EU-Klimagesetz

Der EU-"Green Deal" geht in die Praxis – und wird auch für deutsche Unternehmen viel verändern:
Mit dem Klimagesetz, ersten Kriterien für nachhaltige Investments und Plänen zur Ausweitung des Emissionshandels hat die EU-Kommission jetzt maßgebliche Weichen zur Umsetzung der ambitionierten europäischen Klimaschutzziele gestellt.

Klimagesetz

Die deutlichsten Auswirkungen auf die Wirtschaft wird wohl das EU-Klimagesetz haben, auf das sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten nach harten Verhandlungen am 21. April geeinigt haben. Es legt das rechtliche Fundament für das Ziel, die EU bis 2050 treibhausgasneutral zu machen, und verschärft die Vorgaben für die kommenden neun Jahre: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent sinken; bislang war ein Rückgang um 40 Prozent festgeschrieben.
Für die Wirtschaft wird sich dies in höheren CO2-Kosten und strengeren Vorschriften niederschlagen. Gleichzeitig ergeben sich neue Marktchancen für klimafreundliche Technologien – und hier nehmen deutsche Unternehmen oft eine führende Rolle ein.

EU-Taxonomie

Dabei handelt es sich um ein Bewertungssystem, das anhand einheitlicher Kriterien die Nachhaltigkeit von Investitionen transparent machen soll, damit Finanzmarktakteure klimaschonende Investments sofort erkennen können. Zunächst wurden jetzt Bewertungsmaßstäbe für CO2-Einsparung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels festgelegt, bis Jahresende sollen Kriterien für Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, Erhalt der Biodiversität und die nachhaltige Gewässernutzung folgen.
Viele, auch kleinere, Unternehmen werden bald offenlegen müssen, inwiefern sie die Kriterien einhalten. Neben dieser Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind mittelfristig deutliche Auswirkungen auf Finanzierungszugang und -bedingungen der Betriebe zu erwarten.

Emissionshandel bei Gebäuden und Verkehr

Auch die Ankündigung der EU-Kommission, ein neues europäisches Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr schaffen zu wollen, betrifft deutsche Unternehmen. Es soll zusätzlich zum bereits bestehenden europäischen Emissionshandel (EU ETS) entstehen und mit ihm verbunden werden können.  
Für die Betriebe hierzulande bedeutet der Plan, dass ihre Wettbewerbsposition im Binnenmarkt wieder etwas zurechtgerückt werden könnte. Denn Deutschland hat bereits Anfang 2021 einen nationalen Emissionshandel zur CO2-Bepreisung eingeführt, was fossile Brenn- und Kraftstoffe für viele Unternehmen in der Bundesrepublik "exklusiv" verteuert.