Ökodesign und Energielabel: Neue Regeln seit November 2026


Seit dem 1. November 2026 gelten in Deutschland das neue Ökodesign-Gesetz und Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung. Hersteller, Importeure und Händler sollten ihre Prozesse überprüfen. Außerdem wird die Marktüberwachung gestärkt und Verstöße können umfassender sanktioniert werden.
Mit den Neuregelungen passt Deutschland seine nationalen Vorschriften an das europäische Recht an. Ziel ist es, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Haltbarkeit wirksamer durchzusetzen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Zusätzliche Produktanforderungen über die bestehenden EU-Vorgaben hinaus werden damit nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht eingeführt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Relevant sind die Vorschriften insbesondere für Unternehmen, die erfasste Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Ökodesign-Anforderungen bestehen bereits für mehr als 30 Produktgruppen, darunter Smartphones, Server, Lichtquellen, Elektromotoren, Transformatoren und Heizkessel. Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung gelten für 16 Produktgruppen. Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den jeweiligen europäischen Produktverordnungen.

Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung stärker im Fokus

Das Ökodesign-Gesetz konkretisiert die Durchsetzung produktspezifischer Ressourceneffizienz-Anforderungen. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von Ersatzteilen einschließlich relevanter Software und Firmware, der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Vorgaben zu Lieferzeiten und Demontage.
Fachlich kompetente Reparateure erhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zu den vorgesehenen Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Auch für bestimmte zulassungsfreie Betriebe und nicht gewerbliche Reparaturinitiativen bestehen Zugangsregelungen. Maßgeblich bleiben die Anforderungen der jeweiligen Produktverordnung und die erforderlichen Nachweise.

Mehr Möglichkeiten für Kontrolle und Sanktionen

Neue Ordnungswidrigkeitstatbestände schließen bisherige Sanktionslücken, etwa bei Verstößen gegen Pflichten zur Ersatzteilversorgung oder zur Bereitstellung von Reparaturinformationen. Je nach Verstoß sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zudem ein Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre in Betracht.

Änderungen der Energieverbrauchskennzeichnung

Bei der Energieverbrauchskennzeichnung werden Zuständigkeiten und Verfahren aktualisiert. Die Behörden können ausdrücklich auch KI-gestützte Software einsetzen, um fehlerhafte Kennzeichnungen im Onlinehandel zu erkennen. Gesetzliche Meldeverfahren erfolgen grundsätzlich digital.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Aus den Änderungen ergeben sich folgende Prüfpunkte für die betriebliche Praxis:
  • Betroffenheit klären: Welche Ökodesign- und Kennzeichnungsvorschriften gelten für das eigene Sortiment?
  • Nachweise kontrollieren: Sind technische Unterlagen, Konformitätserklärungen und erforderliche Kennzeichnungen vollständig und aktuell?
  • Reparaturprozesse überprüfen: Werden geltende Vorgaben zu Ersatzteilen, Lieferzeiten und Reparaturinformationen eingehalten?
  • Vertrieb einbeziehen: Sind Energielabel und Produktinformationen im Geschäft sowie im Onlinehandel korrekt dargestellt?
Stand: 2. November 2026