Nr. 128016

CE-Kennzeichnung

Die Bauproduktenverordnung legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam.

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 hat die Europäische Union weitere wichtige Regelungen im Bereich der Produktsicherheit beschlossen.

Seit 2011 regelte in Deutschland das „Gesetz zur Bereitstellung von Produkten“ die Vorgaben für sichere Produkte. Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 erforderte eine Reform der bisherigen Regelungen, die am 16. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Das Produktsicherheitsgesetz wurde verschlankt und durch das Marktüberwachungsgesetz sowie das „Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen“ ergänzt.

Ein kostenloses IHK-Tool unterstützt Hersteller und Importeure bei der Überprüfung der Aktualität harmonisierter Normen im Kontext CE-Kennzeichnung.

Der Hersteller eines Produktes erklärt mit der CE-Kennzeichnung, dass dieses Produkt „allen geltenden Rechtsvorschriften“ genügt.