwar wird der CEA nicht von heute auf morgen neue Pflichten auslösen, doch die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen jetzt. Ist der Gesetzestext erst einmal verabschiedet, lassen sich Fehlentwicklungen nur schwer korrigieren. Unternehmen sollten ihre Erfahrungen daher frühzeitig einbringen – über ihre IHK, über Branchenverbände oder direkt über DIHK-Formate. So lässt sich die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft aktiv mitgestalten, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gefährden.
Mitreden beim Kreislaufwirtschaftsgesetz:

Unternehmen können sich über die IHK Ostthüringen, aber auch über die Branchenverbände oder direkt über die DIHK in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Ziel ist es, unnötige Bürokratie zu vermeiden und bestehende Regelungen besser aufeinander abzustimmen. Die Experten der IHK stehen zur Verfügung. Alle weiteren Infos gibt es hier:

ihk.de/gera/innovation-umwelt
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