Änderung der EU-Abfallverbringungsverordnung
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen
(EU Amtsblatt) wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d. h. am 21. Mai 2026, die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett ablösen.
Bis dahin gilt das bisherige Recht (mit einigen Sonderregelungen bzw. abweichenden Übergangszeiten).
Mit der neuen Verordnung werden sowohl die Regelungen zu Abfällen der „Gelben Liste“ als auch Abfälle der „Grünen Liste“ präzisiert und in Teilen verschärft. Artikel 18 zur „Grünen Liste“ wird deutlich umfangreicher.
Wesentliche Änderungen sind beispielsweise die verpflichtende Einführung eines elektronischen Genehmigungs- und Überwachungsverfahrens, die Notwendigkeit von Anlagenaudits bei Nicht-EU-Anlagen. Außerdem werden Kunststoffabfallexporte in Nicht-OECD-Staaten (Abfallcode B3011) ab 21.11.2026 verboten. Dies soll die stoffliche Verwertung innerhalb der EU zu fördern.
Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Einführung von elektronischen Begleitdokumenten (sowohl „Grüne Liste“ als auch „Gelbe Liste“) ab 21.05.2026 dar.