Nr. 4867086

Nachhaltigkeit

Die Industrie- und Handelskammern Erfurt und Ostthüringen zu Gera gründen am 11. Mai 2026 in Kooperation mit dem Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) und dem DIHK-Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt“ (UBi) das Bündnis für Biodiversität Thüringen.

Der Europäische Rat hat die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) formal verabschiedet. Die Richtlinie 2025/794 tritt am 17. April 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Obwohl KMUs formal von einer Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen viele Betriebe in der Praxis dann doch verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen erheben und an ihre Geschäftspartner melden. Ein freiwilliger europaweiter Standard soll Erleichterung bringen.

Wie Unternehmen Maßnahmen für mehr Biodiversität umsetzen können, fasst ein Leitfaden knapp zusammen. Darüber hinaus informieren wir über einen nationalen Wettbewerb für Biodiversität in der Lieferkette.