Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neuer EU-Standard soll Datenabfragen bei Unternehmen begrenzen


Die EU hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 einen neuen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Er soll insbesondere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern und sie vor übermäßigen Datenanforderungen durch berichtspflichtige Geschäftspartner schützen.
Der Standard baut auf dem bisherigen freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen auf. Er unterstützt Unternehmen dabei, Informationen für Kunden, Banken und Investoren einheitlich aufzubereiten. Eine neue gesetzliche Berichtspflicht entsteht dadurch nicht. Auch eine externe Prüfung der bereitgestellten Informationen ist nicht vorgeschrieben.
Unternehmen können zwischen zwei Berichtsumfängen wählen:
  • Basismodul: Es umfasst grundlegende Angaben zu Umwelt, Beschäftigten und Unternehmensführung, beispielsweise zu Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfällen und Arbeitssicherheit.
  • Basismodul mit Zusatzmodul: Ergänzend können unter anderem Informationen zu Geschäftsmodell, Klimarisiken und Menschenrechten aufgenommen werden.
Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gelten zusätzliche Erleichterungen: Einige sonst erforderliche Angaben bleiben für sie freiwillig.
Besonders relevant ist die neue Obergrenze für Informationsabfragen in der Wertschöpfungskette. Für ihre gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung dürfen berichtspflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern mit durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigten nur Informationen innerhalb dieser Grenze verlangen. Maßgeblich sind die ausdrücklich in Anhang II aufgeführten Datenpunkte – nicht sämtliche Inhalte des freiwilligen Standards. Informationsanforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Die Verordnung ist am 24. September 2026 in Kraft getreten.
Unternehmen können den Standard nutzen, um Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zusammenzustellen und wiederkehrende Kundenanfragen effizienter zu beantworten. Es empfiehlt sich, vorhandene Daten und Fragebögen mit den neuen Vorgaben abzugleichen. Praktische Anwendungshilfen soll die europäische Beratungsgruppe EFRAG zeitnah bereit stellen.