Änderung des Abfallverbringungsrechts – TLUBN veröffentlicht Informationen
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen
(EU Amtsblatt) wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d. h. am 21. Mai 2026, die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett ablösen.
Bis dahin gilt das bisherige Recht (mit einigen Sonderregelungen bzw. abweichenden Übergangszeiten).
Mit der neuen Verordnung werden sowohl die Regelungen zu Abfällen der „Gelben Liste“ als auch Abfälle der „Grünen Liste“ präzisiert und in Teilen verschärft. Artikel 18 zur „Grünen Liste“ wird deutlich umfangreicher.
Wesentliche Änderungen sind beispielsweise die verpflichtende Einführung eines elektronischen Genehmigungs- und Überwachungsverfahrens, die Notwendigkeit von Anlagenaudits bei Nicht-EU-Anlagen. Außerdem werden Kunststoffabfallexporte in Nicht-OECD-Staaten (Abfallcode B3011) ab 21.11.2026 verboten. Dies soll die stoffliche Verwertung innerhalb der EU zu fördern.
Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Einführung von elektronischen Begleitdokumenten (sowohl „Grüne Liste“ als auch „Gelbe Liste“) ab 21.05.2026 dar.
Welche Voraussetzung müssen die Beteiligten erfüllen?
Es besteht die Pflicht zur Digitalisierung (DIWASS).
Ab dem Stichtag müssen alle Beteiligten (z. B. Erzeuger, Transporteure, Händler, Entsorger) das zentrale EU-System „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS) nutzen.
Diese gelten sowohl für notifizierungspflichtige Transporte als auch für Transporte mit Informationspflichten.
Ausnahme: Das sogenannte Papierverfahren entfällt weitestgehend. Notifizierungen nach der „alten“ Verordnung (EG) 1013/2006 sind bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1157 möglich. Um die Bearbeitung und Ausstellung der Empfangsbestätigung vor Inkrafttreten der neuen VO abzuschließen, ist eine frühzeitige Antragstellung notwendig. Anderenfalls sind die Anträge aufgrund der geänderten Rechtslage neu zu stellen.
Was muss digital übermittelt werden?
Über DIWASS müssen u. a. verpflichtend elektronisch eingereicht werden:
- Notifizierungsanträge und Unterlagen
- Mitteilungen zwischen Unternehmen und Behörden
- Begleitdokumente
- Anhang VII-Dokumente, Hinweis: weitere Informationen für die Übergangsphase bis 01.01.2027 werden vom BMUKN noch bereitgestellt
- Nachweise der endgültigen Entsorgung/Verwertung
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen zur Teilnahme an DIWASS erfüllen?
Der Zugriff auf das DIgital WAste Shipment System (DIWASS) erfolgt über ein persönliches EU-Nutzerkonto (sog. EU-Login). Die Einrichtung eines EU-Logins erfolgt unabhängig von der Registrierung von Standorten und der Autorisierung von Nutzern im DIWASS.
- Die Teilnahme am Verfahren und Zugang zum elektronischen Systems DIWASS erfolgt entweder:
oder
- die Verwendung von externen (kommerziellen) Softwarelösungen
Die Registrierung für DIWASS ist in Thüringen voraussichtlich ab Ende April 2026 möglich.
Die Standorte (Firmensitz oder Betriebsstätte) müssen für beteiligte Akteure in Thüringen beim TLUBN vorab angemeldet, d.h. registriert werden. Die Standortregistrierung kann mit Hilfe des Online-Dienstes „Elektronisches Registrierungsverfahren für das DIWASS“ (eREG-D) unter dem Link beantragt werden. Dazu wird vom Betreiber die EORI-Nummer oder die bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), ggf. Kennnummer nach § 28 Nachweisverordnung, benötigt. Im Bundesland Thüringen ist die Registrierung seit dem 22.04.2026 möglich.
Ohne Registrierung ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich.
Grenzüberschreitende Abfalltransporte sind ab 21.05.2026 ohne die Nutzung von DIWASS (Digital Waste Shipment System) nicht mehr zulässig.
- Der Zugriff über das persönliche EU-Nutzerkonto auf die unter DIWASS verwalteten Vorgänge erfordert die Benutzerautorisierung für einen oder mehrere registrierte Standorte bei der Behörde. Das Verfahren zur Benutzerautorisierung ist über eREG-D möglich. Anfragen zur Benutzerautorisierung werden ausschließlich über die Benutzeroberfläche des DIWASS an die zuständigen Behörden eingereicht werden können. Dies wird nach Freischaltung des Systems durch die EU-Kommission voraussichtlich im Laufe des Aprils 2026 möglich sein.
Eine Übersicht zum Ablauf der Standortregistrierung (blau) und Benutzerautorisierung (gelb) in Deutschland finden sie in der folgenden Darstellung.
Quelle: Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall DV-Systeme (LAG GADSYS), Stand: 10.04.2026