Biozidprodukte: Online-Veranstaltung zu Grundlagen und Unternehmenspflichten
Ob Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel oder Insektensprays: Biozide schützen vor schädlichen Organismen, können aber auch Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich bringen.
Welche Anforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben, erläutert der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer kostenlosen Online-Veranstaltung am 25. November 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Unter dem Titel „Regulierung von Biozidprodukten: Kompakt erklärt zum Einsteigen und Auffrischen“ vermittelt die Veranstaltung einen Überblick über die Biozidverordnung. Im Mittelpunkt stehen:
- die Abgrenzung regulierungspflichtiger Biozidprodukte,
- Melde- und Zulassungspflichten sowie Übergangsregelungen,
- Unterschiede zwischen Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung,
- Pflichten nach der Zulassung sowie Regelungen für behandelte Waren.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Behörden und weitere Interessierte, die Grundlagenwissen erwerben oder vorhandene Kenntnisse auffrischen möchten. Im Anschluss an den Vortrag ist ausreichend Zeit für Fragen vorgesehen.
Anmeldeschluss ist der 20. November 2026.